In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht
Die Winterreifenpflicht in Deutschland ist eine wichtige Verkehrsvorschrift, die die Sicherheit auf winterlichen Straßen gewährleisten soll. Anders als in einigen anderen europäischen Ländern gibt es in Deutschland keine generelle Winterreifenpflicht, die an feste Zeiträume gebunden ist. Stattdessen handelt es sich um eine situative Winterreifenpflicht, die an spezifische Witterungs- und Straßenverhältnisse geknüpft ist.
Konkret bedeutet das, dass Fahrerinnen und Fahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen, zu denen Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte gehören, verpflichtet sind, Winterreifen zu verwenden. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf alle vier Räder des Fahrzeugs. Die bekannte Faustregel „von Oktober bis Ostern“ (O bis O) ist zwar ein grober Hinweis, hat jedoch keine rechtliche Relevanz. Die Winterreifenpflicht gilt also immer dann, wenn die genannten winterlichen Bedingungen vorliegen, unabhängig von der Jahreszeit.
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Woran erkenne ich einen Winterreifen?
Die Erkennung von Winterreifen ist entscheidend, um der Winterreifenpflicht gerecht zu werden. Hierbei helfen zwei wichtige Kennzeichnungen:
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Das Alpine-Symbol: Winterreifen sind mit einem Bergpiktogramm versehen, das eine Schneeflocke zeigt. Dieses Symbol bestätigt die Tauglichkeit des Reifens für winterliche Verhältnisse.
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M+S Kennzeichnung: Bis zum 30. September 2024 gelten auch Reifen mit der M+S (Matsch und Schnee) Kennzeichnung als wintertauglich, sofern sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden. Danach ist das Alpine-Symbol zwingend erforderlich.
Bußgeld bei fehlenden Winterreifen
Die Missachtung der Winterreifenpflicht hat finanzielle Konsequenzen. Fahrerinnen und Fahrer, die bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen erwischt werden, müssen mit Bußgeldern rechnen:
- Bei einem Verstoß wird ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro für den Fahrer fällig.
- Wenn durch den Einsatz von Sommerreifen andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro.
- Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer werden 100 Euro Bußgeld verhängt.
- Kommt es zu einem Unfall aufgrund von falscher Bereifung, erhöht sich das Bußgeld sogar auf 120 Euro.
Zusätzlich zu den Bußgeldern wird bei Fahrerinnen und Fahrern ein Punkt in Flensburg registriert. Auch Fahrzeughalter, die ihre Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen nutzen lassen, sind betroffen. Sie müssen ebenfalls mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Ausnahmen von der Winterreifenpflicht
Es gibt Fahrzeuge, die von der Winterreifenpflicht ausgenommen sind. Dazu gehören einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder, Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie motorisierte Krankenfahrstühle. Diese Fahrzeuge dürfen auch bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs sein. Allerdings müssen Fahrerinnen und Fahrer dieser Fahrzeuge zusätzliche Regeln beachten, wie die Geschwindigkeitsbegrenzung auf maximal 50 km/h.
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Mindestprofiltiefe und Austausch von Winterreifen
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für Winterreifen beträgt 1,6 Millimeter. Diese Profiltiefe sollte jedoch lediglich als absolute Untergrenze betrachtet werden. Der ADAC empfiehlt aus Sicherheitsgründen eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern. Darüber hinaus ist es ratsam, Winterreifen spätestens nach sechs Jahren auszutauschen. Nach dieser Zeit verhärtet die Gummimischung der Reifen, was dazu führen kann, dass der Grip bei niedrigen Temperaturen nachlässt.
Ganzjahresreifen als Alternative?
Eine Alternative zu reinen Winterreifen sind Ganzjahresreifen. Diese gelten im rechtlichen Sinne als Winterreifen, wenn sie entweder das Alpine-Symbol oder die M+S-Kennzeichnung (bis zur Übergangsfrist) tragen. Reifen ohne diese Kennzeichnungen gelten als Sommerreifen und dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht verwendet werden.
Konsequenzen bei Unfällen mit Sommerreifen im Winter
Unfälle, die aufgrund grober Fahrlässigkeit durch die Verwendung von Sommerreifen im Winter verursacht werden, können finanzielle Konsequenzen haben. Bei einem Unfall mit grober Fahrlässigkeit kann die Kaskoversicherung Leistungen kürzen. Auch für die Geschädigten kann die Situation problematisch sein, da sie möglicherweise eine Mithaftung tragen müssen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die falsche Bereifung den Bremsweg verlängert hat.
Winterreifenpflicht im Ausland
Reisende sollten beachten, dass in verschiedenen Ländern unterschiedliche Regeln für Winterreifen und Schneeketten gelten. Es ist daher ratsam, vor einer Fahrt ins Ausland die jeweiligen Vorschriften für Winterreifen im Zielland zu überprüfen, um Bußgelder und Probleme zu vermeiden.
Empfehlung des ADAC
Der ADAC empfiehlt allen Autofahrern, in der kalten Jahreszeit grundsätzlich Reifen mit dem Alpine-Symbol oder der M+S-Kennzeichnung (bis zur Übergangsfrist) zu verwenden. Diese Empfehlung basiert auf dem Prinzip der Sicherheit, da Winterreifen die beste Leistung bei niedrigen Temperaturen und winterlichen Straßenverhältnissen bieten. Es ist wichtig zu bedenken, dass die Kosten eines Unfalls oder eines Ausrutschers bei winterlichen Straßenverhältnissen erheblich höher sein können als der Kauf eines Satzes Winterreifen.
- Die Winterreifenpflicht in Deutschland ist situativ und abhängig von winterlichen Straßenverhältnissen.
- Winterreifen sind durch das Alpine-Symbol oder die M+S-Kennzeichnung gekennzeichnet.
- Bei Verstößen drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg.
- Ausnahmen von der Pflicht gibt es für bestimmte Fahrzeugtypen.
- Die Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter, empfohlen werden mindestens vier Millimeter.
- Ganzjahresreifen können eine Alternative sein, sofern sie die richtigen Kennzeichnungen tragen.
- Unfälle mit Sommerreifen im Winter können finanzielle Konsequenzen haben.
- Die Vorschriften für Winterreifen im Ausland sollten vor Reisen überprüft werden, um Bußgelder zu vermeiden.
- Der ADAC empfiehlt den Einsatz von Winterreifen in der kalten Jahreszeit aus Gründen der Sicherheit.