Drohnenführerschein und Registrierung – DJI Mavic MINI 2

DJI Mavic MINI 2 - Drohnenführerschein

Kaum ist die neue Mini-Drohne DJI Mavic Mini 2 auf dem Markt, stellen sich viele Fragen zur neuen Gesetzgebung im Zuge der neuen EU-Drohnengesetze 2021. In diesem Testbericht der DJI Mavic Mini 2 liest man viel über die diversen Vorteile der neuen 4K-Kameradrohne vom Marktführer DJI. Neben einem neuen Übertragungssystem (OcuSync 2.0) mit atemberaubender Reichweite von knapp 10 Kilometern und der Kameraauflösung von 4K bei 30 fps sind es die folgenden Funktionen, die diese kompakte Drohne zum neuen Kassenschlager machen – besonders auch für Drohnen-Anfänger:

  • Quickshots (intelligente Aufnahme-Modi)
  • Gewicht von unter 250 Gramm
  • faltbares Design (klappbar)
  • 3-Achsen-Gimbal zur Bildstabilisierung
  • DJI Fly-App mit Live View
  • viele Sicherheitsfunktionen wie Return to Home
  • GPS und Glonass zur Positionsstabilisierung
  • geringe Windanfälligkeit
  • hohe Geschwindigkeit von knapp 60 km/h
  • lange Flugzeit von 31 Minuten
  • extrem einfache Bedienbarkeit und Steuerung
  • einsteigerfreundlich
Drohnenführerschein und Registrierung - DJI Mavic MINI 2
DJI Mavic Mini 2 – die perfekte Drohne für den Urlaub und unterwegs.

Aber es stellen sich einige Fragen zum rechtlich-sicheren Betrieb der Drohne in Deutschland – speziell nach den neuen EU-Drohnengesetzen, die ab 2021 in Kraft treten. Wie sieht es aus bezüglich des Drohnenführerscheins laut EU-Drohnenverordnung? Ist ein Drohnenführerschein erforderlich und wer benötigt diesen EU-Drohnenführerschein? Wo kann ich den Drohnenführerschein machen und was kostet der Drohnenführerschein?

Hier wird es nun leider etwas komplizierter: Laut Drohnenverordnung kann die DJI Mavic Mini 2 dank ihres geringen Gewichtes in einer Übergangsregelung für nicht-zertifizierte Bestands-Drohnen voraussichtlich gänzlich ohne Drohnenführerschein geflogen werden. Lediglich eine Registrierung der Drohne ist erforderlich. Außerdem auch eine Drohnenversicherung – wie für alle Drohnen – gesetzlich vorgeschrieben. Der Führerschein für eine Drohne – sowohl der kleine Führerschein (Kompetenznachweis) als auch der große Führerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis) – scheint für die DJI Mavic Mini dank ihres maximalen Aufstiegsgewichtes (MTOW) von 249 Gramm nicht notwendig zu sein.

Somit könnte die Drohne auch in der Kategorie Offen und der Unterkategorie A1 (nahe an Menschen und Wohngebieten etc.) geflogen werden und hätte damit maximale Freiheiten. Die Flughöhe ist übrigens zukünftig nicht mehr wie bisher auf 100 Meter begrenzt: die neue maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund. Die genaue Auslegung der EU-Gesetze bleibt abzuwarten – zum Beispiel auch, welche Auswirkungen dies auf den Urlaub im EU-Ausland hat. Gelten dort dann identische Regeln? Sind die in Deutschland gemachten Drohnenführerscheine auch dort gültig? Welche zusätzlichen länderspezifischen Auflagen und Drohnen-Gesetze gibt es dort?

DJI Mavic Mini 2 - Drohnenverordnung
Steigende Absatzzahlen bestätigen: Das Drohnen-Hobby ist sehr beliebt.

Trotz allem bleibt das Drohnen-Hobby eine spannende Beschäftigung. Die Absatzzahlen in Deutschland und auch weltweit deuten weiterhin darauf hin, dass Kameradrohnen jeder Art ein sehr großes Interesse beim technisch interessierten Konsumenten wecken. Und besonders Drohnen-Modelle für Anfänger und Einsteiger wie die neue DJI Mini 2 zu einem günstigen Preis helfen dabei, dieses Hobby noch schneller und noch weiter zu verbreiten.