Unterbodenbeleuchtung als "Einstiegsheilfe" - Eintragung möglich???

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    • Unterbodenbeleuchtung als "Einstiegsheilfe" - Eintragung möglich???

      Hallo,

      ich bekomme in kürze von nem Kollegen ein Unterbodenbeleuchtungs Set und würde dieses gerne unter meinem Mini-Cooper verbauen und sofern möglich mit an die ZV anschließen, so das die Unterbodenbeleuchtung bei Betätigung der ZV mit dem Standlicht angeht und die soll über einen Schalter zuschaltbar sein wenn das Auto steht.

      Meine Frage:

      Ist es möglich die UBB (Unterbodenbeleuchtung) als "Einstiegshilfe" eingetragen zu bekommen???

      Ich denke das es iwie schon möglich ist (kenne mehrere TÜVler), allerdings habe ich keine Ahnung was zu beachten ist!!!!

      Wer was weis, kanns mir gerne mitteilen,

      Gruß MArkus-BMW3er
    • ...naja als einstiehshilfe wohl eher nicht oder wollteste da drauf treten, aber als einstiegsleuchte evtl. weiß nich genau aber glaub da war was mit von wegen muss abgedeckt sein und so, frag am besten deine tüver und gut is...aber erhoffe dir nicht zu viel...
      Und ganz nebenbei und ganz ehrlich, is zwar geschmackssache, aber ich meine, so ne kirmesbudenfunzel versaut dir den mini. aber muss dir ja gefallen und nich mir!

      Viel spaß beim eintragen lassen!
    • Mal 'ne blöde Frage: wenn Du mehrere Tüv'ler kennst, warum fragst Du nicht dort einfach mal? Da wird die Antwort bestimmt korrekter ausfallen als hier denke ich mal...

      Ansonsten, soviel ich weiss darf die Unterbodenbeleuchtung nur angehen wenn die Tür geöffnet wird, bzw. natürlich auch über die Coming-Home/Leaving-Home Funktion des Autos; und darf nicht zusätzlich einschaltbar sein, jedenfalls nicht während der Fahrt...
      Hatte mich da vor mehreren Jahren mal drüber erkundigt beim Tüv, ob sich mittlerweile was geändert hat weiss ich leider nicht...
      Ein Traum auf 4 Rädern hat meist auch 4 Ringe...
    • §49a StVZO:
      "(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein. (...)"
      In der STvZO ist so ziemlich genau geregelt welche Lichter du wo genau anbringen darfst...ich halte es für ziemlich ausgeschlossen mit der koppelung der Handbremse das irgendwie legal anzubringen.

      Den rest mit dem vorsätzlichen führen eines KFZ mit nicht genehmigten Leuchtmittel usw. führ ich nicht weiter aus, kennst sicher selbst ;)
      Co-Mod im Forum Audi
    • Außerdem gibt es eine LEGALE Art der Ausstiegsbeleuchtung! Mit LED´s unten in der Tür, gekoppelt an die Türkontakte. So ist unter der Tür beleuchtet und es ist legal.
      Grundsätzlich ist die UBB nicht erlaubt, ist halt nur die Frage, wie dreist man ist. Also ich bin 2 Jahre damit rumgefahren, und werd es wieder tun...man muss halt eben aufpassen und darf sich nicht erwischen lassen. Im Falle des Falles sollte man sich aber über die Konsequenzen im Klaren sein...kann keiner sagen, daß er es nicht wüsste, daß das illegal ist ;)
    • Ich dacht immer man darf die UBB drunter haben, =D und nur in gebrauch nehmen wenn das fahrzeug auf nem parkplatz etc. steht, also nich gerade ampel. Und wenn sie an die handbremse gekoppelt ist, ist es vom prinzip her schon ma ausgeschlossen das sie während der fahrt an ist oder? Ich fahr zumindest nicht mit angezogener handbremse, weis ja nich wie das bei andern ist...

      Bin nämlich auch noch am überlegen nen paar led's zu verbauen und so zu koppeln damit ich nich in versuchung komme sie während der fahrt an zu machen =D
    • ICh war auch schon beim tüv mit meinem Civic damals, und hatte vergessen die UBB auszubauen. Der Tüv-Mann guckt sich die Karre an, hebt ihn hoch, geht unter dem Auto her, schüttelt mit dem Kopf, guckt sich alles genau an - und ich schon 1000 Tode gestorben - aber zack, Tüv gekriegt - no probs.
      3 Wochen später halten mich die Cops an und zerpflücken mir die Karre. Da war die UBB auf einmal ein Mangel!
      Also im Grunde genommen ist die Unwissenheit der Polizei und auch der Tüv-Prüfer das Problem! Der eine sagt ja, der andere Nein! Wenn Du ne Mängelkarte kriegst, musst Du zum Tüv und die sagen sowieso eher Nein als Ja, erst Recht bei ner Mängelkarte...
      Also so oder, es bleibt ein Roulettespiel ;)