Nötigung & fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkeh

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    • Nötigung & fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkeh

      Hallo,

      ist ne etwas längere Geschichte ...

      Folgender Fall:

      Ich fahre alleine mit meinem Wagen in der Früh in Richtung Arbeit. Die Sichtverhältnisse sind bei dem Nebel ca. an die 100 m. Fahre auf einer Bundesstraße und überhole ein anderes Fahrzeug mit ca 80 km/h (das überholte Fahrzeug ca. 50 km/h).

      Nun musste ich aber leider etwas apruppt vor dem Wagen der Frau einscheren, da auf der Gegenfahrbahn ein Fahrzeug ohne Nebelscheinwerfer ankam und so erst spät gesehen wurde. Die Frau musste stärker abbremsen (keine Vollbremsung) und fühlte sich genötigt. Gut, muss ich auf meine Kappe nehmen.

      Danach verfolgte mich die Frau in Richtung naheliegender Ortschaft und machte mit Lichthupe auf sich aufmerksam. In der Ortschaft fuhr sie mir unentwegt nah hinten auf und betätigte die Lichthupe. Ich musste bremsen, da ich dachte, das vor mir ein Wagen aus einer Ausfahrt herausfährt. Dadurch fühlte sich die dicht auffahrende Frau hinter ihm erneut genötigt abzubremsen. Ausserdem sagte sie bei der Polizei aus, ich wäre in der Ortschaft 80 km/h gefahren. Naja, das könnte sie wohl auch nur sagen, wenn sie ähnlich schnell drangewesen wäre. Ausserdem war's ein Unfug, da ich in dieser Ortschaft immer nur an die 40 fahre, da es die engen Gassen gar nicht anders zulassen.

      Nun habe ich eine Anzeige bekommen, da mich die Frau wegen Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung (Frau hatte nach der Bremsaktion etwas Schmerzen vom Gurt, wurden aber nicht ärztlich bestätigt) im Straßenverkehr angezeigt hat. Was kann nun auf mich zukommen? Besteht auch die Möglichkeit, dass es wegen Geringfügigkeit eingestellt wird? Andere Personen waren nicht beteiligt, nur die Frau und ich.

      Naja, Der Polizist hatte mir kurz gesagt, wie sie das geschildert hat ...

      Ungefähr in diesem Wortlaut (Auszüge) ...

      ... Wurde bei Nebel mit einer Sichtweite von 60-80 m von dem mir folgenden Fahrzeug überholt. Dieser musste nach dem Überholvorgang eiligst wieder vor mir einscheren, da ein Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn nahte. Dadurch wurde ich zu einer stärkeren Bremsaktion (keine Vollbremsung) gezwungen ... was bei mir Schmerzen in der Brust durch den Gurt verursachte ...

      ... Danach folgte ich dem Wagen in die nächstgelegene Ortschaft und gab ihm mehrmals Zeichen mit der Lichthupe um ihn zur Rede zu stellen. Der Fahrer "raste" mit ca. 80 Sachen durch die Ortschaft und dieser bremste mich aus, als ich dicht hinter ihm fuhr ...


      Das waren mal Auszüge ...

      Ausserdem hatte ich schon ne Aussage gemacht bei der Polizei ... hatte nur gesagt, dass ich mich da kaum erinnern kann. Kann sein, dass ich da jemanden überholt habe, aber für mich war das ein stinknormaler Überholvorgang wie 1000 andere auch, deshalb hab ich das auch nicht mehr so im Gedächtnis. Und durch die Ortschaft bin ich sicher nicht mit 80 gefahren, da die Straßenverhältnisse dies dort gar nicht zulassen würden und ich mich immer an die Geschwindigkeitsvorschriften halte.

      Andererorts wurde mir gesagt, dass man mir hier eher das Ausbremsen ind er Ortschaft vorwerfen könnte und der Vorwurf der Körperverletzung hier sowieso haltlos ist ....

      Aber wenn ich als Fahrer denke, dass in meiner Sichtweite ein Autofahrer aus ner Einfahrt rausfährt, ohne auf den Verkehr zu achten und deshalb von ca. 50 auf 15-20 runterbremse (dann ist das eine normale Reaktion) und sie keinen genügenden Abstand hinter mir hält und mich regelrecht "verfolgt", dann ist das wohl mehr ihre Schuld. Was ja schon die Aussage "dicht hinter ihm fuhr" zeigt. Oder wäre es besser gewesen, ich wäre dem anderen im schlimmsten Falle reingebrettert? Man hat immer dem Verkehr angepassten und sowieso genügend Abstand zum Vordermann einzuhalten, so hatte ich das jedenfalls mal gelernt ...

      Und wenn ich wie sie sagte 80 gefahren bin und ich sie dann ausgebremst hätte, dann behauptet sie damit indirekt, dass sie genauso schnell gefahren ist.

      Ich gehe von dem hier aus ...

      105613 - Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und gefährdeten dadurch andere.


      Bei den anderen Sachen steht untweder dabei, dass ein Unfall verursacht wurde (wurde ja nicht), dass ein Überholverbot an dieser Stelle bestand (war bei mir auch nicht) und wenn es um Nebel geht, dann steht da immer was von Fahrzeugen mit über 7,5t UND Sichtweite unter 50 Meter, die überholen und andere gefährden. Sogar hier wäre es "nur" (nicht falsch verstehen) ein ...

      105661 - Sie überholten mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug und gefährdeten dadurch andere. 125 Euro, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.


      Cu
    • zum einen denke ich ist sie selbst schuld dass sie stark abbremsen musste, wenn man überholt wird und sieht dass ein kfz entgegen kommt und es knapp wird, bremse ich dass ich dem überholenden das vorzeitige einscheren ermöglichen kann, damit es zu keinem unfall kommt. Von daher braucht die sich nicht aufführen, da sie nicht vorausschauend gefahren ist. Somit ist die Verletzung hinfällig, da sie selbst dran schuld ist.

      Mit den 80 km/h schneidet sie sich nur selbst ins eigene fleisch, da sie auf dem tacho die gleiche km/h-zahl gehabt haben muss und somit auch dran ist.

      das ständige hinterher fahren ist nötigung und belästigung, was man auch zur anzeige bringen kann.
    • Also als erstes muss ich sagen...
      unter 300-400meter sicht würd ich garnich überholen. Ich hab schon genug vollidioten gesehn die ohne nicht bei dichtem Nebel fahren....
      Dann möge die Frau doch mal ärztlich bescheinigen lassen, dass Sie durch den Gurt schmerzen bekommen hat (vielleicht sollte sie mal lernen, den Gurt richtig einzustellen, dass passiert sowas nicht, oder wird ihr dann bei 130kmh vollbremsung der Kopf mit dem Gurt abgetrennt?
      Weiterhin hat sie dann dich bedrängt/genötigt und gefährdet, weil sie dir dicht aufgefahren ist, was sie ja anscheinend selber zugegeben hat. Und wenn sie dir gefolgt ist mit 80km/h möge sie doch bitte auch ein bußgeld bekommen. Sag der das mal und sie möge doch von weiteren maßnahmen in der richtugn absehen, da du sie sonst wegen selbigen unsinn anzeigen kannst...also nötigung etc. DIe hat sich ja quasi fast schon selber das Messer an die Brust gelegt. Würde dir aber auf jeden fall den gang zu einem Anwalt mit Fachgebiet Verkehrsrecht empfehlen, wenn du rechtschutzversichrung hast sowieso ^^
    • mach dir kein kopf wird eh von der Statsanwaltschaft nach §376 StPo eingestellt da kein Öffentliches interesse besteht zudem sollte sich die Frau im klaren sein das sie durchs dicht auffahren eine ordnungswiedrigkeit nach § 4 Abs. 1 begangen hat.

      §4 Abstand

      (1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
    • Tja, das ist doch jetzt hier rumraten.
      Man kann doch nicht wissen, wie stark das Interesse des Staatsanwalt an der Sache ist.
      Denn es ist ja kaum Fleisch an der Sache, das heisst, kaum verwertbares Material.
      Abstandsmessung? Tempomessung? Bremsweg? Entfernung zum Gegenverkehr und zum überholten Auto?
      Alles schwammige Aussagen einer aufgebrachten Autofahrerin, die sich zudem auch noch selber unkorrekt verhalten hat. Aber keine Fakten. Darauf baut eine Staatsanwaltschaft ungern eine
      Klage auf.

      Die können nur darauf hoffen, daß Du Dich bei der Polizei selber durch dumme Aussagen reinreisst.

      Darum:
      1. Zur Anhörung erscheinen und GAR NICHTS sagen. Nur Personalien abgeben.
      2. Anwalt einschalten.
      3. Akteneinsicht und schauen, was die für Beweise haben.

      Unter Umständen kann der Kläger nämlich vor Gericht noch nicht einmal beweisen,
      daß DU am Steuer gesessen hast, denn angehalten worden bist Du ja nicht und Dein Kennzeichen beweist gar nichts.Das wäre dann zum Beispiel ein Freispruch. Deswegen: Erstmal gar nichts sagen.
    • Das Ganze wird fallengelassen.

      Die Anzeige bringt ihr genau garnichts.

      Es steht Aussage gegen Aussage - keine Zeugen.
      Sie hat in der Ortschaft das Fernlicht betätigt, was gesetzlich verboten ist und sie hat dich dadurch im Strassenverkehr durch das Blenden im Rückspiegel gefährdet.

      Ausserdem ist sie dir MUTWILLIG dicht aufgefahren, was wiederrum mutwillige Nötigung ist.

      Sie kann dir genaugenommen garnichts.

      Nur weil sie Anzeige erstattet hat, bedeutet das für dich nicht das Geringste.

      Bleib ganz ruhig und warte ab.

      Gehe zur zuständigen Polizeistation und lass dir die Anzeige vortragen.

      Wenn sie eine Falschaussage gemacht ahben sollte und Strafantrag gestellt hat, Lass deine Stellungnahme als Aussage aufnehmen, allerdings OHNE auf irgendeine ihrer Anschuldigungen Recht zu geben. Gib deine Ansicht ab und gut;)

      Für einen Anwalt gibt s noch keinen Anlass.
    • Also, da du alleine im Auto saßt und sie genauso, wirds wohl einfach fallen gelassen, da Aussage gegen Aussage steht. Wäre bei ihr oder bei dir noch wer mitgefahren, hätte das anders ausgesehen. Ärztliches Attest hat se auch net. Denk mal die hatte eher lange Weile. Klar hätteste da net überholen müssen, aber wenn man im vor sich einem im Schneckentempo hat, kann ichs verstehen.
    • erstmal ruhig bleiben und nen anwalt nehmen....naja wenn du bei der polizei eine aussage gemacht hast schonma scheiße....g......zumal du zugegeben hast sie überholt zu haben...wenn es zu einer verhandlung kommen sollte könnte das für den richter schon reichen dich für schuldig zu befinden....und ob schneckentempo oder nicht dann hättest du sie auch anzeigen können wegen nötigung.würde da aufjendenfall nen anwalt hinzu ziehen....
    • Mein Freund hatte auch mal soo etwas, da bekam er auf einmal eine Anzeige wegen Nötigung und konnte sich selber so gar nicht mehr an die angebliche Situation erinnern. Dort stand auch drin das er eine Frau auf der Autobahn ausgebremst haben sollte. Mein Freund wusste das zu dieser Zeit auf der Bahn wohl stockender Verkehr war, da kam er von der Arbeit. Naja er hat auf jeden Fall Einspruch eingelegt und die Angelegenheit wurde fallen gelassen, weil es keine Beweise gab und die Aussage der Frau sehr schwammig war. Ich glaub manche Leute haben einfach nur Langeweile. Wenn ich jedesmal jemanden Anzeigen würde der sich im Strassenverkehr meiner Meinung nach richtig verhält hätte ich aber viel zu tun. An deiner Stelle würde ich mir einfach mal die Meinung eines Anwaltes einholen was er dazu meint. Ansonsten denke ich auch das es ev. fallen gelassen wird, da ja auch keiner irgendwie zu schaden gekommen ist. Naja und die Frau sollte sich wirklich mal gedanken machen was sie da erzählt mit Schmerzen im Brust bereich und so. Wie oft kommt es vor das man mal fester Bremsen muss irgendwo?! Wünsche dir auf jeden Fall viel Glück.
      We´re not the Enemy, we are the same as you!
    • Opa schrieb:

      Tja, das ist doch jetzt hier rumraten.
      Man kann doch nicht wissen, wie stark das Interesse des Staatsanwalt an der Sache ist.


      Was heißt den Öffentliches interesse???
      hat nix mit dem interesse der statsanwaltschaft zu tun sondern ob der fall in interesse der allgemeinheit liegt heißt wenn er in solchen sachen noch nicht all zu oft aufgefallen ist und der Rechtsfrieden über den Lebenskreis der Beteidigten hinaus nicht gestört wird wird´s eingestellt und die Frau muß dann den Privatklageweg nehmen, den in einem solchem fall ist der Statsanwaltschaft nach § 376 StPo grundsätzlich versagt Anklage zu erheben...

      vor dem Privatklageweg steht aber ein sühneversuch beim Schiedsamt in dessen bezirk der Beschuldigte wohnt vor bevor sie überhaupt den Privatklageweg einleiten kann!!!

      Die frist zur Stellung eines Strafantrags beträgt 3 Monate seit Kenntnis von Tat und Täter

      Soviel dazu!!!
    • @ böser Kadett

      Schön aus dem schlauen Buch abgeschrieben.

      Und was willst Du uns jetzt damit sagen?

      Dass man neuerdings 'ne OWI privat einklagen kann, oder was?
      Und dass ein Staatsanwalt neurdings nicht nach Beweislage entscheidet?
      Es kann ja auch nicht im Öffentlichen Interesse sein, Steuergelder für sinnlose
      Prozesse zu verschwenden.

      Und was ist das für ein Blödsinn mit der Schiedsstelle?
      Ich bin schon mehrmals bei einem Schiedsmann gewesen.
      Da sitzt man, wenn man Onkel Erich die Bonbons geklaut hat und der will jetzt
      € 2,50 für die Packung haben.

      Bei Forderungen ab 500 Euro reicht jeder normale Anwalt Zivilklage beim
      Amtsgerichts ein. Nix Schiedsmann.


      Solltest Du jetzt auf die lächerliche Sache mit den Gurtschmerzen anspielen,
      kann ich Dir sagen: Falls das für den Staatsanwalt relevant gewesen wäre,
      hätte er den Führerschein schon längst sicherstellen lassen.
      So läuft das bei Verkehrsstraftaten mit Verletzten.

      Gruß PY, (ex C20XE)
    • @sonny... kommt immer drauf an was man aussagt..wenn die aussage bei der polizei gemacht wurde und er zugegeben hat da überholt zu haben usw und er sie auch zum schluß unterschrieben hat kann sie vor gericht geltent gemacht werden......habe ja geschrieben erstmal abwarten und egal was ist wird dir jeder anwalt raten nie bei der polizei eine aussage machen wenn du schuldig sein solltest....nen anwalt übernimmt dies meistens und kann es auch besser formolieren gegebenenfalls eine mildere strafe rausholen usw.....ERSTMAL ABWARTEN HABE ICH JA GESCHRIEBEN....
    • Opa schrieb:

      Schön aus dem schlauen Buch abgeschrieben.

      Und was willst Du uns jetzt damit sagen?

      Dass man neuerdings 'ne OWI privat einklagen kann, oder was?
      Und dass ein Staatsanwalt neurdings nicht nach Beweislage entscheidet?
      Es kann ja auch nicht im Öffentlichen Interesse sein, Steuergelder für sinnlose
      Prozesse zu verschwenden.

      Und was ist das für ein Blödsinn mit der Schiedsstelle?
      Ich bin schon mehrmals bei einem Schiedsmann gewesen.
      Da sitzt man, wenn man Onkel Erich die Bonbons geklaut hat und der will jetzt
      € 2,50 für die Packung haben.

      Bei Forderungen ab 500 Euro reicht jeder normale Anwalt Zivilklage beim
      Amtsgerichts ein. Nix Schiedsmann.


      Solltest Du jetzt auf die lächerliche Sache mit den Gurtschmerzen anspielen,
      kann ich Dir sagen: Falls das für den Staatsanwalt relevant gewesen wäre,
      hätte er den Führerschein schon längst sicherstellen lassen.
      So läuft das bei Verkehrsstraftaten mit Verletzten.

      Gruß PY, (ex C20XE)


      Na ja wenn du für sowas nen Buch brauchst ich jedenfals nicht!!!
      In erster liene Spielt die beweislage keine rolle sondern wie schon geschrieben öffentliches interesse!!!
      Was ist daran falsch zu verstehen...

      Mit der schiedstelle ist es nun mal so und soll damit die überbelastung der zunächst Amtsgerichte zugute kommen.

      Sicherstellen???
      man kann ihm durch die sache HÖCHSTENS Fahrlässige Körperverletzung anhängen wobei dann nicht der Statsanwalt entscheidet ob er die Pape abzugeben hat sondern einzig und alleine der Vorsitzende (Richter).

      nach deiner Aussage hätte ich ja den lappen auch abgeben müssen bei meinem Unfall dann frag ich dich jetzt warum ist´s nicht so???
      und es waren sogar 2 verletzte (Die Gegenpartei und ich)...
      zudem ich über "Rot" gefahren sein soll laut aussage der Gegenpartei

      Und nochwas du hast von nix ne ahnung davon aber wiederrum jede menge (meine Meinung)
    • Ein Staatsanwalt kann sofort am Tatort oder Unfallort den FS sicherstellen lassen.
      In unserer Stadt ist rund im die Uhr ein Staatsanwalt für die Polizisten erreichbar.
      Mein Lappen war bereits dreimal sichergestellt. Verdacht auf Unfallflucht, Verdacht auf Nötigung, Verdacht auf Körperverletzung.
      Einmal haben die den Staatsanwalt nachts um eins angerufen.

      Habe den FS jedesmal wiederbekommen, da ich die Sache vor Gericht bzw vorher
      klären konnte und unschuldig war.

      Allerdings ist diese Sicherstellung zeitlich begrenzt auf drei Tage oder so.
      Danach muß ein Richter entscheiden, wie es weitergeht.

      Aber kein Staatsanwalt wird weiterermitteln, wenn ihm die Beweise fehlen.
      Die Alte hat ja noch nicht einmal ein Attest.
      Mit Körperverletzung ist hier nix.
      Höchstens ein verkacktes Überholmanöver.
      Das gibt ein paar Punkte. Aber da braucht man keinen Staatsanwalt für.
      Das kann sogar das Ordungsamt machen.

      Wenn die Alte Kohle haben wollte, hätte sie sich wohl ein Attest geholt.
      Das Thema Schiedsmann ist hier total fehl am Platz.

      Erzähl nicht, ich hätte keine Ahnung.
      Wir hatten alle schon Streß mit der Polizei.