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§ 2 Produkthaftung
Die Möglichkeit der Eintragung ist generell nicht ausgeschlossen...jedoch läuft der Autobesitzer als auch der Tüv Prüfer Gefahr einer Anzweiflung dieser Eintragung.
Open Air schrieb:
Aber leute denkt dran, was die Polizei sagt IST GESETZ, das heisst auch wenn der TÜVer dir die einträgt, wenn das den Bullen nicht gefällt, gibts Arschvoll...
Aber eine Eintragung kann immer angezweifelt werden, das hat aber nichts mit der Aussage zu tun "was die Polzei sagt ist Gesetz"...so ein Schwachsinn! Wir leben in keinem Polizeistaat, hier hat sich die Polizei nach den Gesetzen zu richten...
Also was man manchmal hier liest...[Blockierte Grafik: http://www.astra4ever.net/images/smiles/kopfpatsch.gif]
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