Guten Tag, ich habe von einem Freund Tagfahrlichter von Lux.Pro geschenkt bekommen. Diese sind deutlich durch ein E4 gekennzeichnet.
Ich habe gehört, dass das RL mit dem R87 Modul nur zugelassen ist, da sich die TFL´s beim einschalten des Abblendlichts automatisch abschalten.
Derjenige der mir die TFL´s geschenkt hat, hat an seinem Amaturenbrett einen schalter eingebaut, mit dem er die TFL´s gemäß der STvO abstellen kann.
D.h. : Wenn er das Abblendlicht einschaltet, kann er anhand des Schalters am Amaturenbrett manuel das TFL abschalten.
Ich würde auch gerne so einen schalter in mein Auto verbauen mit den TFL´s aber wollte mich vorsichtshalber hier nochmal erkundigen.
Also meine Frage:
Kann die Polizei mir noch eine strafe geben, wenn es für die TFL´s einen schalter gibt? Mit wieviel € Strafe kann man rechnen? Ich bin zur Zeit noch auf Probe, kann der Führerschein entzogen werden?
Ich würde mich wirklich sehr über eure hilfe freuen.
Vielen Dank schon mal im Vorraus
LG aus Berlin
Nachrüstung nach R87 / R48
Entsprechend der ECE-R48-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmung bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten:
- Montageort: Fahrzeugfront
- Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
- Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
- Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
- Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
Da steht automatisch und nicht manuell. Also kannst das mim Schalter vergessen, wenns legal sein soll. Wie das mit der Strafe aussieht, weiß ich nicht.
@candygolf
erstmal vielen dank für deine schnelle Antwort.
Kann ich denn i.wie dieses RL87-Modul nachrüsten also dieses modul einzelnd ohne TFL´s Bestellen? Ich hatte bei ebay einmal so ein Modul gesehen ohne TFL´s.
Dann müste es ja legal sein, oder???
MFG Yassin
Zugelassene TFLn haben eine entsprechende Prägung am Scheinwerfer, die im eingebauten Zustand sichtbar sein muss. Nur Leuchten, die ab Werk mit einem entsprechenden Modul ausgeliefert werden und zugelassen sind, erfüllen grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen.
Wie es in Deinem Fall mit einer Einzelgenehmigung aussieht, weiß ich natürlich nicht... Ich vermute, dass Deine Leuchten grundsätzlich nicht zugelassen sind und kein E-Zeichen aufweisen?
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