Anzeige wegen Bodenfreiheit..

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    • krass,dass es gleich vor das gericht geht ... normalerweise geht das doch nur vor die bußgeldstelle :shock:

      ich warte auch noch auf meine auswertung von meinem unfall im april ... die gegnerische versicherung hat mich schon für schuldig befunden obwohl ich ne woche später gerade mal zur polizei vorgeladen wurde ... :lol: versicherungen bescheißen wo sie nur können.
    • 11cm bodenfreiheit is die grenze, die sich der tüv selbst gesetzt hat.
      in der praxis werden aber von allen prüfstellen jetzt 8 cm für nicht nachgebende teile und 7 cm für elastische teile veranschlagt


      zur diskussion wegen dem gesetz steht, ob der tüv und andere institutionen überhaupt tieferlegungen unterhalb der betriebserlaubnis abnehmen dürfen....
      sollte das gesetz kommen, dann sieht´s so aus: sagt z.b. honda die betriebserlaubnis geht bis 10 cm bodenfreiheit und du haust dir ein fahrwerk drunter mit dem du "nur" auf 8 kommst, dann is deine betriebserlaubnis weg und fahrzeug damit unbrauchbar. hoffen wir mal, dass das nicht kommt...bis jetz gab´s doch mit sowas auch nie probs....
    • Also wie schon oben gesagt es gibt kein Gesetz wie tief ein Fahrzeug sein darf nur das kennzeichen muß ne bestimmte höhe haben. Hab mich wegen sowas auch schonmal vor gericht mit der Polizei Stuttgart rum geärgert und am ende hatte ich dann doch keine 3 punkte und die 75€ mußte ich auch nicht bezahlen. Also würde ich dir echt Raten geh zum Anwalt der holt dich da auf jedenfall raus.
      Mfg
    • Hallo.
      Leider haben wir auch sehr häufig mit unfähigen Personal zu tun. Das kann man irgendwie nicht abstellen. Und kaum hast du das einmal durch, kommt der nächste der auch wieder irgendeine Dummy-Quote erfüllen möchte. Meistens geht es aber nicht um die Tieferlegung.

      Bei Problemen mit der eingetragenen Tieferlegung gibt es doch ein Allheilmittel!
      Nämlich die zusätzliche Eintragung des Restgewindes am Stossdämpfer. Das sollte überzeugend sein, auch für den dümmsten Bul....öhm Bauern.

      Ansonsten würde ich das hier mal auf Deutschland begrenzen. Ich glaube in Österreich werden 11cm verlangt.


      In Deutschland gibt es eigentlich keine STVZO, in der die Bodenfreiheit festgelegt wird. Dafür sind die Regeln der Technik zuständig. Das sind zwar Richtlinien, trotzdem haben die Gültigkeit! In der Regel wird aber meist von 80mm Bodenfreiheit gesprochen.

      Über eine Einzelbetriebserlaubnis ist es aber auch möglich, weit dadrunter zu bleiben!
      Das ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich, wie nem Schönwettersonntagsauto, oder andere Showcars. Und letztendlich wollen wir doch alle ständig fahren, oder?
    • das mit den cm Angaben ist doch eh alles Schwindel...es gibt unmengen von Sportwagen/Supersportwagen die AB WERK deutlich unter 8cm Bodenfreiheit ausgeliefert werden... die hält kein Bulle an weil sie sich da vom Anwalt des Besitzers ein blaues Auge, ein Arschtritt und Anzeige wegen Amtsanmaßung abholen... die greifen sich doch ganz gezielt junge Leute weil sie "einfache" Opfer sind...

      hier mal ein paar deutlich unter 8cm Bodenfreiheit Fahrzeuge ab Werk...

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      Wiesmann GT MF5
      ich stand mal neben so einen Teil... wo bei den meisten "tiefergelegten" Autos der untere Rahmen von den Seitenscheiben losgeht endet bei dem das Dach... das teil ist extremst tief...

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      Gumpert Apollo

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      Mercedes CLK-GTR

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      alle drei versionen des Porsche GT1... 993 GT1, 996 GT1 und 996 GT1 Evo

      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/1/13/McLaren_F1_GTR_95_P440_CPJ_Ritz.jpg/800px-McLaren_F1_GTR_95_P440_CPJ_Ritz.jpg]
      McLaren F1 LM...

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      einer der zwei Straßenzugelassenen Toyota GTOne trägt deutsche Kennzeichen aus Köln..

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      Dauer Porsche 962 LeMans

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      9ff GT9

      so wagen werden von der Rennleitung nur angehalten damit sich die Uniformierten auch mal tolles Auto angucken können.... falls sie die Eier haben so jemand anzuhalten...
    • Bulletone schrieb:

      War heute bei der DEKRA um Felgen einzutragen. Sollte in die Halle reinfahren aber mein armes auto hat aufgelegen! :( Darauhin hat der Tüver gemeint das es mindestens 8 cm an dem Tiefsten festen teil am fahrzeug sein muss!!! (Habe nich mal 6 cm.) :)


      Stimmt. Seit diesem Jahr irgendwann wurde die Richtlinie von 8cm die früher eben nur eine empfohlende mindesthöhe war, zum Gesetz.
      Die können dich seit diesem Jahr drauf festnageln, was sonst halt nicht ging, da haben die einem immer nur versucht Angst zu machen.

      Ich weiß nicht wie das ist, von wegen Bestandschutz....
      Passat 3B Variant 1,8 T
    • Cabriot schrieb:

      Gibt kein Gesetz was die Bodenfreiheit angibt! Habe selbst deshalb schon vor Gericht gestanden. Einzige Auflagen sind: Kennzeichen nicht unter 150mm, Scheinwerfer nicht unter 500mm (ab Bj 2000 glaub ich)...
      Sollte aber ein guter Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht wissen...;)





      Fast Richtig.
      Alle Fahrzeuge ab Bj. 01.10.1989 müssen haben,
      Kennzeichen vorne 20 cm und hinten 30 cm.
      Scheinwerfer vorne 45 cm und genau das, ist der Spielraum von + und - 5 cm als Toleranz, da die Fahrzeuge auch Serien Wagen im laufe der Zeit eine andere höhe zeigen mit serien Federn´.
    • Fast richtig: Das hintere Kennzeichen hat keine Höhenbeschränkung, nur eine Winkelbeschränkung:
      STVZO § 10: Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
      Abs. 7: (7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

      Hier der link zur Quelle... ;)
    • Kann nur sagen fahre so seid glaube ich drei oder vier Jahren rum und wurde einmal direkt am ersten abend angehalten weil ich zu tief wäre. Finde 1,5cm bis zum boden reicht doch. Seit dem habe ich ruhe. Habe nur mitbekommen gibt wohl ein Gerichtsurteil wobei man selber schuld ist wenn der Wagen die Bodenfreiheit von 7-8cm unterschreitet und sich was abreißt kann man keinen für Haftbar machen;)
    • twingoschlumpf schrieb:

      Kann nur sagen fahre so seid glaube ich drei oder vier Jahren rum und wurde einmal direkt am ersten abend angehalten weil ich zu tief wäre. Finde 1,5cm bis zum boden reicht doch. Seit dem habe ich ruhe. Habe nur mitbekommen gibt wohl ein Gerichtsurteil wobei man selber schuld ist wenn der Wagen die Bodenfreiheit von 7-8cm unterschreitet und sich was abreißt kann man keinen für Haftbar machen;)





      Ja das ist Richtig.
      Ich selber hab ein 1er Golf der hat auch nur 2,0 cm zum Boden und das über gute 7 Jahren.


      Das mit dem Kennzeichen hinten ist nicht nur in Baden Württemberg so auch am Bodensee, das mit 30 cm unterkannte, nix 30°.
      Da brauchen wir nur den Opel Speedster oder Smart Roadster anschauen zum Thema 20 cm unterkannte vorne oder 207 soviel zum Thema.
    • Tach,

      ich glaub das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden....
      Jeder Polizist hat seine eigenen Ansichten und darauf pocht er im ersten moment...
      Bei uns im MV kann es glaub ich gar net unterschiedlicher zugehen.... "Wenn" alles tüvig eingetragen ist wünsch dir der eine Polizist ne schöne weiterfahrt und bei der nächsten Kontrolle kann es passieren das sie dir die felgen bemängeln obwohl es schwarz auf weiß eingetragen im fzg-schein steht!!! Alles schon erlebt... Meine meinung ist, das die Hamburger Polizei im nördlichen Raum am besten geschult ist auf komplett umgebaute karren egal welcher marke.... mit denen kannste dich auch über turbo & kompressor umbauten unterhalten, und sie wissen wovon sie reden....
      Was mich meistens nur richtig ankotzt, wenn man schon dauerhaft angehalten worden ist, das sie es trotzdem immer wieder darauf anlegen um einen zu kontrollieren, obwohl sich nix geändert hat.... Am schlimmsten sind diese "Jung"-Polizisten, die gerade ma ihre ausbildung abgeschlossen haben und einem was vom pferd erzählen wollen, da werden sogar schon ma die Fluffy Plüschwürfel als Mängel aufgeschrieben ;) .....

      Fazit: Einfach nicht ärgern lassen, wenn man weiß das alles sauber an der karre ist! Notfalls geht man zu seinem Verkehrsanwalt, der kümmert sich dann schon darum....

      schönen tag noch!!!
    • dat brauchste mir net sagen.... es ist aber nun ma so, das ein großteil der rennleitung, überhaupt keine ahnung haben und nach eigenem ermessen handeln ohne darüber nachzudenken was sie dir da als mängel aufschreiben oder net....

      PS: da wird sogar nen "normaler" Golf 4 R32 zur Dekra überführt, weil die bullen dachten das der so komplett nie vom band ging....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von RennerG60 ()

    • Passivari[w];113011 schrieb:

      Stimmt. Seit diesem Jahr irgendwann wurde die Richtlinie von 8cm die früher eben nur eine empfohlende mindesthöhe war, zum Gesetz.
      Die können dich seit diesem Jahr drauf festnageln, was sonst halt nicht ging, da haben die einem immer nur versucht Angst zu machen.

      Ich weiß nicht wie das ist, von wegen Bestandschutz....






      Zeig Mir dieses Gesetz mit § und Datum dieser Regel.