Mängelschein mit Roter Nummer

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    • Mängelschein mit Roter Nummer

      moinsen
      mal eine kurze frage an euch....
      vieleicht hatt es ja schon ma jemand gehabt

      also ich war heut mit meinem mopped(fighter-bandit) unterwegs,und die rote händler- überführungsnummer hintendran,dann wurde ich von der polizei angehalten,
      also rechts rann,fhzg-schein....etc..kennt ihr ja alle...grins.....
      alles gezeigt inkl heft für die händler nr,und dann fingen die an trotzdem zu suchen und meinten zum schluss das des mopped viel zu laut is und der auspuff öeergeräumt ist und stellten mir nen mängelschein aus
      was???wie???....ja is wirklich wahr
      nun ma die frage:is das so rechtens?????
      das fahrzeug is seit fast 2 jahren abgemeldet!!!!!!! wofür ist sonst die rote nummer????

      hatt das schonma jemand gehört

      jutn tach noch
      grieson
    • Naja, die rote Nummer ist ja eigentlich nur als Überführungskennzeichen für Betriebseigene Fahrzeuge gedacht, befreit allerdings nicht von der STVZO soviel ich weiss. Zur Überführung nicht STVZO-gemässer Fahrzeuge gibts ja immer noch den Trailer...
      Meines Wissens nach also alles korrekt, auch wenn's blöd klingt...
      Ein Traum auf 4 Rädern hat meist auch 4 Ringe...
    • allso meines wissens sind diese nummern sozusagen mit einem freischein da das fahrzeug ja nicht immer gefahren wird hatte das mal mit wochenbrettern da wollten sie mir auch ans leder aber sie konnten mir nichts da diese für probefahrt und überführungen sind du darfst am strassenverkehr teil nehmen solange licht und bremsen io sind aber erkundige dich dochmal bei einem anwalt über eine rechtschutzversicherung oder adac wenn du mitglied bist die haben immer ne antwort das ist eigentlich ne rechtsauskunft und die ist kostenlos mfg koni
    • naja soseh ich das auch...ich hab ja ne probefahrt gemacht...verkehrssicher war ja mein mopped...es war halt nur der auspuff zu laut!!!!!!
      was mach ich denn als händler wenn ich zur werkstatt fahren muss und der auspuff hatt löcher???????kann ich mir doch nich immmer n trailer mieten
      kann ich mir ja auch den tausender sparen für die nummer........is echt zum haare raufen in diesem lande....um es ma gemässigt auszudrücken....
    • Nun...die Rote Nummer erlaubt lediglich, dass das Fz keine BE braucht, ansonsten aber den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO genügen muss. Und wenns zu laut ist, ist dem nicht so. Somit Regelgerecht. Da kann der Anwalt auch nicht viel, außer dass er anmahnt, dass keine Messung gemacht wurde. Damit haste evtl. Erfolg, aber nicht mit der Roten Nummer. Im Gegenteil: Das kann den Besitzer der Nummer diese Kosten, weil er sie entgegen der Nutzungsbestimmungen verwendet hat. Wegen so einem Schwachsinn sind schon Rote Nummern entzogen worden.
    • Der Mängelbericht ist aber in meinen Augen hinfällig da Du dieses Motorrad ja eh nicht angemeldet hast und damit ja frühstens bei der Anmeldung zum Tüv mußt also bleibt eine Neuvorführung mit dem abgeschafften Mängel ja eh aus!
      Ich denke mir auch das Du keinen Ärger deswegen bekommst das es sich bei einem zu lautem Auspuff ja im weitesten Sinne nicht um ein "Verkehrsrelevantes" Teil handelt.Was aber wirklich stimmt ist das die Roten Nummerschilder stärkeren Auflagen unterzogen worden sind weil zuviel Missbrauch damit getrieben worden ist.Du hättest also gleich bei der Kontrolle sagen müssen das Du damit nur auf dem Weg zu einem Händler oder zum Tüv wegen einer Lärmmessung bist bzw. die neue Lautstärke testen lassen möchtest da Du die "neue" Auspuffanlage eintragen möchtest.
    • Nichts gegen den Tüvman, aber es ist falsch, dir diese Mängelkarte auszustellen. Mit dem Überführungskenzeichen kannst du Fahrzeuge überführen, solange diese nicht den Verkehr oder andere Mitmenschen gefährden. Bedeutet, das dein Fahrzeug kein Gefahrengut sein darf. Lautstärke gehört nicht zum Gefahrengut. Sowas wie durchrosteter Unterboden, Licht defekt, scharfe Kanten usw. gehören dazu.

      Das Problem ist immer, das sowie die Polizei, als auch der Tüv oftmals nicht wissen, was erlaubt ist und was nicht. Die machen sowas dann frei ausm Bauch zum Nachteil des Fahrzeugführers. Hatte das selbst auch oft genug. Ich habe ein Fahrzeug, was einen Tenzo RS Flügel vom Werk aus installiert hat. Nach deutscher Norm ist der nicht zulässig. Die Japaner sind bissl anders als die Deutschen, was Sportausführung angeht. Jeder Tüv und jeder Polizist, der keine Ahnung der Rechtslage hat, würde mein Auto still legen oder halt ne Mängelkarte ausstellen. Hatte auch schon oft genug ne Mängelkarte. Kostete mich immer 50 €, das der Hausinterne Tüv von Toyota Deutschland den japanischen Werksstandart bestätigt. Das bedeutet nicht, das ich nun ewig damit rumfahren darf, aber bis zur nächsten HU hab ich quasi Narrenfreiheit, solange der japanische Werksstandart nicht verändert wird. Ähnlich ist es z.B. mit Unterbodenbeleuchtung ... Es ist nirgendwo verzeichnet, das Unterbodenbeleuchtung untersagt ist. Es gibt in der STVZO einen Punkt, der sozusagen der Polizei und dem Tüv eigenen Spielraum gibt, was Beleuchtung am Fahrzeug angeht. Ich glaub §49a wars.

      Was die Geräuschentwicklung bei dir angeht, ist es genauso. Das ist der § 49 STVZO. Es ist im ganzen Gesetzestext nirgendwo verzeichnet, wie laut ein Endschalldämpfer sein darf. Es wird nur beschrieben, das es die "Norm" nicht übersteigen darf. Da die Polizei in der Regel kein DB Messer dabei haben, ist es eh schwachsinn. Erst recht mit roter Nummer. Du musst ja zur anmeldung sicherlich eh ein Tüv Gutachten vorlegen ... Damit wäre das gegessen.

      Lange Rede, kurzer Sinn : Wenn du unfair behandelt wurdest, schreibe dem Landrat eine Beschwerde (Chef der Polizei). Lass dein Fahrzeug von einem Tüv abnehmen, der für die Marke deines Fahrzeugs zuständig ist. Die haben meistens mehr Ahnung als allgemeine Tüv Stellen. Ab zu einem Suzuki Händler, der en hausinternen Tüv hat. Ende Gelände ...

      LG
      Micha

      PS : Bevor jemand fragt, woher ich das alles weis ... wir haben Tüv Spezialisten, Polizei, Mitarbeiter von Herstellern usw. in unserem Japanerforum, die uns bei sowas beraten.
    • na super,
      na wie gesagt funktionieren tut ja auch alles,bremsen,licht etc...ich hab sogar ne nummernschildbeleuchtung....
      aber warum soll ich die mängel beheben,das fahrzeug ist nur für die austellung und wird nich mehr angemeldet ! aber ich muss es doch trotzdem von a nach b bewegen können
      und ist ja nich so das garkein auspuff verbaut ist(zu sehen unter grieson2)
    • LuckyOH1 schrieb:

      Na wenn es eh nur noch zu Ausstellungszwecken ist dann fährst Du am besten mit einem Geschlossenem Trailer und deine Probleme lösen sich ganz schnell von allein... :)


      na toll....ich kann mir doch nich immer nen hänger mieten
      hast du ma manch fhzg gesehen die auf der nummer unterwegs sind,is sehr erschreckend manchmal,älter als die zeitrechnung und eher selten im verkehrssicheren zustand