Unterbodenbeleuchtung

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    • Hallo

      Der TÜV kann viel sagen muss aber nicht immer bei der Polizei dann genauso sein. Hatte bei meinem vorherigen Auto auch eine Unterbodenbeleuchtung angebracht der TÜV sagte nein ist verboten bin dann zu einem Kumpel gefahren da sein Vater Polizist ist und hab mich da erkundigt und der sagte: Das anbringen der Unterbodenbeleuchtung ist nicht strafbar wenn es zu Showzwecken und/oder nur im Stand auf Parkplätzen angeschaltet ist auf Stassen oder Parknischen und beim Fahren ist es verboten und dann kostet es rchtig fiel.
      Wollte euch das nur mitteilen.
    • Flammenwerfer schrieb:

      Hallo

      Der TÜV kann viel sagen muss aber nicht immer bei der Polizei dann genauso sein. Hatte bei meinem vorherigen Auto auch eine Unterbodenbeleuchtung angebracht der TÜV sagte nein ist verboten bin dann zu einem Kumpel gefahren da sein Vater Polizist ist und hab mich da erkundigt und der sagte: Das anbringen der Unterbodenbeleuchtung ist nicht strafbar wenn es zu Showzwecken und/oder nur im Stand auf Parkplätzen angeschaltet ist auf Stassen oder Parknischen und beim Fahren ist es verboten und dann kostet es rchtig fiel.
      Wollte euch das nur mitteilen.


      so kenne ich das auch
    • also leutz, ich geb euch den typ von mir.

      hatte das ubb verbaut ( waren erst 4 röhren und dann hab ich auf 2 reduziert - eine vorne und eine hinten ) und die waren richtig gut versteckt und wirklich kaum sichtbar !!!

      war dann in ner allg. verkehrskontrolle gefilzt worden und die haben die echt noch gefunden ( es war tagsüber und die dinger waren aus !!! )

      war echt fürn ar**** - 3 punkte in flensburg - 50euro geldstrafe plus verwaltungsgebürhen ( wurden insgesamt für die polente schonmal um die 76 euro )

      dazu kam ne mängelkarte....macht nen vorführung beim tüv - nochmal ca. 40 euro.

      naja...allerlei shit und stress nur wegen der sch*** kirmesbeleuchtung - also wie gesagt - 3 punkte und mehrere euros für so nen kinderkram...ich hab draus gelernt und werd mir das echt nicht nochmal antun.

      hab mich dadurch natürlich schlau gemacht - es ist absolut verbot.

      egal ob:

      - verbaut und ausgeschaltet
      - angeschaltet

      also ihr dürft es eigentlich nur für showzwecke dran haben.

      selbst wenn ihr abends auf nem mc`s parkplatz steht das ding anhabt, können die euch was anhaben !!!!

      sobald ihr in irgendeiner art und weise im bereich der StVO seid, isses nen tabu thema

      mein fazit: finger weg von sowas !!!
    • leute ihr seid alle blond.. seht endlich ein, dass ihr diese kirmes in deutschland
      nicht legal kriegt.

      ich zitiere einfach:

      In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren
      Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen
      angebracht sein dürfen.

      Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich
      u.a. wie folgt geäußert:

      * die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
      * die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere
      Verkehrsteilnehmer irritieren
      * bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen,
      sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als
      unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
      * das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht
      definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

      !!!!!!
      Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3)
      StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch
      für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
      !!!!!!