Drohnen-Versicherung: Pflicht, Bußgeld und Strafe

Privat genutzte Kameradrohnen wie die DJI Mini 2 oder DJI Mavic 3  werden immer beliebter – der Markt dafür boomt seit Jahren. Die intelligenten Fluggeräte werden nicht nur zu Freizeitzwecken oder im Sinne des Modellbaus, sondern auch für Inspektionsaufgaben, Messungen oder Foto- und Filmaufnahmen im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt. Was viele Nutzer nicht immer wissen: Egal, wie oder wofür man die Drohne einsetzt, eine entsprechende Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer sich daher eine Drohne zugelegt hat oder zulegen möchte, sollte sich unbedingt rechtzeitig um den optimalen Versicherungsschutz für die Drohne bemühen.

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Versicherung für Drohnen: Ist das Pflicht?

Unabhängig vom Einsatzzweck sieht das deutsche Luftverkehrsgesetz gemäß § 43 Abs. 2 eine Versicherungspflicht für unbemannte Fluggeräte wie Kameradrohnen und Multikopter vor. Nutzer und Nutzerinnen solcher Geräte sind daher gesetzlich dazu verpflichtet, eine Versicherung für die Drohne abzuschließen. Laut Luftverkehrsgesetz (LuftVG) gilt die Versicherungspflicht sowohl für gewerblich als auch privat genutzte Drohnen. Benutzt man die Kameradrohne daher lediglich für Fotoaufnahmen, benötigt man auch ohne gewerblichen Hintergrund unbedingt einen entsprechenden Versicherungsschutz. Auch dann, wenn man die Drohne lediglich zu Spaß- oder Freizeitzwecken einsetzt, muss man die Kameradrohne versichern. Das gilt insbesondere dann, wenn man die Drohne im Freien einsetzen möchte.

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, dass man eine Kameradrohne wie DJI Mavic 3 und Co. auch innerhalb der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Viele Versicherer bieten dies mittlerweile an – oft auch ohne Aufpreis. Doch Achtung: Das Luftfahrtgesetz regelt auch die Mindestversicherungssumme, die beim richtigen Versicherungsschutz einer Drohne notwendig ist. Besser ist es daher, wenn man sich für eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung entscheidet. Diese Versicherungsangebote sollten in der Regel die notwendige Mindestversicherungssumme einbeziehen. Aber auch sonst ist es empfehlenswert, die Versicherungssumme nicht zu gering zu wählen, da die Kosten für Personen- oder Sachschäden schnell mehrere Millionen Euro betragen können. Wer sich über die Bedingungen und Leistungsumfänge unsicher ist, sollte idealerweise direkt beim Versicherer nachfragen.

Gibt es ein Bußgeld, wenn man eine Drohne nicht versichert?

Wichtig ist neben dem Abschluss einer separaten Multikopter-Haftpflichtversicherung auch, dass man die Bestätigung über den bestehenden Haftpflichtschutz während des Flugs bei sich führt. Außerdem muss man sich darüber im Klaren sein, dass ein fehlender Versicherungsschutz einer Drohne – auch bei kleinen Drohnen – eine Straftat darstellt und ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen kann. Damit ein einfacher Drohnen-Flug nicht zum kostspieligen Unterfangen wird, sollte man sich rechtzeitig um den optimalen Versicherungsschutz kümmern.