Um nach einem Verkehrsunfall die Höhe des Schadens zu ermitteln, wird häufig ein Sachverständiger beauftragt. Dieser erstellt ein professionelles Schadengutachten. In den folgenden Abschnitten wird erklärt, wann der Einsatz eines Sachverständigen sinnvoll ist, wie viel das Gutachten kostet und was es sonst noch zu beachten gibt.
Wann ein Schadengutachten benötigt wird
Nach einem Verkehrsunfall kann die Schadensumme mithilfe eines professionellen Gutachtens schnell und zuverlässig ermittelt werden. Das Gutachten kostet jedoch Geld. Aus diesem Grund lohnt es sich nur dann einen Kfz-Gutachter wie beispielsweise Gutachterix zu beauftragen, wenn zwischen den Unfallbeteiligten ein Streit darüber besteht, wer für den Unfall verantwortlich ist.
Unfallopfer sollten bei einem Verkehrsunfall immer darauf bestehen, dass ein Schadengutachten erstellt wird. Dies, weil der Unfallgegner für das Gutachten zahlen muss. Wer den Unfall selber verursacht hat, für den lohnt es sich in der Regel nicht, auf ein Gutachten zu bestehen. Nur wenn der Unfallgegner überzogene Forderungen stellt, kann das Gutachten auch in diesem Fall von Vorteil sein.
Die Kosten für das Unfallgutachten
Die Kosten, die bei einem Verkehrsunfall entstehen, betragen im Durchschnitt zwischen 500 bis 800 Euro.
Ein professionelles Schadengutachten gibt Aufschluss darüber, welche Kosten tatsächlich entstanden sind. Mithilfe des Schadengutachtens lassen sich auch Details zum Unfallhergang, zu den Reparaturkosten sowie dem Ausmaß des Schades klären. Der Gutachter, der das Schadengutachten erstellt, arbeitet auf Rechnung. Abhängig vom Ausmaß des Schadens kann die Arbeit des Gutachters sehr aufwendig sein. Deswegen kann das Unfallgutachten recht teuer sein. Bei einem Schaden in Höhe von 1.000 Euro müssen Auftraggeber mit durchschnittlichen Kosten für das Gutachten in Höhe von 350 Euro rechnen, bei einem Schaden in Höhe von 20.000 Euro mit Gutachterkosten von durchschnittlichen 1.500 Euro.
Fristen für die Erstellung des Gutachtens
Ein Sachverständigengutachten nach einem Verkehrsunfall muss nicht innerhalb einer bestimmten Frist erstellt werden. Es gibt hierzu keine gesetzlichen Vorgaben. Der Verkehrsunfall muss der Versicherung meistens innerhalb von einer Woche gemeldet werden. Ob abweichende Fristen gelten, kann dem Versicherungsvertrag entnommen werden. Die eigene Haftpflichtversicherung muss auch dann informiert werden, wenn der Unfallgegner scheinbar den Unfall verursacht hat. Bei der gegnerischen Autoversicherung ist der Schaden innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen. Wichtig ist, dass der Gutachter nicht erst nach der Erteilung eines Reparaturauftrags beauftragt wird. Selbst wenn das Auto dringend wieder benötigt wird, sollte mit dem Gang zur Werkstatt gewartet werden, bis das Unfallgutachten vorliegt.
Der Inhalt des Gutachtens
Geschädigte können mithilfe eines Unfallgutachtens konkrete Forderungen an Unfallgegner stellen. Wie hoch der Schaden ist, ist abhängig von den folgenden Aspekten:
- Fahrzeugausstattung
- Auflistung aller entstandenen Schäden
- Auflistung aller nötigen Reparaturen, um den Unfallschaden zu beheben
- Auflistung von Schäden, die schon vor dem Unfall vorlagen
- Höhe der wahrscheinlichen Reparaturkosten
- Dauer der Reparatur
- Höhe der Wertminderung, die durch den Unfall verursacht wurde
- Bewertung, ob gegebenenfalls ein Totalschaden vorliegt
Besonders die Angabe zur wahrscheinlichen Reparaturdauer ist sehr wichtig. Der Geschädigte kann in dieser Zeit das Fahrzeug nicht nutzen. Sollte der Geschädigte das Auto beispielsweise brauchen, um seinen Beruf auszuüben, hat dieser in der Regel Anspruch auf einen Leihwagen während der gesamten Dauer der Reparatur.