Kfz-Versicherung: Neue Typklassen für SUVs und Oberklasse-Fahrzeuge

Wie teuer die Kfz-Versicherung ist, hängt insbesondere von der jeweilige Typklasse des versicherten Fahrzeugs ab. Die Typklasse ist eines der zahlreichen Tarifmerkmale, nach denen sich der schlussendliche Versicherungsbeitrag errechnet. Änderungen bei den Typklassen – d.h. Neueinstufungen der jeweiligen Automodelle – können günstigere oder teurere Versicherungsbeiträge mit sich bringen.


Typklassen im Jahr 2017

_mg_6062Die so genannte Typklassenstatistik wird jährlich vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft – kurz GDV – in einer aktualisierten Form veröffentlicht. Indes spiegelt die Typklasse die Unfall- und Schadensbilanz der jeweiligen Fahrzeugmodelle in Deutschland wieder. PKW-Modelle mit geringen Schäden bzw. geringen Reparaturkosten werden in niedrige Typklassen eingeordnet, während PKW-Modelle mit hohen Unfall- und Schadensraten bzw. hohen Reparaturkosten in entsprechend höhere Typklassen eingeteilt werden. Dabei unterscheidet man weiterhin zwischen 16 Typklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung (Typklasse 10 bis 25), in der Teilkaskoversicherung (Typklasse 10 bis 33) sowie den Typklassen in der Vollkaskoversicherung (Typklasse 10 bis 34). Laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft ergeben sich für das Jahr 2017 insbesondere für Oberklasse-Fahrzeuge sowie hochpreisige SUVs einige Änderungen in der Typklassen-Statistik. Niedrigere Einstufungen erhalten Kleinwagen – etwa PKW-Modelle wie der Seat Mii, Opel Corsa oder Peugeot 108. Die Möglichkeit zur Typklassen-Abfrage ist unter https://www.gdv-dl.de/komplexe-suche/ möglich. Dazu müssen lediglich das jeweilige Jahr des Typklassen-Verzeichnisses, der Name des PKW-Herstellers, die Modellbezeichnung, die Motorisierung sowie der Hubraum des entsprechenden Fahrzeugs in eine Suchmaske eingegeben werden.

Im Video: Erklärung der Kfz-Typklassen

https://www.youtube.com/watch?v=W40q6AqamLU

Andere Tarifmerkmale, nach denen sich der Versicherungsbeitrag errechnet

Die Regionalklassen

Abseits von den jährlich neu errechneten Typklassen gibt es noch zahlreiche weitere Risiko- bzw. Tarifmerkmale, die die Versicherer und Versicherungsgesellschaften bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags berücksichtigen. Hier ist insbesondere die Regionalklasse zu nennen, die die Kfz-Schadensbilanzen von mehr als 400 Zulassungsbezirken widerspiegelt. Entscheidend für die Regionalklassen-Statistik ist der Zulassungsbezirk, in dem der PKW-Halter seinen Wohnsitz behaupten kann. Für die Berechnung der Regionalklasse nicht entscheidend ist, wo Versicherungsschäden und Unfälle vonstattengegangen sind. In der Regel gilt: Umso positiver die Schadensbilanz des jeweiligen Zulassungsbezirks ist, desto niedriger ist die Einstufung der Regionalklasse. Eine Regionalklasse-Abfrage ist ebenfalls direkt beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft möglich. Eine niedrigere Regionalklassen-Einstufung kann sich entsprechend positiv auf die Höhe des Versicherungsbeitrags auswirken. Damit einhergehend ist wichtig zu wissen, dass die Versicherungsprämie insbesondere bei einem Wohnort-Wechsel bzw. einem Umzug höher oder niedriger ausfallen kann. Sollte also eine Kfz-Ummeldung wegen Umzugs oder Halterwechsel erfolgen, muss dem Versicherer die neue Adresse unbedingt mitgeteilt werden. Die Änderung der Anschrift – d.h. die Anzeigepflicht zur Adressänderung – kann per Post, E-Mail oder Telefon vorgenommen werden. Erst dann erfolgt die Anpassung der Versicherungsprämie durch den Versicherer. Wichtig zu wissen: Bei einem Umzug besteht – im Gegensatz zur Typklassen-Änderung oder der reinen Regionalklassen-Änderung bei selbigen Wohnsitz – kein Sonderkündigungsrecht.

Nutzeralter, Fahrzeugalter, Nutzerkreis und Selbstbeteiligung

Nebst Typklassen und Regionalklassen dienen aber auch Nutzeralter, Fahrzeugalter sowie Nutzerkreis den Versicherern als Anhaltspunkte, um den Versicherungsbeitrag zu berechnen. Das Risikomerkmal des Nutzeralters kann sich entsprechend auf die Versicherungskosten positiv oder negativ auswirken. Dabei gilt: Jüngere als auch ältere Fahrer verursachen zumeist deutlich öfter Haftpflicht- bzw. Kaskoschäden, als es bei PKW-Nutzern mittleren Alters der Fall ist. Weil sich Schadens- und Reparaturkosten weiterhin nach dem Alter des Fahrzeugs richten, wird zudem das Fahrzeugalter (bei Erwerb) zur Berechnung des Versicherungsbeitrags zu Rate gezogen. Der Nutzerkreis des Fahrzeugs kann sich ebenfalls auf den Versicherungsbeitrag auswirken. So kann eine Kfz-Versicherung mit eingeschränktem Nutzerkreis deutlich günstiger sein, als eine Kfz-Versicherung mit einem erweiterten Nutzerkreis. Im Rahmen der Beitragshöhe von Kaskoversicherungen spielt natürlich auch die Höhe der Selbstbeteiligung eine Rolle. Hier gilt: Umso höher die mit der Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung ist, desto günstiger fällt schlussendlich auch der Versicherungsbeitrag aus. In puncto Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es hingegen keine Selbstbeteiligung – hier werden Unfall- oder Reparaturkosten des Unfallgegners stets in gesamter Höhe von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft des Versicherungsnehmers übernommen.

Jährliche Fahrleistung, Anzahl schadensfreier Jahre und Tarifgruppe

Versicherungsbeiträge im PKW-Bereich richten sich zudem nach der jährlichen Fahrleistung mit dem versicherten Fahrzeug, den schadensfreien Jahren sowie der Tarifgruppe des Fahrzeugnutzers bzw. Versicherungsnehmers. Umso höher die jährliche Fahrleistung ist, desto höher ist auch das Risiko, dass das Fahrzeug beispielsweise in einen Unfall verwickelt wird. Deshalb gilt: Wer eine geringere Kilometerlaufleistung bei Abschluss einer Kfz-Versicherung angibt, kann in der Regel mit einem günstigeren Versicherungsbeitrag rechnen. Ähnlich verhält es sich bei der Anzahl der schadensfreien Jahre: Mit jedem unfallfreien Jahr verbessert sich die Einstufung um eine Klasse. Daraus resultiert, dass Autofahrer mit zunehmenden Alter – und entsprechend höherer Erfahrung – mit einem günstigeren Versicherungsbeitrag rechnen können. Wichtig außerdem: Wer über lange Zeit unfallfrei unterwegs ist, kann durch den so genannten Schadensfreiheitsrabatt profitieren. Erwähnenswert bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags ist zudem die Tarifgruppe des Versicherungsnehmers. Demnach gilt: Beamte oder Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes verursachen weniger Unfälle und Schäden, als es beim durchschnittlichen Autofahrer der Fall ist. Nicht zuletzt deshalb ist die Höhe des Versicherungsbeitrags auch von der Tarifgruppe abhängig.

Angabe eines sicheren Autostellplatzes

Die Angabe eines genauen und dauerhaften Abstellorts des Fahrzeugs kann sich ebenfalls positiv auf die Höhe der Versicherungsprämie auswirken. Wird das Fahrzeug beispielsweise auf privatem Grund, innerhalb eines Carports oder gar in einer Garage abgestellt, kann der Versicherer je nach gewähltem Versicherungstarif einen Beitragsrabatt gewähren.