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Unterbodenbeleuchtung als "Einstiegsheilfe" - Eintragung möglich???
Hallo,
ich bekomme in kürze von nem Kollegen ein Unterbodenbeleuchtungs Set und würde dieses gerne unter meinem Mini-Cooper verbauen und sofern möglich mit an die ZV anschließen, so das die Unterbodenbeleuchtung bei Betätigung der ZV mit dem Standlicht angeht und die soll über einen Schalter zuschaltbar sein wenn das Auto steht.
Meine Frage:
Ist es möglich die UBB (Unterbodenbeleuchtung) als "Einstiegshilfe" eingetragen zu bekommen???
Ich denke das es iwie schon möglich ist (kenne mehrere TÜVler), allerdings habe ich keine Ahnung was zu beachten ist!!!!
Wer was weis, kanns mir gerne mitteilen,
Gruß MArkus-BMW3er
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...naja als einstiehshilfe wohl eher nicht oder wollteste da drauf treten, aber als einstiegsleuchte evtl. weiß nich genau aber glaub da war was mit von wegen muss abgedeckt sein und so, frag am besten deine tüver und gut is...aber erhoffe dir nicht zu viel...
Und ganz nebenbei und ganz ehrlich, is zwar geschmackssache, aber ich meine, so ne kirmesbudenfunzel versaut dir den mini. aber muss dir ja gefallen und nich mir!
Viel spaß beim eintragen lassen!
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"Und ganz nebenbei und ganz ehrlich, is zwar geschmackssache, aber ich meine, so ne kirmesbudenfunzel versaut dir den mini. aber muss dir ja gefallen und nich mir!
"
Richtööööööch rico
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Die Unterbodenbeleuchtung darf nur weiß sein und muß ein E Prüfzeichen haben.
Das wird dann als einzelabnahme abgenommen.
Bei Brabus bekomst das so zu erwerben ,kostet aber ein bisschen viel.
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Korrekt, was Bad-Golf schreibt. Ist noch zu ergänzen, dass das ganze nur an der Seite sein darf, nicht vorne oder hinten.
Es gab/gibt aber von Foliatec so ein Set, was StvZo-Konform sein dürfte. Musst mal auf der HP von denen schauen.
Co-Mod im Forum Audi
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Mal 'ne blöde Frage: wenn Du mehrere Tüv'ler kennst, warum fragst Du nicht dort einfach mal? Da wird die Antwort bestimmt korrekter ausfallen als hier denke ich mal...
Ansonsten, soviel ich weiss darf die Unterbodenbeleuchtung nur angehen wenn die Tür geöffnet wird, bzw. natürlich auch über die Coming-Home/Leaving-Home Funktion des Autos; und darf nicht zusätzlich einschaltbar sein, jedenfalls nicht während der Fahrt...
Hatte mich da vor mehreren Jahren mal drüber erkundigt beim Tüv, ob sich mittlerweile was geändert hat weiss ich leider nicht...
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Hihi,kauf dir doch ne Taschenlampe
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hab noch nie gehört das einer vor sein auto gelaufen is oder seine füße nicht mehr mit reinbekommen hat... weil kein einstiegslicht da war....
o.O
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hmmm@ mobe...
vielleicht weil man zu besoffen oder sonstwas ist,aber dann sollte man ja eh nicht mehr fahren =)
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Ich habe mal irgendwo aufgeneommen, das eine Unterbodenbeleuchtung dann legal ist, wenn sie NUR einschaltbar ist, wenn die Handbremse gezogen ist. Und Splittersicher muss sie natürlich verbaut sein.
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