Corrado Front in Golf 2 Eintragen?

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    • Corrado Front in Golf 2 Eintragen?

      Hallo habe mal ne frage muss ich ne corrado front in den golf 2 eintragen lassen??? ich weiss nicht habe mich mal umgehört! der eine sagt nein! da die corrado ne tüv freigabe haben!!! der andere sagt ja weil die corrado scheinwerfer halt nicht für den golf 2 19E da sind!! was muss ich nun tun wenn ich die front einbaue?? kann mir da jemand weiterhelfen? ob ich damit zum tüv vorfahren muss und die front eintragen muss! mfg
    • Hi,
      also ich würde sagen die musst du nicht eintragen lassen... Musst bloß drauf achten das die vernünftig einzustellen gehn und ja kommt drauf an glaube wenn dein golf vor bj 89 is brauchst du auch nicht die elektrischen versteller einbauen weil das bei denen noch nicht vorschrift ist bzw war....

      berichtigt mich bitte wenn ich was falsches geschrieben habe...
    • eingetragen werden müssen sie, da die scheinwerfer nur eine zulassung für den Corri haben und nicht für den Golf. War bei mir genauso als ich meine Calischeinwerfer im astra eingebaut habe.
      was du noch beachten musst ist das laut gesetz die scheinwerferunterkante nicht tiefer als 50cm über dem Boden sein darf (das nimmt aber kaum ein prüfer auf den cm genau)
    • Es gibt keine vorgabe welche Scheinwerfer wo reingehören.
      (Upgrad-scheinwerfer mal ausgenommen)
      Das wichtigste sind:
      -Höhe der Scheinwerferunterkante muß passen
      -E-Prüfzeichen vorhanden
      sichere befestigung und eine Einstellmöglichkeit vorhanden
      Das E Prüfzeichen sagt es doch aus, daß sie im Strassenverkehr betrieben werden können.
      Verhält sich ebenso bei Audi Türgriffen am Golf.
      Keine Eintragung nötig, da orginal VW Teil.
      Anders sieht es bei Upgrad-Scheiunwerfer aus, die KEIN E Prüfzeichen besitzen.
      Dort mußt du sie eintragen lassen. Das liegt dann aber nicht am Umbau, sondern am Scheinwerfer, der dann auch im Coraddo eine abnahme bedarf....
      MfG
    • na dann viel spass bei der nächsten kontrolle oder Unfall.
      Scheinwerfer sind Sicherheitsrelebvante Bauteile die NUR dann nicht eingetragen werden müssen, solange sie sich am damit geprüften Fahrzeug befinden. an jeglichem anderen KFZ erlischt beim einbau nicht dafür vorgesehener scheinwerfer die betriebserlaubnis.
      Das Sogenannte E-zeichen bezieht sich hierbei nicht um die Prüfung des Scheinwerfers allgemein sondern auf das Lichttechnische Gutachten des einzelnen Scheinwerfers.

      Ebenso beim Anbau einer Schürze vom Selben Hersteller aber eines anderen KFZ Modells. auch wen diese Schürze eine KBA nummer besizt so bezieht diese sich auf das ORGINAL KFZ bei jeglichem anderen KFZ ist diese einfach nur eine unnütze Zahlenkombination, da es für dieses KFZ mit dieser Schürze KEIN Prüfgutachten gibt.
    • ...man bau das zusammen, stell die ordentlich ein und fahr zum Tüv oder DEKRA und lass das eintargen...immer das tagelange geeier, tausende von euros für tuningzeugs und umbauten ausgeben und dann liegt plötzlich an 30€ für ne eintragung, das versteh ich immer nicht.

      Außerdem muss ich Astra_16SEI recht geben, ein E-Prüfzeichen is nun mal kein genereller freifahrtsschein...
    • ne schon klar wollte mich einfach nur noch mal umhören vorfahren lass ich das ding auf jeden fall und wennse mich nach hause schicken und sagen brauch ich nit isset ja auch gut! aber viele kommentare haben mir geholfen das zb mit der scheinwerfer unterkante wusste ich noch nicht! aber scheint ja auch nicht für den alten golf bj 87 relevant zu sein! trotzdem danke nochmal und wenn einer nen tipp hat wo ich das am besten eintragen lassen könnte!(umgebung aachen) wäre toll weil ich war schoneinmal bei der dekra und das sind richtige saftsäcke!
    • Beim Tüv machen lassen.. die dekra darf sowas garnet

      und was den BMW angeht.. dann hoffe ich für dich das du keinen schweren unfall baust wo ein gutachter dien wagen untersucht. das ein Normaler Streifenpolizist das nicht unterscheiden kann mag bei so gleichen scheinwerfern noch auf der hand liegen. aber illegal bleibt es trotzdem, da diese Scheinwerfer nicht für den E30 zugelassen sind.
      ich schreibs nochmal Deutlich:

      Laut Aussage des Kraftfahrtbundesamtes gilt das e-Zeichen für das Lichttechnische GUTACHTEn am mitgeprüften SerienKFZ nicht für fremdfahrzeuge bei allen anderen Fahrzeugen ist das E-Prüfzeichen nichtmal nen stück klopapier wert..