da mir für den winter ein paar veränderungen an meinem kleinen vorschweben, würde ich gern wissen, wie es rechtlich gesehen damit aussieht.
und zwar würde ich gern dem kleinen ein wenig BrawnGP-Look verpassen - also neongelbe felgen, zierstreifen in neongelb/schwarz - BrawnGP-Aufkleber usw...
die frage ist halt, ob privatfahrzeuge in deutschland solche signalfarben tragen dürfen, oder nicht. normal sieht man sowas ja z.b. nur an feuerwehr oder krankenwagen.
wer weis, wie es diesbezüglich aussieht?
gegeben wäre eine schon ganz gut farblich passende grundlage...
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