Wunsch-Kennzeichen in Deutschland: Was ist möglich?

Wer ein Kraftfahrzeug bzw. ein Auto in Deutschland neu zulassen möchte, kann sich bei Bedarf für eine individuelle Buchstaben- und Ziffernkombination entscheiden. Die Rede ist vom so genannten Wunschkennzeichen, das sich auch in der Auto- und Tuning-Szene großer Beliebtheit erfreut. Wir klären, welche Individualisierungen im Bereich des Wunschkennzeichens möglich sind und wie man das Wunschkennzeichen online reservieren kann.

Das personalisierte Auto-Kennzeichen

Für viele Autofahrerinnen und Autofahrer ist die individuelle Kombination aus Buchstaben und Ziffern auf dem Autokennzeichen ein absolutes Muss. Vor allen für Auto- und Tuning-Fans sind individuelle Wunschkennzeichen das i-Tüpfelchen schlechthin, wenn es um umfassendes Tuning und eine individuelle Optik geht. Dank Wunschkennzeichen erhält der Fahrzeughalter bei der Zulassung bzw. bei der Vergabe des Kennzeichens entsprechenden Einfluss auf die Personalisierung. Allerdings sind die Gestaltungsmöglichkeiten beim Wunschkennzeichen begrenzt und hängen von den nationalen Regelungen bei der Kennzeichenvergabe ab. Während beispielsweise in skandinavischen Ländern wie Schweden, Norwegen oder Dänemark die komplette Beschriftung des Kennzeichens frei gewählt werden kann, ist die Personalisierung des Wunschkennzeichens in Deutschland etwas restriktiver. Wie das Kennzeichen auszusehen hat, wie groß es sein darf und wie der Aufbau der Buchstaben und Ziffern gestaltet ist, wird dabei durch die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt.

Aufbau des Kennzeichens in Deutschland

So ist beispielsweise das Unterscheidungszeichen – also die ersten ein, zwei oder maximal drei Buchstaben – vorgeschrieben und darf nicht personalisiert werden. Beim Unterscheidungszeichen stehen die ein bis maximal drei für den entsprechenden Zulassungsbezirk. Allerdings gibt es auch speziellere Unterscheidungszeichen für Behörden, Diplomaten, Polizei oder Bundeswehr. Die auf das Unterscheidungszeichen folgende Erkennungsnummer kann jedoch personalisiert und damit auch individualisiert werden. Diese Erkennungsnummer setzt sich aus ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern zusammen – beispielsweise BA 4321. Eine führende Null ist bei den darauffolgenden Ziffern allerdings nicht möglich. Prinzipiell können auch alle deutschsprachigen Buchstaben in großgeschriebener Form verwendet werden. Nicht möglich sind allerdings die Umlaute Ü, Ö oder Ä. Mit der verpflichtenden Einführung des Kennzeichens im Euro-Format mit blauem Feld am linken Rand und der FE-Schrift – der fälschungserschwerenden Schrift– sind seit 01. November 2000 auch die Buchstaben Q, O oder I auf dem Kennzeichen möglich. Zwischen dem Unterscheidungszeichen und der Erkennungsnummer ist die Prüfplakette der vergangenen Hauptuntersuchung – kurz HU – sowie die Stempelplakette der jeweiligen Zulassungsbehörde positioniert. Letztere enthält zudem das spezifische Siegel sowie die Benennung des entsprechenden Bundeslandes. Während auf dem vorderen Kennzeichen lediglich die Zulassungsplakette aufgebracht sein muss, müssen auf dem hinteren Nummernschild sowohl Zulassungsplakette als auch TÜV-Plakette zu finden sein. Wichtig: Zusammengenommen darf das Kennzeichen maximal 8 Zeichen beinhalten. Saison-Kennzeichen dürfen maximal sieben Zeichen aufweisen. Tipp: Wer im Bereich des Auto-Kennzeichens eine Individualisierung vornehmen möchte, kann abgesehen von der Ziffernfolge auf dem Kennzeichen selbst auch den Austausch des Kennzeichenhalters in Betracht ziehen. Kennzeichenhalter gibt es bei vielen Anbietern mit unterschiedlichen Farben und Aufdrucken.

Gibt es verbotene Wunschkennzeichen in Deutschland?

Um einen Missbrauch durch die Personalisierung der Zeichenfolge zu vermeiden, gibt es mittlerweile gesetzliche Einschränkungen für das Wunschkennzeichen. So heißt es im  § 8 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), dass die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer nicht gegen die guten Sitten verstoßen dürfen. Bedeutet: Kombinationen, die beispielsweise in Verbindung zum Nationalsozialismus oder andere inakzeptable Gesinnungen stehen, dürfen in aller Regel für das Wunschkennzeichen nicht verwendet werden. Daher sind die Kürzel KZ, SA, HJ und SS beispielsweise deutschlandweit verboten. Ob jedoch Kombinationen in der Erkennungsnummer wie HH-88, AH-18 oder HH-1933 verboten sind, wird jedoch durch die Bundesländer unterschiedlich und auch abhängig vom Einzelfall reglementiert. Bei der Auswahl des Kennzeichens sollte man daher vorsichtig sein und nicht nur Codes oder Abkürzungen mit Bezug zum Nationalsozialismus, sondern auch zu anderen gesetzeswidrigen Gesinnungen oder Organisationen unbedingt vermeiden.

Wunschkennzeichen online reservieren

Wer ein Wunschkennzeichen für sein Auto haben möchte, muss zunächst prüfen, ob das Wunschkennzeichen gegebenenfalls bereits vergeben ist. Ob das Wunschkennzeichen vergeben ist, erfährt man entweder direkt bei der Kfz-Zulassungsstelle oder auf entsprechenden Websites, die neben der Wunschkennzeichen-Online-Reservierung auch den Druck des Kfz-Kennzeichens anbieten. Einige Zulassungsstellen bieten die Überprüfung des Wunschkennzeichens auch online an. In der Regel muss man hier lediglich die entsprechende Zulassungsstelle auswählen, den Fahrzeugtyp und die Art des Kennzeichens auswählen und anschließend die gewünschte Kombination aussuchen. Ist das Wunschkennzeichen noch nicht reserviert, muss man nur noch die Adresse des Fahrzeughalters sowie die Lieferadresse des Kennzeichens auswählen. Innerhalb weniger Werktage wird dann das DIN-zertifizierte und an allen Zulassungsstellen anerkannte Kennzeichen ausgeliefert. Praktisch: Bestellt man das Wunschkennzeichen online, spart man sich das doppelte Anstehen in der Zulassungsstelle sowie den Weg zum Schildermacher. Außerdem sind Kennzeichen im Internet meist günstiger als Kennzeichen vom Schildermacher.