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Hab mal 'ne Frage und zwar hab ich neue Scheinwerferchen für meinen Civic bekommen . Sind Importstücke aus den USA und haben deshalb nun keine DIN-Norm. Krieg ich die trotzdem irgendwie eingetragen bzw. erlischt der Versicherungsschutz bei einem Unfall? :roll:
moin, kommt drauf an wen der lichtkegel in ordnung is also wie bei den deutschen auto der lichtkegel is mußte die eigentlich eingetragen bekommen durch einzelabnahme kumpels von mir haben die eingetragen bekommen also einfach zum tüv fahren und nachfragen
Mein Freund hat auch Angel Eyes aus USA und wir waren damit in Euskirchen bei Sattautosport und die haben uns alles eingetragen außer die Scheinwerfer. :cry:
aber es hat uns auch noch kein Straßenhüter auf die Scheinwerfer angesprochen. ich glaube in NRW haben die keinen Plan von hondas.
Nichts DIN. Macht einn anständiges Licht-technisches Gutachten udn schaut was bei rauskommt. Diese Scheinwerfer entsprechen nur den (mehr als veralteten AMI Standart Dot 5) und sind ABSOLUT nicht zulassungsfähig in der EU.
Wenn Ihr mit solchen Scheinwerfern in einen Unfall verwickelt werdet, wird Euch jeder Anwalt darauf festnageln. Die Versicherrung wird in den meisten Fällen den Schaden ubernehmen, aber Euch anschließend in Regress nehmen.
Für meise Ausleuchtung Streß mit Polizei, TÜV und Versicherung nur der Optik wegen auf diesen Schwachfug zu wechseln halte ich persönlich ehr für kontraproduktiv.
Scheinwerfer werden in D grundsätzlich NICHT eingetragen wenn sie kein E-Zeichen haben!!! wenn ja dann kann es sein (muss eben der Kegel passen usw.) Aber ohne Zeichen geht definitiv nix!!!
Da dafür kein gültiges Lichttechnisches Gutachten vorhanden ist. das könntest nur in einem Lichttechnischen Institut für ca. 800€ erstellen lassen. (aber eine Durchfallquote von ca. 80%) und dann musst trotzdem die 800 löhnen...
Mit dem Gutachen könntest das dann nochmal beim Tüv versuchen... aber glaube das wird sich ja nich lohnen... es sei denn du hast zu viel Geld.
Kannst mir da glauben. hab mich da lang mit beschäftigt und auch schon mit dem Institut geredet... und sogar die raten ab!
Ja ich sag ja die werden nicht eingetragen wenn sie KEIN gültiges Prüfzeichen haben.
Also hast du entweder nen E-Zeichen oder nen Gutachter, der nich so an seinem Job hängt. ... währ ja Glück für dich aber das ist jedenfalls die Regel ... und alles andere iss in D. illegal... wer genaues wissen will kann sich beim Tüv Rheinland gern die Vorschriften ausm Netz ziehn.
und ohne elektrische leuchtweitenregulierung bringt in deutschland kein e-zeichen auf nem scheinwerfer was
Hab dieselben Scheinwerfer. War vorm Einbau bei der Dekra. Der "Fachmann" meinte das aufgeklebte Prüfzeichen zulässig wären (hat es extra nachgelesen). zu bemängeln hatte er nur, das die seitlichen Strahler weiss strahlen (nur gelb zulässig) - sein Vorschlag dazu: entweder in Wagenfarbe lackieren oder überkleben.