Anzeige wegen Bodenfreiheit..

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    • also das irgendwas schleifen darf halt ich fürn gerücht... un wer sowas verbreitet....

      Anerkannter Stand der Technik und somit ähnlich wie eine Vorschrift der StVZO zu behandeln sind nach VDTÜV 11 cm über eine Breite von 80 cm. Im Ausnahmefall kann nach besonderer Prüfung auch weniger Bodenfreiheit genehmigt werden.

      Absolute Untergrenze (auch nach einer bindenden Arbeitsanweisung des TÜV) sind 8 cm und 7 cm zu gummielastischen Teilen (das sind Verkleidungsteile z.B. aus GFK NICHT).

      Was in den Papieren eingetragen ist, ändert daran nichts.

      Zusammengefasst: Über alles unter 8 cm braucht niemand zu diskutieren!


      aber das ist wie sovieles immer prüfer abhängig..
      ich hab an meinen seitenschweller gleich hinter dem vorderrad ca 5-6cm bodenfreiheit un mein dekra-prüfer hat sich noch nie beschwert.

      ansonsten einfach ma die suche benutzen.. da findeste mehr als genug zu dem thema auch von nem tüv sachverständigen...
      Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!
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    • Es gibt keine Vorschrift, die eine gewisse Bodenfreiheit vorschreibt. Das ist immer Auslegung der Polizei oder Tüv. viele dinge sind nicht zulässig, die gar nicht in der STVZO auftauchen. die Tüv Prüfer oder auch die Polizei legen sich dann gewisse Paragraphen so zurecht, das sie recht bekommen. In Sachen Bodenfreiheit wird das dann wohl der §30 StvzO sein (Abschnitt 3 - Bau & Betriebsvorschriften - Beschaffenheit der Fahrzeuge)

      Ist das selbe mit Unterbodenbeleuchtung. Da legen die den § 49a aus (abschnitt 3 - Lichttechnische Einrichtung). Oder Heckspoiler auch §30 ...

      Leider ist viel zu viel in der StvzO Auslegungssache ... aber bei einer Tieferlegung mit 8,8 cm Bodenfreiheit würd ich das einen Richter entscheiden lassen. Denn die Grünen wissen oft auch nicht mehr als nur en normaler Autofahrer.

      Gruß Micha
    • Das kenne ich habe es auch gerade hinter mir...ich war auf der A40 und da haben Sie mich 40min Kontrolliert.Da alles Eingetragen ist,haben die gesucht wie verrrückt,sogar im Motorraum alles angeschaut,und der ist Original.Als Sie den Fahrzeugschein anschauten 2,5 Seiten,sagten die hast Du kein Gutachten?Ich steig hier nicht so ganz durch weil das so viel ist...????HALLO????Naja,nach ca.25min holte einer der Polizisten seine Mc Light raus und sagte,jetzt hab ich was,legte Sie unters Auto (mit Kopf gemessen!!)und sagte,da haben wirs,die Lampe passt nicht unter die Achse,und der andere Polizist sagte noch frech zu mir,komm bück Dich mal damit Du das siehst...ha ha...naja ich hab zwar ein Gewinde Fahrwerk drin,und Eingetragen sind 8cm Bodenfreiheit,und ich hatte nur ca.5cm..nun gut,stand aber auch auf eine unebene Fahrbahndecke...nach ca,4 Wochen kam der Brief mit insg.73,50Euro,inkl.Bearbeitungsgebühr und 3 Punkten..super..es stand drinne das mein Fahrzeug erheblich gefährdet sei für den Verkehr,und das heisst Sie hätten mich garnicht weiter fahren lassen dürfen,habe somit mir ein Gutachten geholt und das RestGewinde messen lassen,und es der Polizei vorgelegt,und konnte mich dann mit der hälfte einigen,da es nicht standesgemäß gemessen wurde bei der Kontrolle..da im Brief nicht drin steht wo die tiefste stelle gemessen wurde und es KEIN GESETZT gibt wo es drin steht wie hoch ein PKW sein muss,dieses Gesetzt ist noch im Gespräch,aber nicht komplett durch.Netterweise habe ich danach von ein Bekannten noch gehört das die Nette Polizei sagte,war eh ne Frau und Blond,die hat eh keine Ahnung,war ein Versuch Wert!! Da sieht man wie die einen verarschen und das Geld aus der Tasche ziehen.
    • So, hab mal mit einem Freund von mir gesprochen, der auch Bulle ist. Der sagte mir, das viele junge Polizisten einfach nur ne Quote erfüllen wollen - sich quasi beweisen. Wenn du dich im Recht siehst, was du ja bei 8,8 cm auch bist, schreibe einen Brief an den zuständigen Landrat der Polizisten ... also den direkten Chef von denen. Danach sollte das ganze gegessen sein. Und falls nicht, gerichtlich vorgehn. Lass dir nichts gefallen !!!
    • ja der eine war auch sehr jung der es hauptsächlich gemacht hatte...gerade da dachte ich der hat Ahnung aber da hab ich mich geirrt...leider.War nur froh das die mein Auto nicht zerlegt hatten..Schon als ich anhielt standen die mit 3 Leuten um mein Auto und haben mich wie ein schweer verbrecher behandelt wie " Aussteigen Sofort",ich: ja mal langsam was ist denn passiert?Die: Los raus aus den Auto und schon war meine Tür auf...
    • @Darkangel:
      ein gesetz direkt gibt es nicht aber:
      § 30 StVZO IN VERBINDUNG mit den anerkannten Regeln der Technik (VDTÜV 751).

      VDTÜV 751 ist eine Richtlinie, die der Bundesminister für Verkehr für bindend erklärt hat. Damit hat das Ding Gesetzescharakter, auch wenn es kein Gesetz ist.

      un wenn deiner nur 5cm bodenfreiheit hat, kannste diskutieren wie du lustig bist..
      nur weils eingetragen ist, heisst das noch lange nich das auch alles konform is..
      ich selber hab auch keine 8cm bodenfreiheit un is eingetragen.. aber wenn man an die richtigen kommt die auch richtig plan haben, dann kanns halt passieren.. 5cm sin nun mal weniger als 8cm, egal von welcher seite man das sieht...
    • hm...da haste mein Text nicht korrekt gelesen..ich habe geschrieben das ich auf einer unebenen Fahrbahn stand und es dort nicht richtig gemessen werden konnte und ich deshalb nur 5cm hatte.Gut ich habe nicht ganz 8cm aber auch keine 5cm..daraufhin sprach ich an,aber hin und her,ich ärgerte mich nur darüber das die ein so behandelt haben,und von nix ne Ahnung hatten und dann der Spruch ist ja ne Frau und Blond...ich meine das muss nun wirklich nicht sein.Dann sollen die jemanden auf Streife setzen die auch "WIRKLICH" Ahnung haben,und es kamen auch schon öfter beschwerden das der sogenannte Herr.......solche scherze machte,und nicht überall mit durchkam.
    • Es gibt kein Gesetz, es gibt keinen festen Wert, nur Richtwerte.

      Fakt ist jede Eintragung kann in Deutschland angezweifelt werden. Verändert man was am Auto und trifft einen schlecht gelaunten Uniformierten, so hat man schon verloren. Da kann man sich in Deutschland nicht vor wehren!

      Fakt ist aber auch das alles unter 6,5 cm aus anderem Grund als Verkehrsgefährdend eingestuft werden kann. Grund dafür ist die Straßen-Bauvorschrift, in de res heißt dass Bahnschienen bis zu 6,5cm aus dem Boden ragen dürfen.
      Fahrzeuge die da nicht drüber kommen ohne diese zu berühren sind daher nicht mehr verkehrssicher. Das wurde so schon vor Gericht verhandelt.

      Aber die meisten haben schon ganz andere Dinge erlebt :-p Auch am Wörthersee wird seltsam gemessen, nicht mit einer Taschenlampe sondern mit Zigarettenschachteln über die man drüber fahren muss, aber vorsichtig denn wenn die umkippt, hat man verloren!
      Aber so ist das nunmal mit der Willkür der Rennleitung...
    • Hier mal die Antwort, von jemanden der es wissen muss...also Stellungsnahme eines Polizistens:

      Wenn der TüV sagt ist in Ordnung, dann haben wir das so zu akzeptieren.

      Jetzt zu den Ausnahmen:

      Die erste wäre, dass wir den Verdacht haben, dass nach der TüV Vorführung noch weitere Veränderungen vorgenommen wurden, ohne diese dem TüV vorzufhren.

      Was da alles geht wei? ich nicht.

      Aber ich fahre den Wagen z.B. mit 10 cm beim TüV vor, lasse alles schön eintragen. Anschl. schraube ich noch ein bisschen, bis der Wagen bei 8 cm liegt, und sage dann, die Grünen können nicht messen oder haben falsch gemessen. Ist ja alles eingetragen.

      Wenn wir also so einen Verdacht haben können wir eine Anzeige schreiben, mit einen Mängelbericht den Fahrer zu TüV schicken oder auch den Wagen stilllegen bzw. sicherstellen und sofort damit zum T?V fahren. Da haben wir dann frei Hand.

      Eine andere Möglichkeit so was zu beanstanden wäre, wenn die Verkehrssicherheit beeinträchtig wird. Z.B. stellen wir fest, das Lenkrad lässt sich nicht richtig einschlagen, es schleift irgendwo, oder der Fahrer kommt nicht über eine Bodenwelle und behindert den Verkehr.

      Auch das sind Gründe anzunehmen, da wurde nach der TüV Abnahme noch geschraubt.



      Also nochmals wenn alles sauber eingetragen wurde und danach nichts mehr verändert wurde, gibt es für uns keinen Grund zu meckern.

      Werden aber nach der Tieferlegung und TüV Abnahme z.B. noch Seitenschweller angebaut und man sich auf die ABG der Seitenschweller beruft, gibt’s Grund zu zweifeln und dann sind die o.g. Ma?nahmen mglich.

      Letztendlich gibt’s nur die Möglichkeit für uns nachzumessen.

      Das geht aber in der Regel nicht mit Zollstock und Augenma?. Das muss dann schon beweiskräftig sein und vor Gericht standhalten. Sonst sollten wir die Finger davon lassen.

      HIER NOCH EIN ZUSATZ:

      Fakt ist, wenn der TüV/Dekra ein Fahrzeug mit einer entsprechenden Bodenfreiheit abnimmt und die Veränderungen eingetragen werden, ist das für uns ma?geblich und es gibt daran nichts zu meckern. Wir können auch deswegen keine Anzeigen schreiben, nur weil wir anderer Meinung sind und uns die Tieferlegung oder der Fahrer nicht passen.

      Aber Ausnahmen bestätigen die Regel.

      Zunächst einmal entscheidet jeder TüV Prüfer für sich, wie weit er eine Tieferlegung zulässt.

      Bei uns in --- hat man sich auf 10 cm geeinigt.

      Andere Abnahmestellen entscheiden anders. Manche tragen auch 8 cm oder tiefer ein.

      Das ist für uns aber kein Grund einen solchen Wagen aus dem Verkehrs zu nehmen oder anzuzeigen, nur weil der --- TüV 10 cm vorgibt.


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      Natürlich kannst du das kopieren und Verffentlichen.

      Ist ja schlie?lich kein Geheimnis.

      Und wenn ich dann lese, wie einige Kollegen arbeiten – ich kanns nicht glauben.

      Da wird vielleicht ein bisschen übertrieben.

      Schlie?lich haben wir uns an Vorschriften und Gesetze zu halten und alles was für tun, muss ja auch letztendlich vor Gericht standhalten.

      Und da haben wir nicht mehr Pluspunkte als andere Bürger auch.

      Also mit dem Zollstock nachmessen ist nicht drin und geht schon mal gar nicht. Da reicht nur für einen Anfangsverdacht. Danach müssen wir aber ins Detail gehen
    • Ja so ähnlich hat mein Kumpel mir das auch erklärt. Das Problem, was er mir allerdings auch nannte, ist die Unwissenheit der Autofahrer. Manche Polizisten behaupten irgendwelche Mängel, also nehmen die meisten Autofahrer das auch so hin und ärgern sich nur nebenbei. Vor allem junge Polizisten kommen dann auf den Geschmack nach dem Motto "was einmal klappt, klappt auch immer wieder"

      Er sagte mir allerdings etwas, was Sinn macht. Wenn die Polizei eine anzeige schreiben will wegen irgendwelcher Mängel, dann aber keine Mängelkarte ausstellt, sollte man skeptisch werden. Wird eine Mängelkarte ausgestellt und die Mängel werden dennoch von der zuständigen Prüfstelle als keine Mängel bzw. als falsch dokumentiert, stell die Rechnung für die Kosten der entsprechenden Polizeidienststelle bzw. der zuständigen KFZ-Stelle in Rechnung. Denn viele Polizisten haben nicht die nötige Kenntniss, schreiben ne Mängelkarte, die den Autofahrer dann 40 - 60 Euro beim Tüv kosten. Der Name des Polizisten steht ja dann auch auf der Karte drauf. Vor allem bei Asiaten wissen die Polizisten selten mal, was Sache ist. Vieles, was bei Asiaten Werksstandart ist, wird bei nachträglicher Anbringung als nicht zulässig angesehn.

      Diese Erfahrung durfte ich mit meinem auch schon oft machen, da meiner ein waschechter Japaner ist und kein Europa Produkt.