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Thema: Was kann ich tun?

  1. #11
    Escort-Devil ist offline Schattenparker
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    Hm, ich denke, ich kann zum Anwalt rennen, wie ich will, von dem werd ih trotzdem kein Geld kriegen. Der hat nix. Hab vor kurzem erfahren, dass er mit über 5.000€ verschuldet ist. Naj super. So langsam aber sicher fange ich echt an den Kerl zu lieben... :evil:

  2. #12
    Mazdapower2 ist offline Fahranfänger
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    Also falls Du 'ne Rechtsschutzversicherung hast, würd' ich auf alle Fälle ma zum Anwalt geh'n... der kann Dir dann immer noch sagen, ob Du irgend 'ne Chance hast, gegen den vorzugehen... und immerhin isses besser, als gar nix zu tun... weil so siehst Du von Deinem Geld bestimmt nix mehr...

  3. #13
    Honda_Freund ist offline Fahranfänger
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    Zitat Zitat von opel engel
    Also, bevor er den Brief nicht hat, kann er den nicht weiterverkaufen...vielleicht kannst Du Dich mit ihm einigen, das er den Brief gegen Bargeld ausgehändigt bekommt...ist er aber nen Arsch, dann schaltet er die Polizei ein und sagt eben das Du ihm den Brief unterschlägst...immerhin steht er als Eigentümer drin und was da drin steht gilt nunmal vor dem Gesetz...
    Moment:
    Nur weil er als HALTER eingetragen ist, gehört ihm das auto nicht! Auch nicht von Gesetzwegen her! Besitzer eines Fahrzeuges ist IMMER derjenige, der den Brief hat! Was meinste, warum bei so vielen geleasten Fahrzeugen die Briefe schön brav bei der Bank liegen? Und warum steht wohl überall drauf "Achtung, Brief nicht im Fahrzeug lassen"???

    Also, wer den Brief hat, dem gehört der Wagen, so sieht´s aus! Egal welcher Halter drin steht.

    So, und nun zu deinem Problem, Mel: Ganz einfach! Du musst ihm nun schriftlich eine Frist setzen, den vereinbarten Kaufvertrag zu zahlen. Hält er diese Frist nicht ein, und kann bis dato keinen Cent zahlen (Raten und Anzahlungen sind auch legitim), so wirst Du um eine Anzeige nicht herum kommen. Auch ein Vertrag per Handschlag ist ein Vertrag vor dem Gesetz! Wir reden hier über einen echten Kaufvertrag, der mündlich geschlossen wurde. Eventuell findest Du auch einen Zeugen, der bestätigen kann, was Du damals mit deinem Ex vereinbart hast.

    Fakt ist: Das Fahrzeug war vorher auf Dich zugelassen und Du hast noch den Brief. Damit ist eindeutig, es ist dein Fahrzeug!

    Auf jeden Fall bist Du im Recht und dieses würde ich an Deiner Stelle zur Not auch mit rechtlichem Beistand durchsetzen. Deine Eltern zum Beispiel, können doch bestimmt bezeugen, daß ihr einen mündlichen Vertrag hattet, oder nicht?

    Wie auch immer, wichtig ist:
    - Frist setzen
    - Zeugen finden
    - bei Fristverzug Anzeige schreiben

    Ich drück Dir die Daumen, halt uns mal auf dem Laufenden...

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