Unterbodenbeleuchtung - Das ist Fakt!

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    ACHTUNG: Das Forum wegen zu vieler SPAM-Einträge und zu hohem Pflegeaufwand auf unbestimmte Zeit deaktiviert. Das Schreiben von neuen Beiträgen oder Antworten ist daher nicht möglich. Die Bewertungsfunktionen der Fahrzeuge (Voting / Car-Battles) können aber weiterhin genutzt werden.

    • Unterbodenbeleuchtung - Das ist Fakt!

      Gesetzlich Fakt ist schlicht und ergreifend dass es illegal ist! Nicht mal als Einstiegsbeleuchtung. (Dachte auch dass das geht^^) leider Fehlanzeige. Mein TÜVler ,der wirklich alles einträgt mit gewissen Tricks und Kniffen, meinte dass Ubb grundsätzlich illegal ist... solange sie angeschlossen ist. Sprich Ubb Einbau ist legal solange die Plusleitung nicht am Strom hängt (nein ein Schalter dazwischen hängen zählt nicht). Die meisten Jungs und Mädels in grün drücken vill noch beide Augen zu wenn alles auf Handbremse und nur ohne Zündung bei offener Tür geht. Aber kommt ihr an nen Sternchenjäger, wirds teuer.
      Drum für Show halt extra anklemmen und sonst nicht ....

      Oder nen kleinen Trick anwenden:
      Schalter gut verstecken und im Motorraum n rotes Kabel aus dem eigentlichen Kabel zur Ubb hängen lassen und Isolierung drum rum so kann euch keiner bei ner Kontrolle oder Hu ans Bein pissen ... außer ihr schaltet es natürlich unter der Fahrt ein und selbst auf einem Parkplatz außerhalb von events kanns passieren dass se euch zur Kasse bitten(hatten wir alles schon :P) aber des bleibt jedem selbst überlassen

      Mfg Eggers13

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von eggers13 () aus folgendem Grund: was vergessen

    • In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

      Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
      die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
      die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
      bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
      das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

      Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

      Man kann die Unterbodenbeleuchtung auch nicht "retten", indem man sie mit Schaltern versieht oder als Ausstiegshilfe deklariert. Diese muss bei geschlossenen Türen im Innenraum sein, also z.B. an der Unterseite der Türen.

      Zum Thema Innenraumbeleuchtung: Hier ist in der StVZO nichts geregelt. Kritisch wird es, wenn aus der Innenraumbeleuchtung eine Außenbeleuchtung wird, also zu viel Licht direkt nach aussen strahlt. Das ist im Einzelfall vom Sachverständigen zu prüfen. Was und in welcher Farbe im Fußraum leuchtet ist demnach egal, wenn es nicht zu stark nach aussen strahlt.

      Grundsätzlich gilt: Egal, ob im Stand oder während der Fahrt, ob mit Zündung bzw. Schalter oder ohne, ob im Bereich der StVZO und StVO betrieben: Sobald die unzulässige LTE (lichttechnische Einrichtung) am Fahrzeug verbaut ist, erlischt die Bteriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr.