Wer weiß wo man Englischen Tüv bekommt

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    ACHTUNG: Das Forum wegen zu vieler SPAM-Einträge und zu hohem Pflegeaufwand auf unbestimmte Zeit deaktiviert. Das Schreiben von neuen Beiträgen oder Antworten ist daher nicht möglich. Die Bewertungsfunktionen der Fahrzeuge (Voting / Car-Battles) können aber weiterhin genutzt werden.

    • $avantgardist$ schrieb:

      warum willst du da englischen tüv für haben...? fahr mit dem ding zum deutschen tüv und gut ist... hier in berlin fahren massenweise von den dingern rum und die fahren alle zu deutschen tüv...


      Für den Deutschen tüv muss ich was alles ändern ?

      So weit ich weiß :

      Scheinwerfer
      Nebelschluß
      Kennzeichenbelechtung
      Abgasgutchten


      Dann kommt hinzu das für Bodykit sowie Felgen und Auspuffanlage nix existiert.

      Was meinste was mic das kosten wird ?

      LG Pascal

      PS der Wagen steht bereits in Meiner stadt mit Kaufvertrag :)
    • am besten mal beim tüv nachfragen unverbindlich.. die sagen dir das genau...

      abgasgutachten sollen sehr teuer sein. da kannste aber eventuell mal beim hersteller anfragen. weis da nicht so genau drüber bescheid.

      bodykit soweit möglich mit einzelabnahme.

      nebelschluss und kennzeichenbeleuchtung wirste wohl nachrüsten müssen.

      mit den felgen probleme bekommen könntest wenn de dafür garnichts hast bzw existiert. und wenn vom hersteller auch nix gibt ist ganz schlecht.


      ich würd einfach mal beim tüv fragen dann weiste es hundert pro
    • 200sx bi-turbo schrieb:

      da biste locker bei 2000 euro. die idee mit englischem tüv ist gut!
      mach tüv (englisch) neu und dann meldeste ihn mit ner adac grenz versicherung an,dann ersparst du dir den scheiss mit dem umrüsten!


      Das war ja meine Idee , die gilt dann immer monatlich und kosted ca 105 €

      aber über wen ist der wagen dann angemeldet ?

      und wo mach ich englischen tüv ?

      JHQ ( Stützpunkt ) ?

      Danke schon mal für die hilfe.

      LG Pascal
    • das problem ist wenn du den hauptwohnsitz in deutschland hast muss das fahrzeug auch hier zugelassen sein wenn er auf dich läuft. selbst wenn der wagen im ausland auf jemanden zugelassen ist und du den fährst bekommste einen aufn sack. die setzen das mit steuerhinterziehung gleich.

      einziger punkt der wäre wenn du hier nur einen zweit wohnsitz hast und der hauptwohnsitz im ausland ist haste ne chance wobei das auch dann zeitlich begrenzt ist soweit ich weis.

      klingt zwar scheisse scheint aber so zu sein. haben zwar auch nit viele grüne von plan aber wenn dann ham se dich richtig.

      ich schaue mal ob ich dazu nen gesetzestext find.

      verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=24967

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ford4ever ()

    • Ford4ever schrieb:

      das problem ist wenn du den hauptwohnsitz in deutschland hast muss das fahrzeug auch hier zugelassen sein wenn er auf dich läuft. selbst wenn der wagen im ausland auf jemanden zugelassen ist und du den fährst bekommste einen aufn sack. die setzen das mit steuerhinterziehung gleich.

      einziger punkt der wäre wenn du hier nur einen zweit wohnsitz hast und der hauptwohnsitz im ausland ist haste ne chance wobei das auch dann zeitlich begrenzt ist soweit ich weis.

      klingt zwar scheisse scheint aber so zu sein. haben zwar auch nit viele grüne von plan aber wenn dann ham se dich richtig.

      ich schaue mal ob ich dazu nen gesetzestext find.



      Das wäre ja schon mal ge**e sache.

      wenn ich den dann deutschen will liege ich bei fast 2000€ wa.

      wobei dann habe ich wiederum das ganze problem mit gutachten etc.

      hm morgen mal dumm fragen beim tüv.

      wenn ich nen neuen brief allgemein beantrage kosted das etws übern hunni und habe den brief , genaugenommen ist das doch jetzt nix anderen oder vertu ich mich da jetzt ?

      LG Pascal
    • @ford4ever...du hast teilweise recht.die grenzversicherung ist aber was anderes. du fährst das auto mit englischen kennzeichen,aber du bist der halter ....auch wenn du in deutschland wohst!

      @ honda....
      es gibt in deutschland viele englische stützpunkte von deren armee. da fahren sie
      auch alle mit englichen kennzeichen rum.
      vllt solltest du da mal anfragen,vllt hat du ja glück!?
      kann ja gut sein,da ich weiss,das die ihre autos auch in deutschland über den tüv bringen,trotz englischer kennzeichen.
      aber beim deutschen tüv können die dir sicher auch helfen.
      lass dir bloß keinen blödsinn von denen sagen,von wegen gibts keine möglickeit etc.
      deren ziel ist es natürlich,das das auto in deutschland zugelassen wird,mit deutschen kennzeichen,komplett umgerüstet etc,weil sie sich so am meisten kohle rein lutschen.
      lg pascal (ja,ich heisse auch so ;) )
    • die von der armee haben auch wieder sonderrecht das ist das ja. genauso mit den ammis von der armee in deutschland die haben sogar eigene deutsche kennzeichen und für die gilt auch die zulassungsbestimmungen von ihren land.


      mit der grenzversicherung kann ich nicht ganz glauben. lies dir mal das hier durch vom adac zum thema grenzversicherung

      Grenzversicherung (rosa Police)

      die scheint nur für das vorübergehende überführen ins inland zu gelten. siehe auch zitat aus anderen forum:

      "Hallo,


      ich importiere gerade privat ein US Wohnmobil nach Deutschland. Ich habe mich überall durchgefragt bis ich schließlich bei der Versicherung gelandet bin, die Grenzversicherungen abschließt. Versicherung Arisa Tel. 01805-26294011. Dort hat man mir ganz klar gesagt, daß Grenzversicherungen nur für den Fall verwendet werden dürfen, wenn jemand sein Fahrzeug aus dem Nicht-EU-Ausland (z.B. USA) für die Ferien mit nach Deutschland bringt und dann wieder mitnimmt. Für den Import dürfen nur rote Kennzeichen verwendet werden."


      es geht ja auch nicht nur um die versicherung es geht auch darum das das fahrzeug in deutschland nach einen jahr (ein jahr darf es sich maximal aufhalten) wenn er seinen hauptsitz im ausland hat in deutschland steuerpflichtig wird. und das wird der punkt sein denke ich mal wenn es steuerpflichtig wird muss es in deutschland auch zugelassen werden.


      Aber wennde im Verkehrsrechtschutz bist dann wander mal zu nen Anwalt für Verkehrsrecht der weis bestimmt mehr. Oder als ADAC Mitglied mal bei denen Nachfragen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Ford4ever ()

    • klugscheiss ich auch nochma ;)

      erstens: hauptwohnsitz in deutschland -> das auto, was auf dich zugelassen is, MUSS in deutschland versteuert werden, alles andere is steuerhinterziehung.

      zweitens: die sache mit der englischen zulassung hatte mal vor ner zeit der besitzer des bi-moto-corsa a angewendet. allerdings hat sich die rechtslage inzwischen so geändert, dass das bei ihm auch nich mehr möglich is. und wenn das bei ner bestehenden anmeldung schon nich weiterfunktioniert, sehe ich da für ne neuanmeldung ziemlich schwarz...

      in diesem sinne... umrüsten, tüv, glücklich sein ;)
      MfG,

      Le GStar

      *keep on cruisin' low'n'slow*
    • 200sx bi-turbo schrieb:

      ne,ich habe mich direkt mit denen in verbindung gesetzt.
      du kannst die supra damit ganz normal nutzen. für nutzfahrzeuge wie das oben stehende wohnmobil ist wieder was anderes.
      also einfach mal hören,was der tüv sagt. ist ja immer unterschiedlich deren aussagen.


      das kannste ja auch nutzen aber nur halt vorübergehend dann muss das fahrzeug wieder raus ausm land. die haben das bestimmt so verstanden das das fahrzeug nur vorübergehend im land ist. und auch beim adac fällt das unter thema unfallabwicklung.

      ändert trotzdem nix an der sache das das fahrzeug nach einen jahr entweder ausm land muss oder in deutschland zulassungpflichtig und steuerpflichtig wird.

      da wird sich der staat schon abgesichert haben das glaubste doch wohl. wenn es so einfach wäre würde da jeder mit rumfahren.