Gutachten für gecleante Türen

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    • Sarah120286 schrieb:

      Huhu. Sucht von euch jemand ein gutachten für gecleante Türen damit er es eingetragen bekommt?
      Wenn ja meldet euch mal bei mir, habe dafür Teilegutachten im angebot.

      Sarah


      Hallo, habe dich bereits in icq geaddet =), ich würde dieses Gutachten benötigen für die Tüv eintragung, fahre einen Golf II als 3 Türer, komplett clean, Fahrertür, Beifahrertür, Heckklappe.
      Mit diesem Gutachten wäre es wohl um einiges Leichter eine Eintragung zu erhalten. Notentriegelung etc ist in arbeit (elektrisch, mechanisch)

      Für weitere Tipps wäre ich dir dankbar.

      lg
      Fabi90
    • Eigentlich muss man "Gecleante" Türen net eintragen, was will man da schon eintragen?

      Wenn dann eher Austragen :) also die Griffe.
      Ich hatte imho keine Probleme beim Tüv wegen meinen nicht vorhandenen Türgriffen, Fahrer, Beifahrer, Heckklappe.

      Ich habe einfach einen schmalen Metallstreifen ~ 1,5cm im Fenstergummi der die Öffnungsmechanik bedient.

      *Doofe Textpassage entfernt*

      Gruß
      Fabian-WSB

      Falls jemand Fragen offen hat, einfach Fragen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fabian-WSB ()

    • Fabian-WSB schrieb:

      Eigentlich muss man "Gecleante" Türen net eintragen, was will man da schon eintragen?


      Natürlich MUSST Du gecleante Türen eintragen,das is eine technische Veränderung deines Fahrzeugs und führt somit ohne Eintragung zum erlöschen deiner Betriebserlaubnis!! Du musst eine Notentrieglung haben und das ganze muss dann vom TÜV abgenommen werden!
      gleich gescheit spart Nacharbeit...!
    • $treets-Finest schrieb:

      Natürlich MUSST Du gecleante Türen eintragen,das is eine technische Veränderung deines Fahrzeugs und führt somit ohne Eintragung zum erlöschen deiner Betriebserlaubnis!! Du musst eine Notentrieglung haben und das ganze muss dann vom TÜV abgenommen haben!


      Fabian-WSB schrieb:


      Ich habe einfach einen schmalen Metallstreifen ~ 1,5cm im Fenstergummi der die Öffnungsmechanik bedient.

      *Doofe Textpassage entfernt*


      Hab ich doch, Tüv Bericht: Ohne Mängel bestanden. (Er hat natürlich auch den metallstreifen getestet, ob er "abreißt" oÄ, halt das man auch daran "ziehen" kann).

      EDIT: Habe das eventuell ein wenig "un-klug" geschrieben Tschuldigung.

      Ich meinte das so:

      Ich bin damit zum Tüv gefahren (mit dem Metallstreifen, der die Öffnung bedient und durch den Fenstergummi führt) und der Tüv-Prüfer hat den Wagen sowie auch die Metallstreifen "Öffnung" (Notöffnung) getestet und hat die Plakette erteilt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Fabian-WSB ()

    • Fabian-WSB schrieb:

      Hab ich doch, Tüv Bericht: Ohne Mängel bestanden. (Er hat natürlich auch den metallstreifen getestet, ob er "abreißt" oÄ, halt das man auch daran "ziehen" kann).


      Du musst den TÜV-Prüfer auf deine Veränderungen drauf hinweisen,er kann ja nicht alles sehen und wissen was du verändert hast und neuer TÜV heisst nicht gleich das alles eingetragen und ok is!! Wenn du jetzt von den Herren in grün angehalten wirst nützt dir dein neuer TÜV-Stempel auch nix,den kratzen die dann nämlich grad wieder ab wenn se nen schlechten Tag haben,deine Betriebserlaubnis ist erloschen! :D

      Edit: Trotzdem musste den TÜV Prüfer nach ner Eintragung fragen,da auch er nicht alles wissen kann aber zumindest sollte ers! ;)
      gleich gescheit spart Nacharbeit...!
    • Ich hab dem schon gesagt das die Griffe weg sind... (Wer merkt das schon nicht?, wenn man gerade nicht 3Atül aufm Kessel hat, oder Blind ist?),

      Ich habs halt ein wenig unschlau geschrieben.

      Ich war beim Tüv (GTÜ), habe den gefragt was man da machen kann bisschen Smalltalk gehalten, und er hat mir den Tipp/Hinweis gegeben das ich nur TÜV erhalte wenn ich das und das erledige (Den Metallstreifen der die Mechanik bedient, da die Tüv Mechanisch aufgehen muss.

      Im Anhang sieht man ein kleines Bildchen, des Streifens (habe aktuell kein Besseres, Größeres Bild hab den Thread vorhin gefunden, und meine Erfahrung hier gepostet.

      Solange Ihr eine Möglichkeit habt die Tür mechanisch zu öffnen zB durch einen Metallstreifen der 2 Fingerbreit sein muss (ca 1,5 - 3cm) und einem Kräftigen Zug (xx N (nicht vorgegeben laut info)) standhalten muss / sollte.

      So erhaltet Ihr auch TÜV

      EDIT: Zur Eintragung Original vom Tüver:
      Was soll Ich denn da eintragen?, Türgriff Position geändert auf den Fensterrahmen? oder was?

      (Auszug ggf Abweichend)

      *Doofe Textpassage(n) entfernt*

      Gruß, Fabian
      PS: Jeder soll es natürlich so machen, wie er/sie es für richtig hält.
      Bilder
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      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Fabian-WSB ()

    • Fabian-WSB schrieb:



      EDIT: Zur Eintragung Original vom Tüver:
      Was soll Ich denn da eintragen?, Türgriff Position geändert auf den Fensterrahmen? oder was?

      (Auszug ggf Abweichend)


      Fakt is das du es eintragen lassen MUSST auf dem richtigen TÜV,nix GTÜ oder sonst was da die keine Einzelabnahme machen dürfen! In deinem Fahrzeugschein steht dann z.B. drin "Türgriffe entfernt und Notentrieglung am Fensterrahmen angebracht"
      Ich weiss es zu 100% da ich letzte Woche mit nem TÜV-Prüfer drüber gesprochen hab...und ich rede vom richtigen TÜV,nicht GTÜ,KÜS und wie sie alle heissen,die dürfen eh keine Einzelabnahme machen...! ;) Also fahr am besten ma zum TÜV und frag da nach,glaube nicht das es da von Bundesland zu Bundesland anders is?!Kann dir nur weitergeben was ich von ihm weiss und von meinen Kumpels die es auch eingetragen haben!
      gleich gescheit spart Nacharbeit...!
    • $treets-Finest schrieb:

      Fakt is das du es eintragen lassen MUSST auf dem richtigen TÜV,nix GTÜ oder sonst was da die keine Einzelabnahme machen dürfen! In deinem Fahrzeugschein steht dann z.B. drin "Türgriffe entfernt und Notentrieglung am Fensterrahmen angebracht"
      Ich weiss es zu 100% da ich letzte Woche mit nem TÜV-Prüfer drüber gesprochen hab...und ich rede vom richtigen TÜV,nicht GTÜ,KÜS und wie sie alle heissen,die dürfen eh keine Einzelabnahme machen...! ;) Also fahr am besten ma zum TÜV und frag da nach,glaube nicht das es da von Bundesland zu Bundesland anders is?!


      Ich war nachdem ich Tüv hatte, beim Tüv Nord in NRW, und der meinte damals das wenn ich die Türen, bei Ihm eintragen wollen würde, ich den Hof verlassen sollte, da er dies nicht machen würde.

      Bei einem anderen Tüv ebenfalls in NRW sagte man mir, mit bestimmten auflagen Mechanische Notentriegelung oÄ sei das kein Problem, sofern die Auflagen eingehalten werden, Hinweis auf die Öffnung (Sticker mit Türöffnung siehe Metallhebel rechte Seite Fahrerfenstergummi)

      So hat man mir das gesagt, bei einer Kontrolle (Die Grünen / mittlerweile Blauen), hat man mich nach 5Minuten wieder fahren lassen..,

      Also ich wüsste nicht (meine Erfahrung), das es zu Problemen dazu kommt
      Gruß,
      Fabian
    • Fabian-WSB schrieb:

      Ich war nachdem ich Tüv hatte, beim Tüv Nord in NRW, und der meinte damals das wenn ich die Türen, bei Ihm eintragen wollen würde, ich den Hof verlassen sollte, da er dies nicht machen würde.

      Bei einem anderen Tüv ebenfalls in NRW sagte man mir, mit bestimmten auflagen Mechanische Notentriegelung oÄ sei das kein Problem, sofern die Auflagen eingehalten werden, Hinweis auf die Öffnung (Sticker mit Türöffnung siehe Metallhebel rechte Seite Fahrerfenstergummi)

      So hat man mir das gesagt, bei einer Kontrolle (Die Grünen / mittlerweile Blauen), hat man mich nach 5Minuten wieder fahren lassen..,

      Also ich wüsste nicht (meine Erfahrung), das es zu Problemen dazu kommt
      Gruß,
      Fabian


      Dann scheint das bei euch wohl etwas anders zu sein als bei uns...mussten es eintragen lassen laut Aussage des TÜV-Prüfers...!
      gleich gescheit spart Nacharbeit...!
    • $treets-Finest schrieb:

      Dann scheint das bei euch wohl etwas anders zu sein als bei uns...mussten es eintragen lassen laut Aussage des TÜV-Prüfers...!


      Aus Welchem Bundesland stammst du denn?
      Also ich kann nur das hier wiedergeben, was man mir gesagt/geraten hat.

      "Ich solle mir die Notentriegelung anbringen und einen Hinweis angeben wo die Möglichkeit zur Öffnung vorhanden sei und es damit keine Probleme gibt."

      Gruß
      http://www.TuningSchmiede-NRW.de
      (ehemals Waffenschmiede-Bünde.de)
    • das Bundesland sollte egal sein.. da in Deutschland überall dieselben Gesetze gelten..

      und da in der zwischenzeit EG Gesetze gelten sagt dies hier alles aus:

      Der §35e(2) StVZO fordert, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen der Türen nicht zu
      erwarten ist. Als Maßstab für die Erfüllung dieser Forderung gilt die RL 70/387/EWG
      (Türen). Dort ist u.a. gefordert, dass das Schloß über eine zweite Raststellung als
      Sicherung gegen unbeabsichtigtes Öffnen verfügt. Außerdem ist nachzuweisen, dass
      der Schließmechanismus bestimmten Längs-, Quer- und Massenkräften standhält.
      Nun gibt es am Markt auch bereits Türschlösser, die eine zweite Raststellung als
      Sicherung gegen unbeabsichtigtes Öffnen vorweisen. Allerdings fehlt meist der
      Nachweis, dass sich das Schloß nach dem Ausbau der manuellen, und Einbau der
      ferngesteuerten Betätigung des Schließmechanismus unter den genannten
      Bedingungen bei einem Unfall nicht selbständig öffnet.
      Die EG-Richtlinie 96/27/EG, Anh. II (Insassenschutz bei Seitenaufprall) fordert, dass
      es nach dem definierten seitlichen Aufprall möglich sein muß, ausreichend viele
      Türen ohne Werkzeug öffnen zu können, damit alle Insassen das Fahrzeug
      verlassen können. Dabei dürfen erforderlichenfalls die Sitzrückenlehnen oder Sitze
      verschoben werden, d.h. ein Entfernen der Griffe an den vorderen Türen ist
      nicht zulässig
      Marsch im Gleichschritt für die Ehre - Taifun der tausend Heere - Engel fallen in der Nacht - Bluten bis der Tag erwacht!
    • FiestaXR2000 schrieb:

      das Bundesland sollte egal sein.. da in Deutschland überall dieselben Gesetze gelten..

      und da in der zwischenzeit EG Gesetze gelten sagt dies hier alles aus:

      Der §35e(2) StVZO fordert, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen der Türen nicht zu
      erwarten ist. Als Maßstab für die Erfüllung dieser Forderung gilt die RL 70/387/EWG
      (Türen). Dort ist u.a. gefordert, dass das Schloß über eine zweite Raststellung als
      Sicherung gegen unbeabsichtigtes Öffnen verfügt. Außerdem ist nachzuweisen, dass
      der Schließmechanismus bestimmten Längs-, Quer- und Massenkräften standhält.
      Nun gibt es am Markt auch bereits Türschlösser, die eine zweite Raststellung als
      Sicherung gegen unbeabsichtigtes Öffnen vorweisen. Allerdings fehlt meist der
      Nachweis, dass sich das Schloß nach dem Ausbau der manuellen, und Einbau der
      ferngesteuerten Betätigung des Schließmechanismus unter den genannten
      Bedingungen bei einem Unfall nicht selbständig öffnet.
      Die EG-Richtlinie 96/27/EG, Anh. II (Insassenschutz bei Seitenaufprall) fordert, dass
      es nach dem definierten seitlichen Aufprall möglich sein muß, ausreichend viele
      Türen ohne Werkzeug öffnen zu können, damit alle Insassen das Fahrzeug
      verlassen können. Dabei dürfen erforderlichenfalls die Sitzrückenlehnen oder Sitze
      verschoben werden, d.h. ein Entfernen der Griffe an den vorderen Türen ist
      nicht zulässig


      Das Gilt, falls du keine Mechanische Öffnung hast
      Der TüvPrüfer meinte (was auch Boards sagen)

      Sollte man sich ausschließlich auf die Elektrische Lösung einstellen, so muss folgendens gegeben sein:
      Beim 1ten Knopfdruck der den Zugmotor auslöst muss die Tür in die 1 Raste einrasten und erst auf den 2ten Knopfdruck darf sich die Tür öffnen,
      Das gilt allerdings meinen Infos nach nur falls du keine Mechanische Lösung hast.

      Ein Metallstreifen der an die Öffnung verbunden ist, ist imho nichts anderes als ein Türgriff.
      Und Sollte dies alles gegeben sein, so können die Griffe Problemlos entfernt werden.

      PS:
      Irren ist Menschlich (Ich erzähle nur das, was ich selbst annehme da ich dies von einer Fachkraft gehört habe), ich hatte nie Probleme... auch nach der einen oder anderen Kontrolle ;)
      http://www.TuningSchmiede-NRW.de
      (ehemals Waffenschmiede-Bünde.de)

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