Im Kaufvertrag steht "ohne jede Garantie und Gewährleistung".
Das Gesetz wurde doch 2002 geändert, so dass auf Gebrauchtwagenkauf beim Händler immer eine gesetzliche Gewährleistung ist oder bin ich da falsch?
Danke schon mal für eure Antworten!
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VwSchnegge schrieb:
... im Januar 2009 ist die Spannrolle vom Zahnriemen gebrochen.
Im September wurde vor Verkauf an mich noch Kundendienst durchgeführt.
Auto: Golf IV, 1.4 16 V, Bj. 2000, im Januar 61.000 km runter.