Unterbodenbeleuchtung montieren ??

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    • bb3-driver schrieb:

      bisse sicher opel engel? ich mein es ist generell verboten die dran zu haben, sonst hätte die doch jeder dran,oder?


      Als ich damals blaue Röhre als Fußraumbeleuchtung eingbaut habe, habe ich meinen Tüvi gefragt und der hat eben zu mir gesagt, das es nicht generell verboten ist, diese einzubauen. Man darf sie eben nicht im öffentlichen Verkehr benutzen und sie dürften auch bei normaler Fahrt nicht einzuschalten gehen. War nun in mehreren Verkehrskontrollen und die Röhren gehen an, wenn man die Tür öffnet, da hat nie einer was zu mir gesagt von der Rennleitung...man darf sie eben während der Fahrt nicht anhaben....für Showzwecke sind die Dinger allerdings zu verwenden. Ist jedoch was mit dem Fahrzeug - brennt es oder so - und ein Gutachter stellt technischen Defekt fest, bekommt man keinen Cent von der Versicherung, weil ungeprüfte Teile im Fahrzeug verbaut wurden sind.

      Wenn die Dinger absolut verboten wären, würde keine Firma diese Herstellen....also für Showzwecke sind die Dinger ok...aber wie gesagt, keine "Show" im öffentlichen Straßenverkehr!!!!

      Am besten fragst mal Deinen Tüvi...
    • bei einer unterbodenbeleuchtung handelt es sich um eine lichttechnische einrichtung, welche durch die stvzo beschrieben wird. eine unterbodenbeleuchtung verändert das signalbild des autos (vorne weiß, hinten rot, seite gelb).
      desweiteren handelt es sich beim anbringen um eine technische veränderung des fahrzeugs, was ohne tüvgutachten nicht durchgeführt werden darf.
      da die ubb als solche garantiert keine freigabe haben wird, ist das anbringen nicht erlaubt.


      allerdings beruht meine aussage auf längeres forensuchen.. daher ohne gewähr!
    • 6n_HAGEN schrieb:

      bei einer unterbodenbeleuchtung handelt es sich um eine lichttechnische einrichtung, welche durch die stvzo beschrieben wird. eine unterbodenbeleuchtung verändert das signalbild des autos (vorne weiß, hinten rot, seite gelb).
      desweiteren handelt es sich beim anbringen um eine technische veränderung des fahrzeugs, was ohne tüvgutachten nicht durchgeführt werden darf.
      da die ubb als solche garantiert keine freigabe haben wird, ist das anbringen nicht erlaubt.


      allerdings beruht meine aussage auf längeres forensuchen.. daher ohne gewähr!


      Wenn ich die Dinger drunter hätte und nicht anmache während der Fahrt...wo verändert sich denn da was???
    • opel engel schrieb:

      bb3-driver schrieb:

      bisse sicher opel engel? ich mein es ist generell verboten die dran zu haben, sonst hätte die doch jeder dran,oder?


      Als ich damals blaue Röhre als Fußraumbeleuchtung eingbaut habe, habe ich meinen Tüvi gefragt und der hat eben zu mir gesagt, das es nicht generell verboten ist, diese einzubauen. Man darf sie eben nicht im öffentlichen Verkehr benutzen und sie dürften auch bei normaler Fahrt nicht einzuschalten gehen. War nun in mehreren Verkehrskontrollen und die Röhren gehen an, wenn man die Tür öffnet, da hat nie einer was zu mir gesagt von der Rennleitung...man darf sie eben während der Fahrt nicht anhaben....für Showzwecke sind die Dinger allerdings zu verwenden. Ist jedoch was mit dem Fahrzeug - brennt es oder so - und ein Gutachter stellt technischen Defekt fest, bekommt man keinen Cent von der Versicherung, weil ungeprüfte Teile im Fahrzeug verbaut wurden sind.

      Wenn die Dinger absolut verboten wären, würde keine Firma diese Herstellen....also für Showzwecke sind die Dinger ok...aber wie gesagt, keine "Show" im öffentlichen Straßenverkehr!!!!

      Am besten fragst mal Deinen Tüvi...


      bei fußraumbeleuchtung ist das was anders. diese fällt laut stvzo nicht unter lichttechnische einrichtungen.. solange sie nicht nach außen strahlt und somit das signalbild verändert, durch blauen innenraum, der von außen sichtbar ist. ist das erlaubt. sogar in der fahrt. es darf dich nicht als fahrer blenden.
    • diese diskussion ist aber sowas von sinnlos. es läuft doch immer darauf hinaus das UBB verboten ist und basta.
      wer ne ubb für treffen oder showzwecke haben möchte, der soll sich ne haltevorrichtung bauen wo er die ubb einfach unterm auto dran machen kann und wieder abnehmen kann ohne probleme. Naja und wer unbedingt damit rumfahren möchte, der kanns auch machen, nur er wird nicht zu hören bekommen das das legal ist.

      greetz Aleks
    • bb3-driver schrieb:

      und nur mal so inner runde gefragt, wer würde die dinger nachts inner city nicht anmachen wenn er die drunter haben dürfte? na, aber ehrlich sein ne ;)


      ...ich hatte sie auch schon während der Fahrt an...man darf sich eben nicht erwischen lassen...

      ...aber wenn man die verbaut hat und NICHT an hat bei der Fahrt...kann einen keiner was...ich hatte wie gesagt noch nie Probleme damit... :wink:
      (und ich hab auch Tüv bekommen, trotz blauer Röhren im Fußraum.