16V Motor in ein Golf 1 Cabrio
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Also nach meinem Wissen brauchst du es ohne die beiden genannten Gutachten erst gar nicht versuchen...das wird nicht klappen.
Entweder du lässt die Gutachten erstellen oder du findest wen der dir die notwendigen Gutachten zukommen lässt...*keep tuning*
freshguy@web.de -
Hi.. mein kumpel arbeitet seit 4 Jahren bei der Dekra und kann sich da gerne drum kümmern..
Habe ihn schon gefragt und er meint ohne Gutachten fürs Abgass wird das nen Problem..
Aber melde dich einfach mal Privat und dann können wir uns mal unterhalten.. -
da muss ich jetzt mal doof fragen..warum braucht man denn das gutachten?
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hm. ich würde sagen wenn der motor aus einem scirocco ist und die abgasanlage auch. müsste das doch kein problem sein oder. sind die gleichen bodengruppen. somit müsste das doch übertragbar sein oder? mfg
Ps: in meinem spendercabrio war ein 2,0l 16v eingetragen vom vorbesitzer -
Ja... dann ist das ne sichere sache...
Also.. Das hört sich nach ner Vollabnahme nach paragraph 21 an... mit TÜV und AU????
Biste dann insgesammt bei 150....Wenn nix zum eintragen sonst dazu kommt...:-)
Aber schreib mich einfach mal an über mein Normales Potfach dann reden wir weiter... -
wo soll den das problem dabei sein den 16v im 1er cabrio einzutragen.
Würde mal sagen das geht überall ohne ein problem,solange es vernünftig gemacht ist. -
Laut TÜV ist das so: Wenn es einen solchem Motor Serienmäßig in einen auto gibt dann ist das kein Problem...
Allerdings hats keinen 16V in nen Einser gegeben....(Ohne gewähr)
Aber im Rocco saß das ding drinne.. Allerdings nur der ohne Kat...Glaube KR hatte keinen kat oder???
Aber den da eintragen ist kein Problem.... -
man kann ein auto nicht von dem abgaswerten verschlechtern oder rückrüsten,wenn der ier ein kat hat dan muss der auch weiter gefahren werden. was bringt das wenn er das einträgt und beim nächsten termin wo anders schicken se ihn nach hause weil im brief bzw schein ein kat eingetragen ist ,der aber nicht vorhanden ist. bei ner polizei kontrolle gibt es ne anzeige und ne mänge ärger.
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Ja ich glaube genauergesagt ist das so das man nur hoch stufen kann oder???
Also von g.kat auf weiter höher richtig????
Stimmt das habe ich auch schonmal gehört.....
Ich denke allerdings das dass bestimmt funzt.... -
ja du kannst nur verbessern und nicht verschlechtern.
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und nichts anderes.
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Hi!
Wenn du die regulären Sachen (Bremse, Motorhalter usw.) verbaust, plus den Kat sollte der TüV da nix zu meckern haben! Ist bei Opel so und sollte bei VW auch nicht anders sein.
Und zum "Rückrüsten"
Wie gtiraser-ol geschrieben hat: hochstufen ja, zurück nicht, ist auch sonst überall so!
Gruß ich.
PS: frag doch mal unseren TüV-Mann hier im Forum, wir haben ja auch schließlich unser Fachpersonal hier! *g*Loading, please wait....................................................................1%................................................ -
sag ich doch
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ich bin da noch bei meinem gespannt. habe mir damals extra einen schlacht golf 1 geholt der schon einen eingetragenen 16v hatte. hab den jetzt in meinen übernommen. allerdings hat er jetzt noch einen 100zeller fächerkrümmer und eine bastuckanlage. mal gespannt wie das mit der umtragung funtz. mfg
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ich denke mit etwas glück klappt es,hängt ja von der abgasnorm ab.
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Klar kriegste den im 1er eingetragen...en Kumpel fährt im 1er nen 16V Turbo mit eingetragenen 320 PS...dann wirst du wohl garantiert nen normalen 16V im 1er eingetragen bekommen!
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ja sicher bekommt er den eingetragen,es ging ja hier um den kat
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Er fährt auch nen 100 Zeller,also auch kein Problem!
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ich denke mal wenn man den 16V mit den MKB PL, ABF oder den 9A nimmt sollte es keine Probleme geben da ja ab werk nen GKat dran ist...
Beim KR siehts da schu anders aus
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