Gewährleistung Gebrauchtwagen

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    • Hast Du als Privatperson den Wagen gekauft oder ist es ein Händlervertrag?
      Der Händler ist nur für Gewährleistung (NICHT GARANTIE) haftbar zu machen, wenn er vorsetzlich gehandelt hat. Ist es ein Schaden an einem Bauteil, was kein Verschleißteil ist, so ist gutachterlich festzustellen, ob der Mangel schon beim Erwerb des Fahrzeugs vorhanden war. Ist der Mangel vom Händler nicht zu beheben oder es ist zu teuer - muss der Händler das Fahrzeug zurück nehmen und Kaufpreis erstatten
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    • Ich habe als Privatperson beim Autohaus einen Gebrauchtwagen gekauft im September 2008, im Januar 2009 ist die Spannrolle vom Zahnriemen gebrochen.
      Im September wurde vor Verkauf an mich noch Kundendienst durchgeführt.
      Auto: Golf IV, 1.4 16 V, Bj. 2000, im Januar 61.000 km runter.
      Hab beim googeln gefunden, dass die ersten 6 Monate sogar der Verkäufer die Beweislast trägt, dass der Mangel vorher nicht bestanden hat.
    • VwSchnegge schrieb:

      ... im Januar 2009 ist die Spannrolle vom Zahnriemen gebrochen.
      Im September wurde vor Verkauf an mich noch Kundendienst durchgeführt.
      Auto: Golf IV, 1.4 16 V, Bj. 2000, im Januar 61.000 km runter.


      Wenn alle Kundendienste/Service Intervalle eingehalten wurden, und Dein Golf ECHTE 61Tkm gelaufen hat, dann dürfte die Spannrolle überhaupt nicht brechen! Das klingt schon fast nach einem Materialfehler oder sowas...würde mal bei der VAG anklopfen und bezüglich Kulanz fragen, kann ja bei gut 60Tkm absolut garnicht angehen...
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