Gibt es eine Mindest Bodenfreiheit für Frontstoßstangen

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    ACHTUNG: Das Forum wegen zu vieler SPAM-Einträge und zu hohem Pflegeaufwand auf unbestimmte Zeit deaktiviert. Das Schreiben von neuen Beiträgen oder Antworten ist daher nicht möglich. Die Bewertungsfunktionen der Fahrzeuge (Voting / Car-Battles) können aber weiterhin genutzt werden.

    • genau festgeschrieben gibs da nix, is immer ermessenssache des prüfers, aber in der regel gilt bei der dekra 11cm und beim tüv 8cm, scheinwerferunterkante, das heißt lichtaustrittsunterkante muss aber mindestens 50cm überm boden sein, das is vorgeschrieben.

      wenn dir aber was passiert, durch aufsetzen auto kaputt oder so, muss die versicherung nicht zwangsläufig zahlen bei kaskoversicherungen, da sie einfach sagen können auto war zu tief, wenns höher wäre dann wäre nix passiert, weil es leider auch ermessenssache vom gutachter is.
      ***Hier könnte auch Ihre Werbung stehen***
    • Flexible/Bewegliche Teile: 7cm zum Boden.
      Starre/Feste Teile: 8cm zum Boden.
      Dazu kommt die erwähnte scheinwerferkante.

      Aber wenn man sein Auto ordentlich tieferlegt kriegt man eh keinen vernünftigen Spoiler mehr dran ;) (An meiner Berufschule stand öfters ein Golf mit ultratiefen Spoilern, aber mit Originalfahrwerk, wahrscheinlich weil die Spoiler schon so tief waren, das sahr echt komisch aus).
    • Audi_Turbo schrieb:

      Flexible/Bewegliche Teile: 7cm zum Boden.
      Starre/Feste Teile: 8cm zum Boden.
      Dazu kommt die erwähnte scheinwerferkante.

      Aber wenn man sein Auto ordentlich tieferlegt kriegt man eh keinen vernünftigen Spoiler mehr dran ;) (An meiner Berufschule stand öfters ein Golf mit ultratiefen Spoilern, aber mit Originalfahrwerk, wahrscheinlich weil die Spoiler schon so tief waren, das sahr echt komisch aus).


      ich kam nicht auf die 8cm von festen / starren teilen.

      das sind die "richtlinien" die "vorgeschrieben" sind. ein wenig liegt es noch im ermessen vom prüfer ob er es dann einträgt oder nicht wenn du minimal drunter liegst oder sogar genau die cm erfüllst.

      hab auch schon die ganze Zeit gesucht aber finde den gesetzes text leider nicht. muss noch mal zuhause schauen ob ich ihn dort auf der platte hab.

      @Audi_Turbo
      ja das sind dann die Tief durch Spolieranbau sieht meist lustig aus *g
    • Selbst wenn dir das dein netter TÜV-Prüver einträgt, es kann immernoch bemängelt werden wenn es eine Gefälligkeitseintragung war...aber auch nur wenn die Cops nen schlechten Tag haben oder es gaanz genau nehmen...ist aber eher die ausnahme...ich würde noch nie nach ner eintragung gefragt, auch fußraumbeleuchtung wurde nie angesprochen (scheint ja auch nicht direkt zum fenster raus ;) )

      @Stiflers Corsa welche Front wolltest du dranbauen?
    • hallo
      wollen uns ja nicht über cm und mm streiten. habe hier nen aktuelles buch für tüv sondereintragungen. da steht genau wie schon gesagt das mit dem licht drin und die cm angabe liest sich wie folgt:
      Bei einer Tieferlegung des Fahrzeuges mit Stoßdämpfern bzw. Federn ist eine Bodenfreiheit von 9cm bei starren Teilen der Karrosserie bzw. 8cm bei beweglichen Teilen (gummi) einzuhalten.
      Wie ist das nun bei gfk?? die sind ja nicht gerade flexibel
    • Audi_Turbo schrieb:

      Flexible/Bewegliche Teile: 7cm zum Boden.
      Starre/Feste Teile: 8cm zum Boden.
      Dazu kommt die erwähnte scheinwerferkante.

      Aber wenn man sein Auto ordentlich tieferlegt kriegt man eh keinen vernünftigen Spoiler mehr dran ;) (An meiner Berufschule stand öfters ein Golf mit ultratiefen Spoilern, aber mit Originalfahrwerk, wahrscheinlich weil die Spoiler schon so tief waren, das sahr echt komisch aus).


      oder ihm das geld für ein vernünftiges fahrwerk fehlte :)