ist ne etwas längere Geschichte ...
Folgender Fall:
Ich fahre alleine mit meinem Wagen in der Früh in Richtung Arbeit. Die Sichtverhältnisse sind bei dem Nebel ca. an die 100 m. Fahre auf einer Bundesstraße und überhole ein anderes Fahrzeug mit ca 80 km/h (das überholte Fahrzeug ca. 50 km/h).
Nun musste ich aber leider etwas apruppt vor dem Wagen der Frau einscheren, da auf der Gegenfahrbahn ein Fahrzeug ohne Nebelscheinwerfer ankam und so erst spät gesehen wurde. Die Frau musste stärker abbremsen (keine Vollbremsung) und fühlte sich genötigt. Gut, muss ich auf meine Kappe nehmen.
Danach verfolgte mich die Frau in Richtung naheliegender Ortschaft und machte mit Lichthupe auf sich aufmerksam. In der Ortschaft fuhr sie mir unentwegt nah hinten auf und betätigte die Lichthupe. Ich musste bremsen, da ich dachte, das vor mir ein Wagen aus einer Ausfahrt herausfährt. Dadurch fühlte sich die dicht auffahrende Frau hinter ihm erneut genötigt abzubremsen. Ausserdem sagte sie bei der Polizei aus, ich wäre in der Ortschaft 80 km/h gefahren. Naja, das könnte sie wohl auch nur sagen, wenn sie ähnlich schnell drangewesen wäre. Ausserdem war's ein Unfug, da ich in dieser Ortschaft immer nur an die 40 fahre, da es die engen Gassen gar nicht anders zulassen.
Nun habe ich eine Anzeige bekommen, da mich die Frau wegen Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung (Frau hatte nach der Bremsaktion etwas Schmerzen vom Gurt, wurden aber nicht ärztlich bestätigt) im Straßenverkehr angezeigt hat. Was kann nun auf mich zukommen? Besteht auch die Möglichkeit, dass es wegen Geringfügigkeit eingestellt wird? Andere Personen waren nicht beteiligt, nur die Frau und ich.
Naja, Der Polizist hatte mir kurz gesagt, wie sie das geschildert hat ...
Ungefähr in diesem Wortlaut (Auszüge) ...
... Wurde bei Nebel mit einer Sichtweite von 60-80 m von dem mir folgenden Fahrzeug überholt. Dieser musste nach dem Überholvorgang eiligst wieder vor mir einscheren, da ein Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn nahte. Dadurch wurde ich zu einer stärkeren Bremsaktion (keine Vollbremsung) gezwungen ... was bei mir Schmerzen in der Brust durch den Gurt verursachte ...
... Danach folgte ich dem Wagen in die nächstgelegene Ortschaft und gab ihm mehrmals Zeichen mit der Lichthupe um ihn zur Rede zu stellen. Der Fahrer "raste" mit ca. 80 Sachen durch die Ortschaft und dieser bremste mich aus, als ich dicht hinter ihm fuhr ...
Das waren mal Auszüge ...
Ausserdem hatte ich schon ne Aussage gemacht bei der Polizei ... hatte nur gesagt, dass ich mich da kaum erinnern kann. Kann sein, dass ich da jemanden überholt habe, aber für mich war das ein stinknormaler Überholvorgang wie 1000 andere auch, deshalb hab ich das auch nicht mehr so im Gedächtnis. Und durch die Ortschaft bin ich sicher nicht mit 80 gefahren, da die Straßenverhältnisse dies dort gar nicht zulassen würden und ich mich immer an die Geschwindigkeitsvorschriften halte.
Andererorts wurde mir gesagt, dass man mir hier eher das Ausbremsen ind er Ortschaft vorwerfen könnte und der Vorwurf der Körperverletzung hier sowieso haltlos ist ....
Aber wenn ich als Fahrer denke, dass in meiner Sichtweite ein Autofahrer aus ner Einfahrt rausfährt, ohne auf den Verkehr zu achten und deshalb von ca. 50 auf 15-20 runterbremse (dann ist das eine normale Reaktion) und sie keinen genügenden Abstand hinter mir hält und mich regelrecht "verfolgt", dann ist das wohl mehr ihre Schuld. Was ja schon die Aussage "dicht hinter ihm fuhr" zeigt. Oder wäre es besser gewesen, ich wäre dem anderen im schlimmsten Falle reingebrettert? Man hat immer dem Verkehr angepassten und sowieso genügend Abstand zum Vordermann einzuhalten, so hatte ich das jedenfalls mal gelernt ...
Und wenn ich wie sie sagte 80 gefahren bin und ich sie dann ausgebremst hätte, dann behauptet sie damit indirekt, dass sie genauso schnell gefahren ist.
Ich gehe von dem hier aus ...
105613 - Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und gefährdeten dadurch andere.
Bei den anderen Sachen steht untweder dabei, dass ein Unfall verursacht wurde (wurde ja nicht), dass ein Überholverbot an dieser Stelle bestand (war bei mir auch nicht) und wenn es um Nebel geht, dann steht da immer was von Fahrzeugen mit über 7,5t UND Sichtweite unter 50 Meter, die überholen und andere gefährden. Sogar hier wäre es "nur" (nicht falsch verstehen) ein ...
105661 - Sie überholten mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug und gefährdeten dadurch andere. 125 Euro, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Cu