brauch hilfe: anzeige wegen überhöhter geschwindigkeit

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    • tja, weiss auch nich. hab ihn ja rund gemacht als er mich anpacken wollte, aber er hatte sein handy schon draussen. name wollte er mir nich sagen und hat maechtig wichtig getan, aber die polizisten waren sichtlich genervt... hehe
      hab so das gefuehl, dass die ihn nich so ernst genommen haben, nachdem die meine schuessel gesehen haben. ungetunter steilheck polo sieht halt nich gefaehrlich aus.
    • Sicher, zeig ihn doch an.... ist doch exakt der gleiche Schmuh wie von ihm.... Aussage gegen Aussage, Thema eingestellt. Beweise gibt es jedenfalls keine und Zeugen gelten auch nicht immer als Aussagekräftig.

      Übrigends zieht der Bestabd der Freiheitsberaubung in keinstem Sinne... Denn auch ein normaler Bürger darf dich festhalten bis die Polizei eintrifft (max 1 Stunde), wenn er sich sicher ist das du eine Straftat begangen hast und auf seinen Verdacht hin (70 in ner 30er) ist das keine OWi mehr.
      Höchstens wenn er beim Festhalten etwas zu grob war, wie nach deiner Beschreibung, kann man was machen, was aber auch nicht wirklich einfach beweisbar ist.

      Man sollte aber auch mal bedenken das wir hier alle nur eine Seite kennen und nicht die des anderen Typen. Die Wahrheit liegt dann meist irgendwo in der Mitte.
    • Nja du kannst entweder schreiben: "Jap bin ich." oder du schreibst " Ich hab keinen Plan wer gefahren ist." Hat beides Risiken, lass dir erstmal das Bild zuschicken wenn dus noch nicht hast und prüf mal ob du zweifelsfrei als Fahrer erkennbar bist.

      Ist das nicht der Fall sagste du bist das nicht und kannst auch nicht erkennen wer da gefahren ist. Du verleihst dein Fahrzeug öfter mal und kannst das nicht nachvollziehen. Dann ist das schlimmste was passieren kann, das nu nen halbes bis 1 Jahr nen Fahrtenbuch führen musst. Damit du im wiederholungsfalle nachweisen kannst wer gefahren ist.

      Bist du allerdings erkennbar und sagst das trotzdem, kann es durchaus sein das mal 2 Beamte klingeln und das Bild vergleichen. Meist ziehst du dann den kürzeren und dir kann evtl. auch noch nen Betrugsversuch unterstellt werden.

      Dritte Hoffnung ist immer die Verjährung oder das in der Kamera kein Film drin war. Das hat sich bei dir dann allerdings ja schon erledigt.

      180 in ner 120er ist auf jedenfall keine OWi mehr und kann bei grober Gefährdung sogar vorm Verkehrsgericht landen.



      60 zu schnell, ausserorts, ohne Probezeit wären:
      150 € Geldstrafe
      4 Punkte in Flensburg
      1 Monat Fahrverbot

      60 zu schnell, ausserorts, mit Probezeit (erster Verstoß)wären:
      150 € Geldstrafe
      4 Punkte in Flensburg
      1 Monat Fahrverbot
      + 2 Jahre zur Probezeit
      + Aufbauseminar (ca. 250€) alle Stunden sind Pflicht

      beim 2ten Verstoß bekommst du zusätzlich eine Verwarnung und die Aufforderung die MPU zu besuchen (teilnahme ist freiwillig und erlässt dir höchstens 2 Punkte)

      beim 3ten Verstoß ist der Lappen weg und die MPU wird zwingend fällig, einen neuen Führerschein kannst du erst nach mindestens 3 Monaten beantragen. Lässt du dir hier 2 Jahre Zeit, muss der Lappen nach der MPU ganz neu gemacht werden.

      Alle Angaben ohne Gewähr
    • Hey,
      Wenn es wirklich so war, würde ich das der Polizei auch genau so schildern! 10km/h würde ca 20€ kosten! den Kerl würde ich anzeigen ( du hast dich bedroht gefühlt und er hat dich angepackt), aber vorher noch mal mit nem Anwalt reden! Vielleicht hast du ja Rechtsschutz oder so!
      Wurden deine Kolegen denn als Zeugen festgehalten? Nachträgliche Zeugen sind nicht so glaubwürdig! Aber versuchen würde ich es trotzdem!
      Würde mich mal beim Anwalt erkundigen! Erstmal Telefonisch (kostet nix) evtl dann zu ihm hin! Wenn es zu teuer ist kannst du auch zuschüße beantragen! Wie die genau heißen weiß ich leider nicht!
      wünsch dir noch viel Glück!
    • Wenn es zu teuer ist kannst du auch zuschüße beantragen! Wie die genau heißen weiß ich leider nicht!
      Mußt einen PKH Antrag (Prozesskostenhilfe) stellen der wird aber nur angenommen wenn Aussicht auf Erfolg besteht. Muß auch vorher den Anwalt fragen ob der auf PKH Basis arbeitet. Da bekommen die nur einen Mindestsatz und viele haben da kein Bock oder hängen sich dann nicht rein.
    • @ kahty
      hab mich vielleicht bissl schlecht ausgedrueckt. geblitzt wurde ich bei der aktion mit der anzeige nicht. aber leider drei tage spaeter.

      die polizisten meinten, das der typ seine zeugen bei seiner stellungnahme benennen soll, also denk ich mal, dass das fuer mich genauso gilt.

      kennt einer ne gute moeglichkeit seine zeugen unglaubwuerdig zu machen? hab schon ueberlegt in meiner stellungnahme nen verdacht auf alkoholkonsum zu aussern, aber bin mir nich sicher. werd wohl einfach mal 5 leute organisieren, die mir schriftlich bestaetigen, dass ich nicht zu schnell war. das schick ich dann direkt mit meiner stellungnahme zur pozilei
    • Marcell74 schrieb:

      kann dir jetzt schon sagen das die anklage der staatsanwalschaft wegen nichtigkeiten eingestellt wird! möglichkeit 2 wenn der typ nochmal klagt wirds vorm schiedsmann geklärt was ich aber stark bezweifel.
      Hatte das prob. mal mit meinem nachbarn. verfahren eingestellt. und ich war zu schnell. :wink:

      Beweislast liegt dem staate bei null . keine sorge!
    • Also das EINZIGSTE mit was sie es dir Beweisen könnten, wenn du eine Vollbremsung hingelegt hättest von deiner höchsten Geschwindigkeit bis auf 0 runter. Daraus würden die sich dann die Geschwindigkeit berechenen!

      Das haben die aber nicht von dir also 0 Beweis. Da wir hier nicht in Österreich sind wo die Polizisten schätzen dürfen ... ebenfalls 0. Und wenns 1000000 Zeugen wären. Hat einer davon dein Tacho beim Fahren gesehen? Also auch 0! Das wird eingestellt!
    • Ich kann mir auch nicht vorstellen das du da ärger bekommen wirst...
      Der Typ kann deine Geschw. nicht gemessen haben das ist fackt.
      Das sind jene welche die Verkehrspolizei spielen wollen.
      Mach dir nicht so große Sorgen füll den Scheiß aus wenns kommt aber Ange´st haben brauchst du nicht.
      HAlt mich mal auf dem laufenden....
      LG Jessy :mrgreen:
    • keine panik @smoke, hatte so eine ähnliche geschichte neulich auch gehabt, es kann dir nix passieren, der kann so viel zeugen da vorbringen wie er will weil keiner von den zufällig ne laser pistole dabei hatte oder?
      möchte fast wetten das die scheiße noch nicht mal vor gericht geht weil ganz einfach keien beweise vorhanden sind.
      aber was du amchen kanst ist den typen wegen nötigung an zu zeigen wenn er dich aus deim auto gezogen hat.