alles kein problem....
Bis morgen!
Andreas
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Bulletone schrieb:
War heute bei der DEKRA um Felgen einzutragen. Sollte in die Halle reinfahren aber mein armes auto hat aufgelegen! Darauhin hat der Tüver gemeint das es mindestens 8 cm an dem Tiefsten festen teil am fahrzeug sein muss!!! (Habe nich mal 6 cm.)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von LEV-DeLuXe ()
Cabriot schrieb:
Gibt kein Gesetz was die Bodenfreiheit angibt! Habe selbst deshalb schon vor Gericht gestanden. Einzige Auflagen sind: Kennzeichen nicht unter 150mm, Scheinwerfer nicht unter 500mm (ab Bj 2000 glaub ich)...
Sollte aber ein guter Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht wissen...;)
twingoschlumpf schrieb:
Kann nur sagen fahre so seid glaube ich drei oder vier Jahren rum und wurde einmal direkt am ersten abend angehalten weil ich zu tief wäre. Finde 1,5cm bis zum boden reicht doch. Seit dem habe ich ruhe. Habe nur mitbekommen gibt wohl ein Gerichtsurteil wobei man selber schuld ist wenn der Wagen die Bodenfreiheit von 7-8cm unterschreitet und sich was abreißt kann man keinen für Haftbar machen;)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von RennerG60 ()
Passivari[w];113011 schrieb:
Stimmt. Seit diesem Jahr irgendwann wurde die Richtlinie von 8cm die früher eben nur eine empfohlende mindesthöhe war, zum Gesetz.
Die können dich seit diesem Jahr drauf festnageln, was sonst halt nicht ging, da haben die einem immer nur versucht Angst zu machen.
Ich weiß nicht wie das ist, von wegen Bestandschutz....