Seitenblinker - Ein Muss?

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    • Seitenblinker - Ein Muss?

      hallo. ich hab mir heute Motorvision angeguckt und da kam ein Beitrag zu nem Rennwagen der eine Straßenzulassen hat. Der Typ ging ums Auto rum und nannte paar Sachen wie die Scheinwerfer und eben die Seitenblinker die vorraussätzung für die Stv-zulassung wären. Da ich ja meine kotflügel umgebaut habe, habe ich keine Seitenblinker mehr. Der umbau an die Kotflügel ist nicht eingetragen. Muss ich Seitenblinker haben oder nicht?
    • Kannst ja Aussenspiegel mit Blinkern verbauen somit wärst Du wieder im Solll ;)

      Ein Member unseres Clubs hatte sich M3 Spiegel samt Blinker verbaut.Bei seinem 2jährlichen Tüv Termin hatte man dieses bemerkt und Ihn aufgefordert einen Seitenblinker sei es der im Kotflügel oder den im Blinker ausser Funktion zu setzen.Der Clubkollege entnahm das Lechtmitel im Kotflügelblinker und gut war...
    • Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Toller Satz..wie hab ich den "lieben" gelernt...

      §54 STVZO:

      Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten.

      ERGO: Seitenblinker sind nicht Pflicht.
    • es ist eine vom ADAC empfohlene zusätzliche sicherheitsmaßnahme wenn Fahrtrichtungsanzeiger oder kurz Blinker von der seite kaum bzw garnicht zu erkennen sind
      bei den meisten Autos besonders den alten gehen ja die scheinwerer(oder Blinker sofern sie einzeln sind) in den kotflügel zur seite weg so das man sie noch is zu einem gewissen grad seitlich sehen kann, bei vielen modernen autos oder auch wie einige golf3-fahrer mit den sogenannten Golf4 optik scheinwerfern wissen sind die blinker neuerdings in der mitte des scheinwerfers so das sie von der seite nicht mehr ersichtlich sind..
      adher wurde zur unfallverhütung dann von vielen herstellern der Seitenblinker im Kotflügel eingesezt.. es ist keine Pficht.. es ist zur eigenen und anderen Sicherheit..
    • naja was heisst sicherheit wegtunen. ich find die blinker da nebendran sinnlos, denn wenn hinten eriner blinkenderweise kommt, dann seh ich dass der blinkt und zwar im hauptscheinwerfer. den seitenblinker sieht man kaum. und von hinten sieht mans auch. aber net am seitenblinker sondern in den rückleuchtn.
      die kleinen funzeln fallen zumindest nachts in dem lichtermeer kaum auf und tagsüber sieht man die eh ganz schlecht.
      nur meine meinung.
      aber ich find die an meinem auto der optik halber ganz ok. gehört halt zum auto.
    • Es geht bei den Seitenblinkern darum das man von der Seite sehen muss ob einer blinkt oder nicht. Wenn die Frontblinker weit genug zur Seite abstrehlen dann tut das KFZ dies auch ohne Seitenblinker.
      Beim Golf 3 z.B. sind Seitenblinker pflicht, da die Frontblinker nur nach vorn Blinken.

      Wie groß der Winkel nun genau ist weiß ich jetzt nicht aus dem Kopf. Aber irgendwann gabs hier schonmal solch ne Frage. Einfach mal die Suche benutzen.
    • Hierzu vielleicht nochmal ne info...

      was der madmax geschrieben hat, stimmt

      54 STVZO:

      Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten.

      ERGO: Seitenblinker sind nicht Pflicht



      Aber....
      da gibt es noch eine Einschränkung:

      Hatte mich diesbezüglich damals auch mal bei der DEKRA informiert.
      Generell ist ein Entfernung der Seitenblinker bei allen Fahrzeugen unter 4m Länge nämlich nicht zulässig (es sein denn es gibt das Fahrzeug auch ab Werk in einer Ausführung ohne Seitenblinker), aus einem hier bereits genannten Grund, nämlich der Tatsache, das bei manchen Modellen Die Blinker in den Frontleuchten nicht weit genug zur Seite "strahlen". Hierzu gibt es auf dem Scheinwerfer eingeprägte Werte für die verschiedenen Kategorien der im SW verwendeten Streuscheiben...

      Der Tigra hat z.B. 1115 1=Standlicht 1=Fahrtlicht 1=Fernlicht 5=Blinker
      Alles was 5 ist strahlt weit genug nach außen weg, sodass die Seitenblinker wegfallen können.
      Bei meinem Bruder am Golf steht z.b. ne 1 anstatt der 5, was die Seitenblinker zur Pflicht macht...

      mfg
    • Weil es um den Abstrahlwinkel geht. Der Golf II hat die Blinker vorn in der Front. Die kann man auch von schräg seitlich sehen. Der Golf IV z.B hat die Blinker hinten in den Scheinwerfern. Da sieht man von der Seite nix mehr.

      Warum Seite ist ja klar. Nicht immer stehen die Autos direkt vor dir. An Kreuzungen oder bei Kurven stehen die Autos ja auch schon mal mehr als 45° versetzt. Beim überholen hast du vieleicht auch ein Auto direkt neben dir im toten Winkel. Der sieht deinen Blinker sonst nicht.
    • Man kann das ja alles generell auch umgehen...

      Gibt ja für fast jede Kiste mittlerweile Sportspiegel mit Seitenblinkern...
      So kann man am Golf IV z.B. die Seitenblinker im Kotflügel trotzdem entfernen.;-)


      Golf II hat auch nur Vorn und hinten Blinker und Seitenblinker war nur ein Extra, das man bestellen konnte


      Ich denk mal zu dem Zeitpunkt waren Seitenblinker noch keine Pflicht.
      Den Astra F oder Corsa B gab's auch noch ohne Seitenblinker zu kaufen...da kann man sie unabhängig von allen anderen Auflagen dann ja auch weglassen.

      mfg