Besonderheiten beim Versichern von getunten Fahrzeugen

Durch Tuning kann ein Fahrzeug zum echten Traumwagen werden. Der ganze Stolz des Eigentümers. Wichtig ist jedoch, bei der Versicherung getunter Fahrzeuge genau hinzuschauen, um finanzielle Unsicherheiten zu vermeiden. So ist es für viele Fahrzeugbesitzer bereits schwierig, eine Entscheidung zwischen Voll- und Teilkaskoversicherung zu treffen. Für getunte Fahrzeuge aus dem Oberklasse-Segment müssen Versicherungsnehmer meist hohe Prämien für eine vollumfängliche Absicherung hinblättern. Wenn man bedenkt, dass darüber hinaus die laufenden Kosten sowie Wartungsaufwendungen hinzu kommen, kann das richtig ins Geld gehen. Ganz abgesehen davon ist es mit Blick auf die Gesetzgebung hierzulande mitunter denkbar, dass das betreffende Fahrzeug aufgrund bestimmter Tuning-Maßnahmen gar nicht erst für den Straßenverkehr zugelassen wird. Dementsprechend sollten die Modifizierungen möglichst erst dann durchgeführt werden, wenn man sich umfassend über die Gegebenheiten informiert hat. Zum Beispiel bei Friday, der innovativen Kfz-Versicherung, bei der sich die Beitragshöhe nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern richtet.

Flexibilität beim Fahren – Geld sparen bei der Fahrzeugversicherung

Tuning bedeutet, dass individuelle Veränderungen an einem Fahrzeug durchgeführt werden. Diesbezüglich wird das Fahrzeug-Tuning in diese Kategorien aufgeteilt:

  • Fahrwerk-Tuning
  • elektronisches und mechanisches Motor-Tuning
  • Karosserie-Tuning
  • Exterieur- und Interieur-Tuning

Je nachdem, wie weitreichend die Modifizierungen sind, greift eine zuvor abgeschlossene Kfz-Versicherung möglicherweise nicht mehr. Je mehr PS, desto teurer wird die Versicherung. Je dicker die Reifen, desto höher die Prämien. Heckschürzen, Frontspoiler, Sportschalldämpfer aus blitzendem Chrom schlagen aus der Sicht von Versicherungsnehmern ebenfalls mit einem immensen Kostenaufwand zu Buche. Werden Tuning-Maßnahmen durchgeführt, ohne die Versicherung darüber in Kenntnis zu setzen, erfolgt im Schadensfall meist keine Leistungserbringung. Die Haftpflicht muss zahlen, kann aber vom Fahrzeugeigentümer mehrere tausend Euro Regress fordern. Allerdings nur, wenn das Tuning der Auslöser für den Unfall war. Eben weil „die Sache mit dem Tuning“ extrem komplex ist, entscheiden sich viele Versicherungskonzerne dazu, getunte Fahrzeuge gar nicht erst aufzunehmen. So belegen aktuelle Statistiken, dass mehr als die Hälfte aller Anbieter leistungsgesteigerte Pkws gar nicht erst annimmt.

Die Prämienhöhe indirekt beeinflussen

Unfallfreies Fahren wirkt sich in Bezug auf die Prämienhöhe zur Autoversicherung positiv aus. Nach einem Unfall sinkt jedoch der Schadenfreiheitsrabatt und die Kosten für die Kfz-Versicherung steigen drastisch. Durch den so genannten Rabattschutz kann dies verhindert werden. Generell gilt: Sobald die günstige Kfz-Versicherung nach einem Vollkasko- oder Haftpflichtschaden die Kosten übernimmt, wird sie den Versicherungsnehmer im Folgejahr um mehrere Schadensfreiheitsklassen zurückstufen. Die Prämien erhöhen sich aufgrund des Schadensfalles aber nicht nur im nächsten Jahr, sondern auch in in der Zeit danach. Das macht oft mehrere tausend Euro aus. Mit einem Rabattschutz werden Autofahrer im Schadensfall nicht zurückgestuft. Vielmehr haben Fahrzeugbesitzer damit einen Unfallschaden jährlich „frei“. Dabei ist die Gesamtsumme des Schadens absolut unerheblich. Grundsätzlich lohnt es sich, einen Versicherungsvergleich durchzuführen, um eine wirklich günstige Kfz-Versicherung online zu finden – für besten Versicherungsschutz.

Sparen bei der Tuning Versicherung – von Anfang an

Beim Neuabschluss einer Kfz-Versicherung kann die alte Schadenfreiheitsklasse angerechnet werden. Die Prozente verfallen nicht. Wie lange jedoch der Schadenfreiheitsrabatt nicht verfällt, bestimmt einzig der Versicherungsanbieter. In der Regel liegt der Zeitraum bei sieben bis zehn Jahren. Je nach Kfz-Versicherung ist es sogar möglich, dass sich der Schadensfreiheitsrabatt mit einer speziellen Bescheinigung wieder reaktivieren lässt. Und das sogar unbegrenzt. Nichtsdestotrotz ist auch in diesem Zusammenhang Vorsicht geboten. Denn es kommt vor, dass die vorherige Autoversicherung die Daten des Fahrzeughalters nach Ablauf einer Frist von sechs Jahren gelöscht hat. Unter diesen Umständen ist es unabdingbar, die Schadenfreiheitsklasse anhand alter Dokumente nachzuweisen. Hierbei ist der Fahrzeugeigentümer in der Pflicht.