Es ist in diesem Sinne eine gewisse Auslegungssache. Aber in der StVZO ist es eben "nur" als Straßentauglich/Verkehrssicher beschrieben.
Zum Threadersteller:
das es am (C)Karfreitag in OS ein heissen Pflaster ist... sollte doch jedem aus der Scene klar sein. Da wirste auch vor Gericht kaum Chancen haben, da der Gerichtsstand in OS ist und die Richter dort eben auf solche Sachen recht allergisch reagieren.
Zu den 5 Tageskennzeichen im Allgemeinen:
man kreuzt eben an:
-Probefahrt
-Überführungsfahrt
Prüfungsfahrt sollte man nicht ankreuzen
Auch ich bewege des öfteren "wilde" Eigenbauten mit den Kennzeichen und werde regelmäßig angehalten hier in Delmenhorst, aber wohl auch nur, weil die uniformierten wissen wollen, was nu wieder "verändert" wurde.
Sie haben was die Technik angeht kaum Chancen entwas zu bemängeln, wenn alles relevante funktioniert (Bremsen Beleuchtungseinrichtung) Das einzige was sie machen können: Wenn man den ganzen Abend "Sinnlos" hin und her fährt und immer wieder die selben Straßen nutzt, denn das ist laut StVO nicht zulässig. Hab selber 2 mal 15,- dafür zahlen dürfen.
Im großen und ganzen liegt es immer an den Beamten was sie von machen.