eVB-Nummer: Tipps und Wissenswertes

Die eVB-Nummer soll Behördengänge vereinfachen und die Verwaltung beim Anmelden, Abmelden oder Ummeldeneines Fahrzeugs vereinfachen. Wir klären, was es mit der eVB-Nummer auf sich hat und gehen auf die wichtigsten Fragen ein.


Was bedeutet eVB?

Die Abkürzung eVB bedeutet elektronische Versicherungsbestätigung. Erstmals wurde die elektronische Versicherungsbestätigung im Jahr 2008 eingeführt. Die eVB-Nummer gilt in Deutschland als Nachweis über die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung und findet beispielsweise bei der Zulassungsbehörde Anwendung. Vor der Einführung der eVB-Nummer im Jahr 2008 diente die so genannte Deckungskarte bzw. Doppelkarte als Versicherungsnachweis. Alternativ wird die elektronische Versicherungsbestätigung bei manchen Versicherern auch als VBÜ („Versicherungsbestätigung für die Übermittlung“) bezeichnet.

Wann brauche ich die eVB-Nummer?

Nur beim Vorliegen einer gültigen Haftpflichtversicherung ist es in Deutschland möglich, eine Zulassung für ein Kraftfahrzeug zu erhalten. Mit der eVB-Nummer wird ausschließlich die Kfz-Haftpflichtversicherung bestätigt. Ein optionaler Kasko-Versicherungsschutz (Teilkasko oder Vollkasko) ist beim Versicherer zusätzlich zu beantragen. Eine eVB-Nummer kann auch dann erforderlich sein, wenn ein stillgelegtes Fahrzeug erneut zugelassen wird oder der Fahrzeughalter in einen anderen Zulassungsbezirk umgezogen ist. Aber auch beim Wechsel des Fahrzeughalters oder bei technischen Veränderungen ist die eVB-Nummer erforderlich. Möchte man ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, etwa für Probe- oder Überführungsfahrten, wird die eVB-Nummer ebenfalls benötigt. Tipp: Auch für Saisonkennzeichen ist die eVB-Nummer erforderlich. Weitere Infos und Beispiel-eVB-Nummern gibt es unter https://evbnummer.net/.

  • Zulassung eines Fahrzeugs
  • Neues Kennzeichen / Nummernschild
  • Beantragung eines Saison-Kennzeichens
  • Beantragung eines Kurzzeit-Kennzeichens
  • Wechsel des Halters eines Fahrzeugs
  • technischen Änderungen am Fahrzeug
  • Wohnortwechsel des Halters zu einem anderen Zulassungsbezirk
  • Neuzulassung eines abgemeldeten / stillgelegten Fahrzeugs

Woher bekomme ich die eVB-Nummer?

Autofahrerinnen und Autofahrer können die eVB-Nummer beim Versicherer der Kfz-Versicherung anfordern. Die Gültigkeit der eVB-Nummer hängt vom Versicherer ab und liegt in der Regel bei drei bis 18 Monaten. Maximal darf die eVB-Nummer eine Gültigkeit von bis zu 24 Monaten aufweisen. Ein Einzelfall sind dauerhafte eVB-Nummern ohne begrenzte Gültigkeitsdauer. Diese werden jedoch nur für Kunden mit größeren Fahrzeugflotten ausgegeben und sind daher für mehrere Fahrzeug-Zulassungen gültig. Natürlich ist die eVB-Nummer bzw. die Versicherungsbestätigung kostenlos und kann sowohl telefonisch als auch online angefordert werden. Aus Kosten- und Zeitgründen wird die eVB-Nummer per Email oder per SMS an den Empfänger zugestellt. Privatpersonen dürfen die eVB-Nummer nur einmalig verwenden. Hat man die Nummer bei der Zulassungsstelle genannt bzw. vorgelegt, ist die eVB-Nummer verbraucht und wird daher nicht mehr benötigt. Die eVB-Nummer ist übrigens auch dann kostenlos, wenn man nach der Beantragung auf die Zulassung eines Fahrzeugs verzichtet.

Was ist die eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer ist ein siebenstelliger, alphanummerischer Code bestehend aus Ziffern und Großbuchstaben, wobei die ersten beiden Ziffern immer auf den individuellen Versicherer zurückzuführen sind. Die restlichen fünf Zeichen der eVB-Nummer werden zufällig ausgewählt. Mit Hilfe der eVB-Nummer können Zulassungsstellen innerhalb von wenigen Sekunden den Versicherungsschutz eines Fahrzeugs überprüfen und die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug sowie Versicherungsnehmer einsehen. Die Daten befinden sich auf den Servern der GDV Dienstleistungs-GmbH (GDV DL). Diese ist damit für den Datenaustausch zwischen Versicherern und Zulassungsstellen sowie die Zuordnung der Daten verantwortlich. Die Zulassungsbehörden dürfen übrigens keine Veränderungen an den mit der eVB-Nummer verknüpften Daten vornehmen. Deshalb ist es wichtig, bereits bei Antragstellung der Versicherung die richtigen Daten zum Halter und Versicherungsnehmer anzugeben.