Unterbodenbeleuchtung montieren ??

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    • 6n_HAGEN schrieb:

      opel engel schrieb:

      bb3-driver schrieb:

      bisse sicher opel engel? ich mein es ist generell verboten die dran zu haben, sonst hätte die doch jeder dran,oder?


      Als ich damals blaue Röhre als Fußraumbeleuchtung eingbaut habe, habe ich meinen Tüvi gefragt und der hat eben zu mir gesagt, das es nicht generell verboten ist, diese einzubauen. Man darf sie eben nicht im öffentlichen Verkehr benutzen und sie dürften auch bei normaler Fahrt nicht einzuschalten gehen. War nun in mehreren Verkehrskontrollen und die Röhren gehen an, wenn man die Tür öffnet, da hat nie einer was zu mir gesagt von der Rennleitung...man darf sie eben während der Fahrt nicht anhaben....für Showzwecke sind die Dinger allerdings zu verwenden. Ist jedoch was mit dem Fahrzeug - brennt es oder so - und ein Gutachter stellt technischen Defekt fest, bekommt man keinen Cent von der Versicherung, weil ungeprüfte Teile im Fahrzeug verbaut wurden sind.

      Wenn die Dinger absolut verboten wären, würde keine Firma diese Herstellen....also für Showzwecke sind die Dinger ok...aber wie gesagt, keine "Show" im öffentlichen Straßenverkehr!!!!

      Am besten fragst mal Deinen Tüvi...


      bei fußraumbeleuchtung ist das was anders. diese fällt laut stvzo nicht unter lichttechnische einrichtungen.. solange sie nicht nach außen strahlt und somit das signalbild verändert, durch blauen innenraum, der von außen sichtbar ist. ist das erlaubt. sogar in der fahrt. es darf dich nicht als fahrer blenden.


      Also während der Fahrt ist auch die Fußraumbeleuchtung unzulässig, laut meinen Tüvi...
    • bb3-driver schrieb:

      diese diskussion ist aber sowas von sinnlos. es läuft doch immer darauf hinaus das UBB verboten ist und basta.
      wer ne ubb für treffen oder showzwecke haben möchte, der soll sich ne haltevorrichtung bauen wo er die ubb einfach unterm auto dran machen kann und wieder abnehmen kann ohne probleme. Naja und wer unbedingt damit rumfahren möchte, der kanns auch machen, nur er wird nicht zu hören bekommen das das legal ist.

      greetz Aleks


      ...was anderes hab ich doch auch nicht gesagt...VERBOTEN IM STRASSENVERKEHR - ERLAUBT FÜR SHOWZWECKE!

      ...aber wenn man die halt fest verbaut (nicht zum abnehmen) dann kann man die auch im öffentlichen Straßenverkehr benutzen jedoch ohne Funktion.
    • opel engel schrieb:


      ...aber wenn man die halt fest verbaut (nicht zum abnehmen) dann kann man die auch im öffentlichen Straßenverkehr benutzen jedoch ohne Funktion.


      ja das ist ja der streitpunkt. ich bin der meinung das man die UBB garnet dran haben darf (egal wie). Sei doch ma ehrlich, würde es dich nicht reizen die dinger an zu machen wenn du die schon dran hast? und sag jetzt bitte nicht nein :)
    • bb3-driver schrieb:

      opel engel schrieb:


      ...aber wenn man die halt fest verbaut (nicht zum abnehmen) dann kann man die auch im öffentlichen Straßenverkehr benutzen jedoch ohne Funktion.


      ja das ist ja der streitpunkt. ich bin der meinung das man die UBB garnet dran haben darf (egal wie). Sei doch ma ehrlich, würde es dich nicht reizen die dinger an zu machen wenn du die schon dran hast? und sag jetzt bitte nicht nein :)


      ...ja klar reizt es einen...deshalb sollen die ja auch so verbaut sein, das die während der Fahrt nicht einzuschalten gehen (genauso wie nen TFT-der dürfte ja eigentlich bei der Fahrt auch nicht gehen) ... und da ich ja ein Engel bin-halte ich mich daran *gg* :lol:
    • bb3-driver schrieb:

      ok letzte frage: Ich bau mir lachgas ein, benutze es aber nicht. ist der einbau verboten oder erlaubt?


      ...wenn Du keine volle Flasche mit Dir während der Fahrt auf öffentlichen Straßen rumfährst...nicht verboten - die Technik einbauen und Flasche eben nur bei Treffen und 1/4 Meile Rennen dranhängen (hat nen Kumpel so in seinem Manta) :wink:
    • Janosch-MX5 schrieb:

      also soweit ich weiß, ist eine unterbodenbeleuchtung generell verboten. auch der einbau. zulässig ist nur eine einstiegsbeleuchtung, also leuchten, die beim öffnen der tür angehen und auch nur im türbereich montiert sind. also nciht vorne und hinten am auto.


      was hier aber keiner glauben will =D
    • 6n_HAGEN schrieb:

      Janosch-MX5 schrieb:

      also soweit ich weiß, ist eine unterbodenbeleuchtung generell verboten. auch der einbau. zulässig ist nur eine einstiegsbeleuchtung, also leuchten, die beim öffnen der tür angehen und auch nur im türbereich montiert sind. also nciht vorne und hinten am auto.


      was hier aber keiner glauben will =D


      ...ich glaube das so nicht, weil ich mit meinen Tüvi gesprochen habe darüber und meine Röhren nicht im Türbereich sind und ich damit noch nie Probs hatte!
    • ich würde sie ja auch nur drunter machen, auf treffen zur show...
      wie gesagt nichts festes...
      wenn ich auf eurer np seit, ist unten ein kasten wo fett geschrieben steht WIE GEIL IST DEINE KARRE. etwas darunter ist die ubb abgebildet...
      wollte nur wissen ob jemand weiß wie man sie ainfach anbrinegn kann, so das man sie wieder einfach abnehmen kann....
      nach der neuen stvo darf man sie auch nicht drunterhaben, wenn sie aus sind. daher nur auf treffen.
      aber danke an allen
    • Hi das anbringen von ubb ist generell verboten da bei einen unfall oder wärend der fahrt die röhren platzen könnten und die splitter unbeteiligte fußgänger treffen könnte! so gibt das der Tüv Rheinland an!!! Wollt nen bekannter von mir drunter machen und da haben sie ihm das erzählt!