Wollte im Sommer kleine Kennzeichen fahren, was muss ich genau machen um eine Genehmigung zu erhalten?!
Oder kann mir jemand hier weiter helfen?
*zwinker*
*info oder hilfe nehme ich auch gerne PN entgegen*
Lg Ben
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opel engel schrieb:
Kennzeichengröße
Bei manchen Zulassungen von Kraftfahrzeugen stellt sich die Frage, ob ein verkleinertes Kennzeichen zulässig ist. Die exakten Muster und Maße der Kennzeichen sind in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) verbindlich geregelt. Für Ausnahmen ist eine behördliche Genehmigung erforderlich. Die Kriterien hierfür sind gesetzlich festgelegt.
Ein Kriterium für derartige Ausnahmegenehmigungen ist, dass der Platz zum Anbringen des Standard-Kennzeichens nicht ausreicht. Ein Umbau am Fahrzeug müsste außerdem mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden sein.
In der Regel wird dafür ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für Kfz-Angelegenheiten benötigt. Dieses Gutachten wird zur Grundlage einer Ermessensentscheidung für die Ausnahmegenehmigung der Behörde. Falls am Fahrzeug jedoch nachträgliche Änderungen vorgenommen wurden, die das Anbringen des regulären Kennzeichens nicht möglich machen, wird eine Ausnahmegenehmigung stets abgelehnt.
Auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch.
Quelle:
Ratgeber Kfz-Kennzeichen - Kennzeichengröße
Ich rate Dir, ruf einfach mal bei Deiner Zulassungsstelle an und frag nach...die Spekulationen hier, bringen Dich nicht weiter...da es wirklich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann. Bei uns ist es sogar vom Landkreis her unterschiedlich.
Turbo-Ben schrieb:
Na klasse =) die machen natürlich wieder was se wollen =) Naja würde ich da arbeiten hätte ich schon lange ein kleines Kennzeichen xD
Aber ich muss doch erst zum TÜV fahren um so ein kleines Kennzeichen Genehmigt zu bekommen oder?
Klärchen*VR6 schrieb:
Ha:-)
Wieder ein fall für mich:-)
Du hast Probleme mit kleinem Kennzeichen?!?!?!
Kein Problem, ALSO:
Mein Kumpel arbeitet bei deer Dekra und reißt sich für mich echt nen Bein aus,der darf auch Paragraph 21 Eintragungen machen...(Wenn der DEKRA Prüfer bei dem TÜV Gearbeitet hat,dann hat der ein Zertifikat,das den dazubefugt,eine sogennante Sondereintragnug zu machen!!!)
SO: Ich habe einen Golf 3 US Styler,und habe mich diesem Problem schon häufiger auseinander gesetzt....
Erstmal: Musst du mir sagen wasa für dich klein ist...:D:D
Es gibt: 200 x 200 und dann 220 x 200 und 240 x 200 und so weiter....Ersteres ist das KZ für die 125er Roller und Motorraäder,alles was drüber kommt nervt:-)
Ich würde meines Ohne PROBLEME Eingetragen kriegen...
Dann geht halt so... (HP - XX 22 oder SHA:V6 oder oder oder oder)
Wer sonst noch Probleme haben sollte mit dem Blauen und Grünen Engeln,immer eine PM an mich:-)
Gruß Euer Klärchen*VR6
Th3DooM schrieb:
Der Prüfer gibt ja auch keine Kennzeichen aus Der gibt dir nen Wisch auf dem steht, dass bei dir nur ein kleineres Kennzeichen passt.
Ich hab zwar noch nicht bei der ZL gefragt, aber ich hätte gern ein 240x130mm-Kennzeichen an meinem haben. Ich glaube, dass die ganze Sache ziemlich aussichtslos ist.
Deswegen wöllt ich gern zumindest das vordere Kennzeichen günstig prägen lassen und einfach anschrauben, und das originale mit Plakette einfach immer mitführen. Denkt ihr, dass es da Probleme mit den Grünen/Blauen geben wird?
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