Ist das denn legal ?

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    • @ frank

      zur ubb: sagen wir mal ich mach das mit led`s. was soll den da splittern oder rausragen oder sonst was? und meine scheiben würden auch splittern(dummes beispiel,ist aber so)
      zu den scheinwerfern: ich hab doch klar gesagt das die scheinwerfer in garkeine weise beeinflusst werden. lesen !

      @andere

      iht checkt das nicht ne. ich will die nur drunter haben-nix anschließen. als ob ich die im kofferraum habe, nur drunter.

      ich glaub wir haken das thema ab weil es wird immer das gleiche geschrieben. ich wer mich ma einfach erkunden und je nach lust und laune hier reinschreiben.
    • Du wir hab dich schon verstanden. Es geht ja um das drunter bauen. Es ist in der STVO festgelegt wie tief bewegliche und unbewegliche Teile am Fahrzug max. sein dürfen. Das gilt auch für die UBB. Jetzt kommt wieder das tolle Beispiel der Cops "Du überfährst einen, die Lampen splittern und rasieren dem die Kehle durch" (nicht das der beim überfahren eh hinterher nix mehr merkt aber halt Beamtenlogik). Scheiben sind übrigens Sicherheitsglas. Das Splittert nicht sondern zerbricht in kleine Teile.
      Wenn du dir einfach selber paar LEDs zusammen lötest, so wie das jetzt klingt, ist es noch schlimmer. Kurzschlußgefahr, Brandgefahr usw.

      Zum Thema Scheinwerfer anmalen von innen muß man doch nix mehr sagen oder ?? Ich dachte eigentlich das war keine ganz erst gemeinte Frage...
    • Auszug aus der StVZO § 49a: An Kraftfahrzeugen dürfen nur die vorgeschriebenen und für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen abgebracht sein.

      Jede Veränderung an dieser Beleuchtungseinrichtung stellt eine Veränderung am Fahrzeug gem. der StVZO da und kann, wenn eine Gefährdung anderer nachgewiesen werden kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und somit auch des Versicherungsschutzes führen.
    • Neptun2000 schrieb:

      @ bb3-driver
      zu deine Schenwerfer die du lackieren lassen willst. soweit ich weiß ist es kein Problem, den Innenraum zu lackier. Problem bei dir ist ich erkenne nicht, ob die teile die du lackieren willst mit zum Spiegel gehören. Wenn ja darfst du es nicht. Ist das aber ne Blende vor den Spiegeltellern, dann darfst du es!


      das mag in deinen augen kein problem sein aber zulassungstechnisch verändert du eine lichttechnische einheit die in der orginalen bauart geprüft und zugelassen wurd in einer weise die nicht geprüft wurde
    • also das mit der ubb lassem wir mal-darf man nicht und basta. wer nicht erwischt wird hat glück gehabt.
      so zu den scheinwerfern. ich hab nicht alles geschrieben was ich mir dachte. also zum lackieren an sich. ich findem auf dem foto ist sehr gut zu sehen was ich lackieren möchte-nur das wo die pfeile drauf zeigen,und die haben ja nix mit der leuchtstärke zu tun. Naja und wenn das lackiert ist würde ich das auch eintragen lassen. aber wie ich schon oben geschrieben habe,ich werd mich ma erkundigen und bescheid sagen. ich glaub nicht das jemand das schonmal gemacht hat und jetzt hier einen auf schlaumeier machen kann.
      das thema heißt ja "ist das denn legal?" - also was eingetragen wurde ist auch legal,sonst illegal (naja abe gibs ja auch)
    • auch wenn es nichts mit der leuchtkraft zu tuen hat es ist eine veränderung eines typgeprüften bauteils das ist net erlaubt und tüv & co kann dir auchnir den anbau bescheinigen abe rnicht das lichttechnische gutachten umd die lampen wieder legal zu machen

      nicht alles was eingetragen wird ist legal siehe zb xenon in hallogenscheinwerfer da ist es nicht das papier wert auf dem sie stehen