HU-Probleme: Tuning mit Xenon Beleuchtung und nicht zugelassenen Auspuffanlagen

HU-Probleme: Tuning mit Xenon Beleuchtung und nicht zugelassenen Auspuffanlagen

In gesetzlich regelmäßig vorgegebenen Zeitabständen muss jedes Fahrzeug einer technischen Überprüfung durch den TÜV unterzogen werden. Für Motorräder und Pkws gilt ein Zeitintervall von 24 Monaten. Fahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastsitzen werden im Abstand von 12 Monaten durch den TÜV überprüft. Umbauten aller Art, die an einem Pkw durchgeführt werden, müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dies trifft bei Fahrzeugen, die einem Tuning unterzogen wurden, in vielen Fällen nicht zu. Oft werden in gutem Glauben technische Bauteile wie Beleuchtung oder Auspuffanlage integriert, die laut gesetzlicher Regelung nicht zulässig sind.

Schon im Vorfeld Mängel feststellen und Mängel beheben

Im Rahmen der Überprüfung für die TÜV-Plakette sind folgende Kriterien ausschlaggebend, die zum Teil bereits vor der Vorführung selbst überprüft werden können. Bestehen in diesen Bereichen Mängel, können diese im Vorfeld behoben und die Kosten einer zweiten Vorführung eingespart werden.

  • Übereinstimmung von Fahrzeugscheinnummer und Fahrgestellnummer
  • Korrekte Anzeige der Leuchtsymbole (Fernlicht, Airbag ok usw.)
  • Ordnungsgemäße Funktion und feste Montage der Sitze
  • Scheiben ohne Beschädigungen im Sichtfeld
  • Wischerblätter und Scheibenwischanlage funktionsfähig
  • Reifen weisen ausreichend Profiltiefe auf und sind unbeschädigt
  • Im und am Auto dürfen sich keine scharfen Kanten befinden
  • Lautsprecherboxen sind fest montiert
  • Fest montierte Batterie mit abgedeckten Polen
  • Voll funktionsfähige Lichtanlage mit intakten Scheinwerfergläsern
  • Korrekt eingestellte Scheinwerfer ohne Blendwirkung
  • Alle Umbauten sind eingetragen und weisen eine ABE auf

Zusätzlich zu diesen Punkten, die durch den Fahrzeughalter selbst überprüft werden können, werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile wie Kardanwelle, Bremsanlage, Auspuffanlage, Lenkung oder Getriebe einer genauen Überprüfung auf einwandfreie Funktion, Beschädigung, poröse und undichte Stellen sowie Öl- oder Wasserverlust unterzogen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Überprüfung auf Durchrostungen aller tragenden Karosserieteile.

Achtung bei Xenon-Brennern und Xenon-Glühlampen

Gerne werden im Rahmen des Autotunings Änderungen an der Beleuchtung vorgenommen. Vor allem beim Umbau auf sogenannte Xenon-Scheinwerfer muss berücksichtigt werden, dass die Umrüstung herkömmlicher Scheinwerferanlagen mit Xenon-Brennern oder Xenon-Glühlampen illegal ist. Dies gilt ebenfalls für den Einbau bereits umgerüsteter Scheinwerfer, wie sie im Handel erhältlich sind. Der Einbau dieser Schweinwerferanlagen zieht die Betriebserlaubnis und den Wegfall des Versicherungsschutzes nach sich. Nur Scheinwerferanlagen mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) entsprechen den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen.

Tuning mit Auspuffanlagen

Dies gilt auch für die Auspuffanlagen. In vielen Fällen werden Auspuffanlagen eingebaut, die ihre Funktion nicht erfüllen. Im Rahmen der AU, die zeitgleich mit der HU durchgeführt wird, ist ein nicht ordnungsgemäß arbeitender Katalysator ein häufiger Mangel. Um die Überprüfung durch den TÜV zu bestehen, dürfen ausschließlich Auspuffanlagen montiert werden, die über eine EG-Genehmigung nach der Richtlinie 70/157EWG, 89/491/EWG oder 92/97EWG oder eine Übereinstimmungserklärung aufweisen. Auspuffanlagen der Gruppen N und A dürfen trotz ABE-Genehmigung nicht montiert werden. Montageverbot gilt ebenfalls für Schalldämpferersatzrohre und Attrappen.

Wer sich nun unsicher ist ob sein „liebstes Stück“ dem Test des TÜV´s standhalten wird, technisch nicht versiert genug ist die genannten Dinge selbst zu überprüfen, oder aus anderen Gründen lieber noch einen Profi einen Blick auf sein Fahrzeug werfen lassen möchte, der sollte sich eine Werkstatt in seiner Nähe suchen um kompetent beraten zu werden. So kann man sich sicher sein, das Prüfsiegel ohne Probleme zu erhalten und der Hauptuntersuchung mit ruhigem Gewissen entgegentreten.