Was kann ich tun?

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    • Was kann ich tun?

      Hallo.
      Ist jetzt ne etwas längere geschichte, und ich hoffe, dass ich hier richtig bin, und mir jemand helfen kann.
      Also: Ich war bis vor etwa 5 Monaten mit jemandem zusammen, dem ich mein damaliges Auto verkauft habe, weil ich mir nen neuen angeschafft habe. Es war abgemacht, dass er den auf Raten abzahlen kann. Er kannte den Wagen, ist ihn vorher schon oft gefahren, wusste auch, was daran kaputt war, bzw was gemacht werden musste (Stossdämpfer hinten, Querlenker vorne, mehr war nicht.) Joa, nen Kaufvertrag haben wir nicht gemacht, weil ich (blöd wie ich war) dachte, dass die Sache schnell gegessen sein wird. Wir haben den Wagen dann umgemeldet, und ihn in den Brief als Besitzer eintragen lassen.
      Das ganze ist jetzt ca. 7 Monate her, und bis jetzt habe ich keinen Cent von dem Geld gesehen.
      Vorhin ruft er mich dann an, und meint, er kann nicht zahlen, er muss den Wagen weiter verkaufen.
      Das Problem ist aber, dass er den Wagen so verbastelt hat, dass ich 100% nicht mehr den Preis für den Wagen kriege, was mein Ex mir schuldet. Er hat versucht das Heck zu cleanen, und die Mondkrater sind nichts dagegen. Der Wagen hat mittlerweile Kratzer von nem Schlüssel (einmal quer drum rum), ne verbeulte Morothaube, Frontschürze ist zermackt, das "gecleante" Heck ist mit ner Lackdose 08/15 Lackiert worden, er hat die Antenne halb abgerissen, den Spoiler runter gerupft, und was weiss ich was noch alles.
      Den Brief habe ich damals bei mir behalten, allerdings steht er wie gesagt als Besitzer drin.
      Was kann ich jetzt machen, um an mein Geld zu kommen? (Damals war der Wagen locker das Doppelte wert, jetzt hat er in meinen Augen nur noch Schrott-Wert)
      Gibts da irgend ne Möglichkeit? Oder bleib ich jetzt auf dem "Schaden" hocken???
      Hoffe, es kann mir jemand helfen, weiss nämlich langsam nicht mehr weiter...
      LG, die Mel.
    • Also, bevor er den Brief nicht hat, kann er den nicht weiterverkaufen...vielleicht kannst Du Dich mit ihm einigen, das er den Brief gegen Bargeld ausgehändigt bekommt...ist er aber nen Arsch, dann schaltet er die Polizei ein und sagt eben das Du ihm den Brief unterschlägst...immerhin steht er als Eigentümer drin und was da drin steht gilt nunmal vor dem Gesetz...
    • So einfach ist das ganze nicht, nur weil er als Besitzer im Brief steht heisst das noch lange nicht dass das Auto auch ihm gehört. Bei finanzierten Fahrzeugen ist das auch so, der Fahrer steht zwar im Brief, allerdings ist der Eigentümer in dem Fall die Bank. Im Brief ist der Halter eingetragen, mehr nicht. Eigentümer ist der Besitzer des Briefes, also Du.
      Und auch wenn es keinen Kaufvertrag gibt kann ein Auto trotzdem verkauft sein, in dem Fall dann eben ein mündlicher Kaufvertrag. Der muss nicht zwingend schriftlich sein. Und Eigentümer bist Du so lange bis der Wagen komplett bezahlt ist. Schade dass Du das nirgends als Klausel vermerkt hast. Aber rein rechtlich ist er nur Halter und Besitzer des Wagens, Eigentümer bist nach wie vor Du.
      Wenn er behauptet, er hätte Dir das Geld schon gegeben liegt es in seiner Hand einen Beleg vorzulegen; die Beweislast liegt bei Ihm. Da er das nicht kann ist die Sache relativ einfach.
      Schwierig wird's nur wenn er behauptet Du hättest Ihm das Fahrzeug geschenkt, denn ein Schenkungsvertrag ist ebenfalls formlos und muss nicht schriftlich erfolgen... :(
      Da liegt die Beweislast allerdings auch bei Ihm.
      Hast Du irgendwo vermerkt welchen Zustand der Wagen bei Übergabe hatte? letzter Tüv-Bericht, Gutachten, Fotos mit eingedrucktem Datum o.Ä.?
      Das wäre in diesem Fall nämlich sehr wertvoll für Dich damit Du dein ganzes Geld auch bekommst, und nicht nur den Zeitwert des Wagens...
      Ein Traum auf 4 Rädern hat meist auch 4 Ringe...
    • Naja, wir wollten die Sache so regeln, dass er sich möglichst flott drum kümmert, dass der Wagen weg geht, damit ich meine Kohlekriege. Wir würden dan zusammen nen Trefen mit dem Interessenten machen, und den Brief würd der neue Käufer dann direkt (natürlich nach unterschrift auf dem Kaufvertrag) von mir kriegen. Allerdings hab ich gesagt, dass (wenn mittlerweile doch was mit dem Auto nicht ok ist) er als verkäufer im Vertrag steht. Ich hab den Wagen schon über ein halbes Jahr nicht mehr gefahren, und weiss nicht, was damit ist, und ich will da auf jeden Fall (zumindest diesmal) abgesichert sein, dass ich keinen drauf kriege, wenn der Wagen Schrott ist...

      Wie gesagt, ich hab mit ihm weder nen schriftlichen Kaufvertrag noch irgendwelche Bilder oder sonstwas. Aber genug Zeugen, die dbei waren, als der Wagen übergeben wurde.
      Ich finds nur sch..., dass er sich nicht von anfang an an die abmachungen gehalten hat. es war nämlich auch abgemacht, dass er an dem Wagen NIX verändert, bis er abbazahlt ist...

      Oh man, ich könnte mich echt selber in den Hintern beissen, dass ich so dämlich war, und nix schiftlich festgelget habe...
    • ich würd auch so schnell wie möglich zum anwalt damit du da auf der sicheren seite bist, und das der wagen (laut beschreibung) nicht mehr anähernd so viel wert ist dürfte ja wohl auch klar sein;darauf würd ich nicht bauen!!! ansonsten viel glück vieleicht wird ja doch noch alles gut!!
      Alle reden um den heißen brei!!! da sagt der brei!!!! hey leute ich bin doch schon lange kalt.....!!!!
    • opel engel schrieb:

      Also, bevor er den Brief nicht hat, kann er den nicht weiterverkaufen...vielleicht kannst Du Dich mit ihm einigen, das er den Brief gegen Bargeld ausgehändigt bekommt...ist er aber nen Arsch, dann schaltet er die Polizei ein und sagt eben das Du ihm den Brief unterschlägst...immerhin steht er als Eigentümer drin und was da drin steht gilt nunmal vor dem Gesetz...


      Moment:
      Nur weil er als HALTER eingetragen ist, gehört ihm das auto nicht! Auch nicht von Gesetzwegen her! Besitzer eines Fahrzeuges ist IMMER derjenige, der den Brief hat! Was meinste, warum bei so vielen geleasten Fahrzeugen die Briefe schön brav bei der Bank liegen? Und warum steht wohl überall drauf "Achtung, Brief nicht im Fahrzeug lassen"???

      Also, wer den Brief hat, dem gehört der Wagen, so sieht´s aus! Egal welcher Halter drin steht.

      So, und nun zu deinem Problem, Mel: Ganz einfach! Du musst ihm nun schriftlich eine Frist setzen, den vereinbarten Kaufvertrag zu zahlen. Hält er diese Frist nicht ein, und kann bis dato keinen Cent zahlen (Raten und Anzahlungen sind auch legitim), so wirst Du um eine Anzeige nicht herum kommen. Auch ein Vertrag per Handschlag ist ein Vertrag vor dem Gesetz! Wir reden hier über einen echten Kaufvertrag, der mündlich geschlossen wurde. Eventuell findest Du auch einen Zeugen, der bestätigen kann, was Du damals mit deinem Ex vereinbart hast.

      Fakt ist: Das Fahrzeug war vorher auf Dich zugelassen und Du hast noch den Brief. Damit ist eindeutig, es ist dein Fahrzeug!

      Auf jeden Fall bist Du im Recht und dieses würde ich an Deiner Stelle zur Not auch mit rechtlichem Beistand durchsetzen. Deine Eltern zum Beispiel, können doch bestimmt bezeugen, daß ihr einen mündlichen Vertrag hattet, oder nicht?

      Wie auch immer, wichtig ist:
      - Frist setzen
      - Zeugen finden
      - bei Fristverzug Anzeige schreiben

      Ich drück Dir die Daumen, halt uns mal auf dem Laufenden... :D