PKW angefahren

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    • PKW angefahren

      Hallo,
      einer Freundin von mir wurde Ihr Auto in Ihrer Vertragswerkstatt angefahren. Also das Auto wurde Donnerstag abend hingestellt, damit es für Freitag früh zur Reparatur da ist. Das Autohaus wollte sich am Freitag melden wenn das Auto fertig ist. Das AH hat sich nicht gemeldet, so hat Sie dann am Samstag angerufen um zu fragen ob das Auto fertig ist. Nun musste Sie am Samstag feststellen, dass die Stoßstange sowie der Kotflügel kaputt sind. Wer muss denn in solch einen Fall für den Schaden haften? Der PKW hat noch nicht einmal 10t km drauf.

      Über Hilfe würde ich mich freuen!

      Lg
      Steffi
    • normalerweise da das fahrzeug in obhut der werkstatt zur reparatur war, ist die werkstatt haftbar. die frage die aber zu klären bleibt ist wie ist es passiert!? hat ein mitarbeiter was gestriffen oder ist evtl ein fremder ins auto gefahren. bei nem fremden müsste dessen haftpflicht zahlen. aber es wird denke ich schwer den entsprechenden schuldigen zu finden
    • Sie soll mal bei ihrer Versicherung nachfragen, wer für den Schaden aufkommt. Die helfen einem meist weiter.
      Sie kann auch nen Anwalt fragen, aber der will ja schon für´s Händeschütteln Kohle sehen.

      Gruß ich.
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    • Hallo habe selber bei einen großen Autohaus gearbeitet und kann dir zu 100% sagen das, das Autohaus für den Schaden aufkommen MUSS, den sobald das Fahrzeug auf dem Gelände abgestellt wurde und zur Reperatur abgegeben wurde befindet es sich rechtlich gesehen in der Obhut des Autohauses, ausser die können anhand von z.b. Bildern der Überwachungskamera beweißen das der Schaden schon bestand als das Fahrzeug abgestellt wurde. Ich würde mich an die Geschäftsleitung des Betriebes wenden und denen Freundlich mitteilen das sie bitte für den schaden aufkommen da man andererseits einen Anwalt Konsultieren würde, der bei so einem fall auch vom Unfallgegner bzw. in dem Fall dem Autohaus bezahlt wird.
      Und an die eigene versicherung würde ich mich nicht wenden da diese sonst eventuell auf die idee kommen es über die Vollkasko abzurechnen.

      Gruss Sascha
    • Es mag pingelig sein, ist aber von Bedeutung:
      Wurde das Fahrzeug am Vorabend übergeben! Falls ja, haftet das Autohaus. Wenn aber am Vorabend das Fahrzeug nach Geschäftsschluss dort abgestellt wurde, haftet u. U. das Autohaus nicht.

      Falls natürlich ein Dritter für den Schaden verantwortlich ist und ausfindig gemacht wurde, haftet natürlich dieser (z. B. ein anderer Kunde, der beim Rangieren das Fahrzeug beschädigt hat).