EU plant neue Drohnen-Gesetze

Ab dem Jahr 2019 will die EU neue Drohnen-Regularien einführen. Demnach sollen die stark fragmentierten, meist nationalen Drohnen-Verordnungen abgeschafft und EU-einheitliche Regelungen zum Umgang mit Drohnen geschaffen werden. Dazu gehören insbesondere Registrierungspflichten, Drohnen-Führerscheine oder Flugverbotszonen. Die konkreten Regeln wird die EU-Kommission noch ausarbeiten.

Details und Infos: EU-Drohnen-Regeln ab 2019


EU-weite Drohnen-Vorschriften ab 2019

Die EU plant eine Vereinheitlichung der Drohnen-Vorschriften und Drohnen-Gesetze. Die genauen und konkreten Vorschriften wird die EU-Kommission gemeinsam mit der EASA, der europäischen Agentur für Flugsicherheit, noch ausarbeiten. Schon am 12. Juni 2018 stimmte das Europaparlament mit den einzelnen Vertretern der EU-Nationen einer Änderung der bisher bestehenden EASA-Grundverordnung zu. Bisher war die EASA lediglich für größere Drohnen mit einem Abfluggewicht von mehr als 150 Kilogramm zuständig. Künftig soll die EASA aber auch im Rahmen von einheitlichen Sicherheitsvorschriften der EU-Mitgliedsstaaten zuständig sein – auch für kleinere Drohnen wie DJI Mavic 2, DJI Phantom 4 oder Parrot Anafi. Tritt die neue Grundverordnung in Kraft, werden sowohl EASA als auch entsprechende Aufsichtsbehörden der einzelnen Nationen beispielsweise Flugverbotszonen festlegen, in denen das Pilotieren von Drohnen grundsätzlich nicht erlaubt sein wird.

Darüber hinaus werden nicht nur verschiedene Vorschriften für den Benutzer, sondern auch für den Hersteller von Drohnen entwickelt. Die EU-Kommission arbeitet daher auch Regeln für die Hersteller aus, so dass DJI, Parrot und Co. in Zukunft mit Vorgaben für Sicherheitsfunktionen oder technische Eigenschaften rechnen müssen. Sicherheitsfunktionen wie Hindernissensoren, eine softwareseitige Begrenzung der maximalen Flughöhe und Flugreichweite könnten in naher Zukunft zur Pflicht werden.

Bisher fallen Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 150 Kilogramm unter nationale Bestimmungen – hierzulande auch Drohnen-Verordnung genannt. Die EU-weite Drohnen-Verordnung sieht beispielsweise eine Unterteilung von Drohnen in den Betrieb vor – Open, Specific und Certified. Weiterhin soll es fünf Risikokategorien geben, die Drohnen nach ihrem Risiko basierend auf Gewicht, Bewegungsenergie, Bauform oder Sicherheitsfunktionen klassifizieren. www.Drohnen.de gibt bereits einen ersten Ausblick auf die kommenden EU-Drohnen-Regeln.