Schon gewusst? Unterschiede zwischen Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkasko-Versicherungen

In Deutschland können Kfz-Versicherung grundsätzlich in drei verschiedene Sparten eingeteilt werden: Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung. Diese Versicherungen unterscheiden sich in ihren Leistungen. Nur die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, die Teil- und Vollkaskoversicherung hingegen sind freiwillige Zusatzversicherungen, die meistens nur bei Neuwagen oder bei sehr teuren Gebrauchtwagen abgeschlossen werden. Wir informieren nachfolgend über die Unterschiede und den Leistungen dieser drei Versicherungsmodule.

Kfz-Haftpflicht – gesetzlich vorgeschrieben

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Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland vom Gesetzgeber verpflichtend und greift bei allen Schäden, die anderen Menschen durch den versicherten Pkw entstehen. Hier wird nicht der Kfz-Halter, sondern das Fahrzeug selbst versichert. Aus diesem Grund zählt die Haftpflichtversicherung auch zu den Sachversicherungen. Im Falle eines Schadens übernimmt der Versicherer die Haftung und die Begleichung der Schadensersatzansprüche der Geschädigten. Der Gesetzgeber hat bestimmte Haftungssummen vorgeschrieben, diese betragen:

  • 7,5 Mio. € für Personenschäden
  • 1,12 Mio. € für Sachschäden
  • 50.000 € für Vermögensschäden

Übernommen werden ebenfalls immaterielle Schäden, wie beispielsweise Schmerzensgeld. Es sind tariflich aber auch deutlich höhere Deckungssummen möglich, außerdem können optionale Zusatzleistungen abgeschlossen werden, wie zum Beispiel eine Auslandsunfallversicherung oder ein Kfz-Schutzbrief. Generell gilt: Fahrzeughalter können die Versicherungsgesellschaft frei wählen und bereits bestehende Verträge können unter der Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden, sodass ein Wechsel mindestens einmal im Jahr möglich ist. Außerdem gibt es noch die Möglichkeit, das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen, wodurch ein noch schnellerer Wechsel möglich ist. Weitere Spartipps bei der Autoversicherung gibt es zum Beispiel auf den Seiten von Autoversicherern wie R+V24.

Teilkasko – Versicherungsschutz gegen einige Gefahren

Ponga, Spain - February 27, 2016: Toyota SUV driving after a heavy a snowfall with snow and water on the roads
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Die Teilkasko versichert das Fahrzeug gegen bestimmte Gefahren und Schäden, wie zum Beispiel durch Unwetter (Hagelschlag), aber auch gegen Wildunfälle, Brandstiftung und Kurzschluss sowie Explosionen. Glasbruch durch Steinschlag ist zum Beispiel ebenfalls versichert wie ein Diebstahl des Fahrzeugs oder Teile des Fahrzeugs. Außerdem gibt es bestimmte Zusatzleistungen, die optional abgeschlossen werden können, wie zum Beispiel Beschädigungen durch Erdbeben oder Erdrutsche oder durch Marderbisse.

Vollkasko – das Rundum-Sorglos-Paket

Die Vollkasko versichert zusätzlich zu den Leistungen aus der Teilkasko auch noch alle weiteren Gefahren, wie zum Beispiel Schäden am eigenen Fahrzeug, die vom Versicherungsnehmer verursacht wurden. Aber auch Schäden mit Unfallflucht der beteiligten Personen fallen darunter. Ebenfalls versichert sind Vandalismus-Schäden.

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