laut STVO müssen am Fahrzeug angebrachte Lichttechnischen Einrichtungen z.B. Nebelscheinwerfer,Seitenmarkierungsleuchten etc. funktionieren.
Tun sie das nicht,gibt's 'ne Mängelkarte!
Das ist klar,aber wie kann ich die Mängelkarte umgehen?
Z.B. wenn die Seitenmarkierungsleuchten defekt sind und man keine Zeit/Lust hat diese zu reparieren?
Kann man den Beamten irgendwie klar machen das die Teile nur Styling sind?
Oder kann man die abkleben etc.?