Nötigung & fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkeh

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    • Leute ... bekommt euch bitte nicht in die Haare wegen meinem Schmarrn. Das ist es ja nicht wert.

      @Opa: Du meintest also, die wären schon auf mich zugekommen, wenn das mit der Körperverletzung Hand & Fuß hätte?

      Naja, das Ganze ist jetzt 4 Wochen her.

      Sicher war mein Überholmanöver nicht unbedingt das Gelbe vom Ei, aber ansonsten kann ich mir nichts vorwerfen lassen.

      Wenn sie mir dann in der Ortschaft mit geringem Abstand hinterherhechelt und pausenlos die Lichthupe betätigt, dann ist das wohl auch nicht gerade die feine Art. Wenn ich jetzt ne Vollbremsung machen hätte müssen wegen irgendnem Schmarrn vor mir, dann wärs aber zappenduster gewesen.

      Und das ich ihrer Meinung nach in der Ortschaft 80 gefahren bin, wird wohl niemand gelten lassen, da sie das gar nicht beurteilen kann. Damit würde sie indirekt zugeben, dass sie dann ungefähr genauso schnell drangewesen ist.

      Also vetragt euch wieder ... bin mir jetzt nur nicht sicher, ob ich den Anwalt jetzt schon einschalten sollte oder lieber noch abwarte ob und was noch kommt, mal sehen.
    • Ich würde auf Post von der Statsanwaltschaft abwarten...

      dann haste immernoch mehr als genug zeit einen RA einzuschalten

      bei mir zieht sich der unfall mitlerweile schon seit :evil: 07/2006 :evil: und es ist immernoch nichts entschieden...und ich hab meine pape nie abgeben müssen.
      ALSO GENUG ZEIT

      Ich kann nur sagen wie es bei uns in LEV ist und bisher war es immer so das man bei jeder kleinigkeit die einem so angehangen wird beim schiedsmann antanzen sollte...

      das mit Bereitschaft der statsanwaltschaft Na ja...

      Ich habs noch nie mitbekommen das die pape irgendjemand wegnehmen durfte ohne Gerichtsbeschluß, und wenn ja würde ich direkt Einspruch einlegen und somit liegt es wieder an einem Richter zu entscheiden was nun geschieht.
    • Nochmal ganz klar

      Also klipp und klar:

      WENN DER STAATSANWALT AUFGRUND DES ERMITTLUNGSSTANDES VON EINER GEFAHR FÜR DIE ÖFFENTLICHLKEIT AUSGEHEN MUSS, DER VON DIR AUSGEHT DURCH DAS FÜHREN EINES KFZ, KANN ER DEN FÜHRERSCHEIN SOFORT BESCHLAGNAHMEN
      LASSEN, UM DIE ÖFFENTLICHKEIT ZU SCHÜTZEN.
      EIN RICHTER WIRD NACH EINER FRIST DIESES BESTÄTIGEN ODER AUFHEBEN.
      ER KANN DIE FAHRERLAUBNIS SOFORT ENTZIEHEN.

      Natürlich habe ich auch Einspruch eingelegt.
      Ich bin beruflich auf meinen Lappen angewiesen und konnte am nächsten
      Tag meinen Job nicht machen.
      Aber wenn Deine Tat darauf schließen lässt, daß Du eine Gefahr für die Öffentlichkeit
      bist und von einer längeren Führerscheinsperre auszugehen ist, dürfen die das.

      Das ist ja das gleiche, wie U-Haft.
      Wenn Du einen abknallst und sie kriegen Dich, sperren sie Dich auch erstmal weg.
      Und zwar sofort. Nix Richter.

      Ich denke, wenn Dein Verhalten im Straßenverkehr darauf schließen lässt, daß Du irre bist, ist einiges möglich.
      ich habe damals ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen, daß "aufgrund des Ermittlungsstandes davon auszugehen sei, daß ich geistig nicht geeignet sei zum
      Führen eines Kraftfahrzeugs" §69
      Deshalb blieb der Führerschein erstmal beim Gericht.

      Und das war ein paar Tage nach dem Unfall.
      Noch keine Verhandlung, noch keine offiziellen Zeugenanhörungen, gar nichts!!!
      Ich hatte zu dem Zeitpunkt Null Punkte in Flensburg.

      Ich bekam den Lappen erst nach fünf Wochen wieder, nachdem ein entlastender
      Zeuge bei der Polizei ausgesagt hatte.

      Ich liste hier mal ein paar Ereignisse auf, bei denen in meinem Bekanntenkreis, die
      Führerscheine SOFORT an Ort und Stelle sichergestellt worden sind:

      - Ein Bekannter holt jemanden aus der Karre, weil der Geld unterschlagen hat:
      1 Jahr bis zur Verhandlung der Lappen weg (danach MPU+ Sperre halbes Jahr)

      - Ein Kumpel lässt sich von Polizisten provozieren und haut ihn um:
      Lappen sofort weg...

      - Ein anderer Kumpel haut vor der Polizei ab und baut Unfall::
      Halbes Jahr weg. Dann Einigung mit Staatsanwaltschaft.

      - Mein bester Freund rammt VORFAHRTBERECHTIGT ein anderes Auto und
      haut in Panik ab, obwohl er im Recht war: Sofort Lappen weg, 1 Jahr bis zur Verhandlung weg, danach musste er neuen beantragen.

      Der Staatsanwalt muß aber natürlich seine Anordnung gegenüber dem Richter
      rechtfertigen können. Das heißt, er muss sich sicher sein, dass Du dringend tatverdächtig bist. Also eine Verurteilung höchst wahrscheinlich ist.
      Er muß gute Gründe und Zeugen vorliegen haben.

      In Deinem Fall und hier seid Ihr nicht unbedingt eine Gefahr für die Öffentlichkeit,
      weil das einmaliger Fehler gewertet wurde und nicht als Charakterschwäche.
      Ein Unfall kann ja jedem mal passieren.
      Da verzichten die auch mal auf einen Entzug der Fahrerlaubnis.

      Die Sache mit den Schiedsmännern, kenne ich hier eigentlich nur bei Kleinkram.
      Da mussten wir mal hin, als es um 50 Mark ging.
      Bei höheren Beträgen ist der Weg zur Zivilklage sowieso frei.

      Ich komme übrigens aus W.
      Ob das alles in LEV so anders ist... möglich?

      Ich will mich hier nicht streiten, warum auch?
      Aber ich muss mich hier nicht anmachen lassen, ich hätte keine Ahnung.
    • Heute dachte ich schon, dass der Ofen aus wäre ... war ein Zettel im Briefkasten, dass ein Einschreiben für mich auf dem Postamt abzuholen wäre. Dachte natürlich als Allererstes an nen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft oder sowas, da ich seit Jahren kein Einschreiben mehr bekommen hatte.

      Naja und was war es dann? Eine Luftpost aus Thailand, an die ich schon gar nicht mehr gedacht hatte ... :rolleyes:

      Aber Strafbefehle vom Staatsanwalt sind doch gegenüber der normalen Bußgeldbescheide IMMER per Einschreiben oder?

      Ausserdem wurde ich andererorts schon angepflaumt, da angeblich ihre Sachen mit meinen nichts zu tun hätten und das nur die Folgen aus meinem Überholvorgang gewesen wären und somit sowieso nicht zur Beachtung kämen, obwohl sie diese selbst angegeben hatte.
    • mal so ne frage hab mir jetzt nich alle einträge durchgelesen aber wenn sie immer so dicht hinter dir war im ort und so auch wieso zeigst du sie denn nicht an?das ja auch ne Art nötigung oder nicht?außerdem mit der Lichthupe damit nötigt sie doch auch ein oder nicht?sie lenkt dich ja dadurch sozusagen vom Verkehr ab wenn se da die ganze zeit rumspielt mit der lichthupe?
      wenn meine aussage falsch ist dann tut es mir leid ;)

      lg Benny
    • das prob is ja bei diesem thema wenn es vor gericht geht wird man meistens verknackt weil es einfach das krasseste im strassen verkehr ist was man machen kann so ein richter da kommts dann natürlich drauf an wie der richter drauf is wie man sich verkauft uuu aber kommt im normal fall selbst bei aussage gegen aussage zur verurteilung am besten imma nen anwalt einschalten u schauen was der so meint der weiß besser bescheid was man alles machen kannn damit es gering gehalten wird im normalfall is ein fahrverbot von min. nem halben jahr drin
    • Also ich kann nur soviel sagen REGT EUCH NICHT AUF ES HAT SOWIESO KEINEN SINN Der letzte der mich genötigt Ist leider auf einer imaginären Bananenschale ausgerutscht und hat ein bischen AUA gemacht Es ist immer am besten wenn man wartet bis man mit ihm alleine ist
      und ihm dann auf die fresse haut Keine Zeugen Keine Anklage
    • Nein, 315c trifft hier meiner Meinung nach nicht auf Dich zu.

      Du wirst im Internet zwar auch unter §315c "falsches Überholen" gefunden
      haben, aber hier muß man differenzieren:

      Ein 315c ist ein gefährlicher Eingriff und setzt immer ein grob rücksichloses
      Verhalten voraus, bei dem Du andere extrem gefährdet hast.
      Und dies vorher absolut bewusst in Kauf genommen hast, also mit Absicht.

      Das kann man Dir nicht unterstellen.
      Du hast aufgrund des Nebels und der Dunkelheit die Situaton falsch eingeschätzt
      und einen Fehler gemacht. Das ist eine OWI und sonst nichts.

      315c wäre es, wenn Du über eine durchgezogene Linie bei Gegenverkehr drei
      Autos am Stück überholst und Dir alle scheißegal sind.

      Dafür gibt es 6 Punkte und der Lappen wird Dir entzogen.
      Vor Gericht muß ein Richter entscheiden, wie es weitergeht, das ist nämlich
      eine Strafttat.

      Würde ich aber hier nicht so sehen.
    • LOL einen solch ähnlichen Fall hatte ich leider auch und was passierte (obwohl ich einen Zeuge hatte) ich ging bei die Pozilei und wollte Anzeige erstatten (nur bei mir war es noch etwas krasse!) hatte keine Beweise und die Bullen legten mir meine Anzeige ab !!!! sowas ist hier voll zum Kotzen ! (naja Deutschland.......) was passiert mit solchen Leuten (die meinen sie könnten Auto fahren) ? nix die fahren weiter und machen diesen Mist weiter !!!

      also was sagt dies uns ?! erst muss was passieren damit die Bullen ja die Bullen eingreifen !!!!

      Pozilei naja ich denke mir meinen Teil ! aber wehe man Parkt falsch dann sind sie direkt da und lassen den dicken Harry raus hängen LOL.

      so musste jetzt sein also der Betroffene (beiderseite) egal wer zur Pozilei läuft und Anzeige erstatten will da sag ich nur: ** bringt nix ** also spart euch die Mühe ;)

      MfG
    • Naja, ich sag mal so ... durch solche Sachen kommt man schon etwas ins Grübeln, ob denn alles so richtig ist, was man macht und überdenkt eventuell ein paar Sachen. Aber ich hatte es schon mal erwähnt, viele haben anscheinend wirklich nichts anderes zu tun, als eine andere Person wegen jeder Kleinigkeit anzuzeigen. Wenn meine Sache jetzt wirklich so schlimm gewesen wäre, wie sie es vorgebracht hatte, wäre es sicher nicht mit ner Einstellung des Verfahrens abgeschlossen worden. Denke, sie hatte sich mit einigen Ihrer Aussagen selbst etwas ins Abseits manövriert.