von hinten gelasert...

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    • von hinten gelasert...

      bin gestern in der ortschaft an eine laserkontrolle vorbei gefahren. danach habe ich gas gegeben und die haben das gerät umgedreht und mich dann mit dem motorrad verfolgt. das ergebnis waren 102 in der ortschaft. nun wollte ich das messergebnis sehen aber das konnten sie mir nicht zeigen weil sie schon weiter gemacht haben. auf meine frage ob ich den eichschein und die unterlagen vom messgerät sehen wollte habe sie mir auch nichts gezeigt. nun meine frage. ist es erlaubt das gerät um 180 grad zu drehen und ist es rechtens das sie mir das messergebnis nicht zeigen müssen. falls ihr ein paar § für mich habt wäre das echt super...


      gruss basti :D
    • ...jepp, also laut meinem letzten wissensstand muss dir das messergebnis auf der anzeige am gerät gezeigt werden, eichprotokoll kann dein anwalt einfordern...
      Aber ma ehrich...schuld biste auch bissl selber, oder??? Denn warum sollten die das gerät nich umdrehen dürfen??? Aber will hier nich ein auf oberlehrer machen...
      Viel erfolg, dein anwalt sollte dich da rausboxen können, ganz cool wäre ja, wenn du noch nix unterschrieben hast und aber von der rennleitung ne bestätigung darüber hast, dass sie dir das messergebniss nich mehr zeigen konnten. Sind ja immer noch in deutschland und nich in österreich wo man geschätzt wird...
    • Also ich sehe da eher "schwarz" denn:

      es wurde eine Fahrerfeststellung durchgeführt

      die Beamten haben sicher ne "Schulung" auf das Messgerät (ist Pflicht)

      Ich hatte sowas ähnliches, wurde auch gelasert.... begleitend wurde ne Videoaufnahme gemacht. Ich wusste nicht das ich gelasert wurde..... wurde aber ca 800m nach der Messung von nem Zivilwagen angehalten und die haben ne "Allgemeine Verkehrskontrolle" gemacht, sagten sie.... 4 Wochen später hatte ich Post. 87km/h Innerorts

      Ging bis vor Gericht... keine Chance! Die Beamten hatten alle nötigen unterlagen.
    • ..nur leider gibt es auch leute , die auf ihren führerschein angewiesen sind, um z.B. zur arbeit zu kommen, oder überhaupt ihrem job nachgehen zu können...da würd ich lieber bissl mehr bußgeld in kauf nehmen, aber naja...manche "verdienen" ihr geld ja auch mit zuhause faul rumliegen vom staat, auf kosten anderer, denen ists egal ob se ´n führerschein haben oder nich, das essen bringt eh mutter nach haus und von der couch zum kühlschrank braucht man kein auto ...
      (will hier aber niemanden persönlich angreifen)
    • Stelladriver schrieb:

      in holland lasern die nur von hinten!


      falsch. in holland blitzen die von hinten. mit den starenkästen. lasern tun die da auch von vorne. allerdings geht es denen auch am a... vorbei, wer da am steuer sitzt, verantwortlich gemacht wird der halter.

      aber jetz ma zu dem fall hier.
      äääh, funktioniert so ne laserpistole überhaupt vernünftig, wenn sie fahrzeuge aufnimmt, die sich von ihr entfernen, anstatt auf sie zuzukommen :?: :?: :?:

      und selbst wenn, da die sherrifs nix schwarz auf weiß gegen dich haben, kann da eigentlich nix passiern. dann stehts aussage gegen aussage und dann wird der richter, wenns so weit kommen sollte, sich schon auf die beweispflicht des klägers (in dem fall die herren in grün/land nrw oder sonstwas) berufen.

      ich würd mir da keine köppe machen, allerdings würd ich auch nich mit 100 durch ne ortschaft knallen, aber naja. wers nötig hat :wink:
      MfG,

      Le GStar

      *keep on cruisin' low'n'slow*
    • Von hinter ist in Ordnung

      Hi,
      hier ist eine 110%ige Antwort: wenn du von hinten gelasert wirst ist das astrein gültig und verwertbar. Den Eichschein muss man dir nicht vorlegen, zumal am Gerät eine Eichplakette ist. Ebenso ist es nicht erforderlich, dir das Messergebnis zu zeigen.
      §§ gibt es dazu nicht, das regeln Erlasse des Innenministeriums des Landes in dem du gelasert wurdest.
      Grüße vom Wallraser
    • Re: Von hinter ist in Ordnung

      Wallraser schrieb:

      Hi,
      hier ist eine 110%ige Antwort: wenn du von hinten gelasert wirst ist das astrein gültig und verwertbar. Den Eichschein muss man dir nicht vorlegen, zumal am Gerät eine Eichplakette ist. Ebenso ist es nicht erforderlich, dir das Messergebnis zu zeigen.
      §§ gibt es dazu nicht, das regeln Erlasse des Innenministeriums des Landes in dem du gelasert wurdest.
      Grüße vom Wallraser


      SO sieht es aus! thx :wink: