aber ist ja gut zu wissen das du sowas kannst
Unterbodenbeleuchtung
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Kann mir jemand sagen ob schon alleine die Montage davon verboten ist.
Ich meine zu wissen das man es darf aber die Bedienung zum ein und Ausschalten muß vom Fahrersitz unzugänglich sein. -
Guck mal auf die vorherige Seite... alleine die MONTAGE ist strafbar
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Also ich habe mal beimi Tüv gefragt.
Und der hat mir gesagt, das anbringen der Lampen ist nicht illegal, dafür muss aber JEDE einzelne Leuchte SICHTBAR abgeklemmt sein im öffentlichen Strassenverkehr.
Und zum Thema einstiegsleuchte oder sowas, also es gibt glaub von Foliatec weiße LED-Leisten oder sowas die man als Einstiegsleuchte unter das Auto machen darf...
Guter rutsch! -
Hallo
Der TÜV kann viel sagen muss aber nicht immer bei der Polizei dann genauso sein. Hatte bei meinem vorherigen Auto auch eine Unterbodenbeleuchtung angebracht der TÜV sagte nein ist verboten bin dann zu einem Kumpel gefahren da sein Vater Polizist ist und hab mich da erkundigt und der sagte: Das anbringen der Unterbodenbeleuchtung ist nicht strafbar wenn es zu Showzwecken und/oder nur im Stand auf Parkplätzen angeschaltet ist auf Stassen oder Parknischen und beim Fahren ist es verboten und dann kostet es rchtig fiel.
Wollte euch das nur mitteilen. -
Flammenwerfer schrieb:
Hallo
Der TÜV kann viel sagen muss aber nicht immer bei der Polizei dann genauso sein. Hatte bei meinem vorherigen Auto auch eine Unterbodenbeleuchtung angebracht der TÜV sagte nein ist verboten bin dann zu einem Kumpel gefahren da sein Vater Polizist ist und hab mich da erkundigt und der sagte: Das anbringen der Unterbodenbeleuchtung ist nicht strafbar wenn es zu Showzwecken und/oder nur im Stand auf Parkplätzen angeschaltet ist auf Stassen oder Parknischen und beim Fahren ist es verboten und dann kostet es rchtig fiel.
Wollte euch das nur mitteilen.
so kenne ich das auch -
also leutz, ich geb euch den typ von mir.
hatte das ubb verbaut ( waren erst 4 röhren und dann hab ich auf 2 reduziert - eine vorne und eine hinten ) und die waren richtig gut versteckt und wirklich kaum sichtbar !!!
war dann in ner allg. verkehrskontrolle gefilzt worden und die haben die echt noch gefunden ( es war tagsüber und die dinger waren aus !!! )
war echt fürn ar**** - 3 punkte in flensburg - 50euro geldstrafe plus verwaltungsgebürhen ( wurden insgesamt für die polente schonmal um die 76 euro )
dazu kam ne mängelkarte....macht nen vorführung beim tüv - nochmal ca. 40 euro.
naja...allerlei shit und stress nur wegen der sch*** kirmesbeleuchtung - also wie gesagt - 3 punkte und mehrere euros für so nen kinderkram...ich hab draus gelernt und werd mir das echt nicht nochmal antun.
hab mich dadurch natürlich schlau gemacht - es ist absolut verbot.
egal ob:
- verbaut und ausgeschaltet
- angeschaltet
also ihr dürft es eigentlich nur für showzwecke dran haben.
selbst wenn ihr abends auf nem mc`s parkplatz steht das ding anhabt, können die euch was anhaben !!!!
sobald ihr in irgendeiner art und weise im bereich der StVO seid, isses nen tabu thema
mein fazit: finger weg von sowas !!! -
habe bei mir auch eine unterboden beleutung drauf der tüv hat das bei mir gesehen und meinte das hier ist verboten aber wir tun mal so als hätten wir nix gesehen
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leute ihr seid alle blond.. seht endlich ein, dass ihr diese kirmes in deutschland
nicht legal kriegt.
ich zitiere einfach:
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren
Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen
angebracht sein dürfen.
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich
u.a. wie folgt geäußert:
* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere
Verkehrsteilnehmer irritieren
* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen,
sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als
unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht
definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
!!!!!!
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3)
StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch
für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
!!!!!! -
MEIn TIP....Spart euer geld und geht lieber auf die kirmes...
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Wisst ihr, wie es mit dem Thema Ausstiegsbeleuchtung aussieht...muss die auch zwangsweise weiß sein?
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jap.
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